Wenn ich das richtig verstanden habe, hat euer AG doch genau das getan. Damit wäre die Frage nach dem KANN doch abschließend beantwortet. Er konnte. Also kann man.
qed
Hilft dir die Antwort so weiter?
Und selbst wenn es kein xy-Problem sein sollte (musste ich erst mal Tante Wiki fragen, was das ist), und du dürfen meintest, obwohl du nach können fragst (ich verkneife mir an der Stelle mal den klassischen Grundlagenvortrag der Juristen über den Unterschied zwischen wollen, können und dürfen), hilft die Antwort weder dir noch dem Kollegen.
Abgesehen mal davon, dass auch ich mir, aufgrund der dürftigen Faktenlage, kein endgültiges Urteil zum Thema dürfen erlaube: Was nutzt es, das zu wissen, wenn der AG es trotzdem tut?
Urlaub ist zunächst ein individueller Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. D.h. wenn der AN sich hier falsch behandelt fühlt, muss er das selber einklagen. Ob der BR hier "du, du, du" macht und den erhobenen Finger hebt - warum sollte den AG das stören? (Und was hindert den BR daran, das zu tun, obwohl die Rechtslage vielleicht gar nicht abschließend geklärt ist?)
Geht der BR aber hin und macht dem AG klar, dass er hier das MBR des BR übergangen hat, weil er eigenmächtig und selbstherrlich irgendwelche Urlaubsgrundsätze eingeführt hat, dann kann der BR den AG dafür vor den Kadi zerren. Und damit (evtl.) erreichen, dass der AG einlenkt, weil er weder die Kosten noch das Theater haben will. Damit wäre dem Kollegen sinnvoll geholfen, weil ihr als BR so den AN aus der Schusslinie nehmt, weil ihr das "Problem kollektiviert".
Wenn es das aber alles gar nicht ist, was ihr wollt, sondern es nur darum geht, dass ihr am grünen Tisch wissen wollt, ob ihr im Recht seid oder nicht, dann schließe ich mich xyz22 an: fragt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der kann/darf/soll Rechtsberatung machen. Wir haben hier Meinungen und Idee, wie wir Kollegen helfen können. No more, no less.