Es steht ja auch im Btrvg das BR Arbeit während der Arbeitszeit zu mach ist
Nicht nur "BR-Arbeit" im allgemeinen, vor allem die Sitzungen.
Zitat
§ 30 BetrVG
(1) Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. Sie finden als Präsenzsitzung statt.
...in den einschlägigen Kommentaren zum § 30 ist dann auch jeweils zu lesen, dass es sich dabei nicht um die individuelle Arbeitszeit der einzelnen BRM handelt, sondern um die "betriebsübliche" Arbeitszeit oder "Betriebsnutzungszeit". - D.h. wenn bei Euch im Betrieb Samstags üblicherweise nicht gearbeitet wird, dann würde die BR-Sitzung am Samstag zunächst mal gegen § 30 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verstoßen. - Das kann sich aber ggf. mit Satz 2 schon wieder erledigt haben: "Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen."
...und es kann unter Umständen tatsächlich betriebliche Notwendigkeiten geben, welche die BR-Sitzung regelhaft außerhalb der AZ erfordern. Das ist jedoch sehr selten und setzt voraus, dass es dem AG tatsächlich, objektiv unmöglich ist Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass sie für BR-Tätigkeit unterbrochen werden können.
D.h. wenn bei Euch im Betrieb Samstags üblicherweise nicht gearbeitet wird und es keine betrieblichen Notwendigkeiten gibt, welche die Sitzung regelhaft außerhalb der AZ zwingend erforderlich machen, dann steht die Sitzung am Samstag im Widerspruch zu den Regelungen des § 30 BetrVG und ist damit schlicht gesetzeswidrig.
...wenn das aber nun mal so beschlossen wurde hilft es Dir wenig zu wissen, dass das nicht hätte beschlossen werden dürfen. - Wenn Du hier mit "Aufklärung" nichts erreichen kannst, wird es schwierig. Natürlich kannst Du immer wiederholen, dass der BR hier zugunsten des AG rechtswidrig handelt, aber wenn eine Mehrheit im Gremium sich davon nicht beeindrucken lässt und lieber weiterhin, zur Freude des AG, Samstags sitzen will, dann hilft das auch nicht.
Ein gutes Argument ließe sich da aber noch anbringen, wenn Ihr Samstags, also außerhalb der Arbeitszeit, Sitzungen durchführt und es dafür keine betrieblichen Gründe gibt, dann habt Ihr keinen Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich!
Zitat
§ 37 Abs. 3 BetrVG
Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
BR-Arbeit die man einfach so, ohne betriebliche Gründe, außerhalb der AZ durchführt, nennt sich "freiwilliges Freizeitopfer".
...also als gewissenloser, gewinnorientierter AG hätte ich Euch sehr gerne als BR! Da muss man niemanden für Sitzungen freistellen und die Zeit vergüten muss man auch nicht. ...und überhaupt, wenn die einem schon bei den Sitzungen so tief in den Arsch kriechen, dann wird man mit denen auch sonst keine Probleme haben.