Nein. Die Ehrenamtsfähigkeit kann medizinisch nicht abgesprochen werden.
Ich weiß was Du meinst und Du hast Recht.
Wenn aber ein Arzt einen voll freigestelltes BRM AU schreibt, dann tut er ja faktisch nichts anderes. Natürlich ist das in diesem Zusammenhang anders zu sehen, aber ich glaube da könnte "der Knoten im Kopf" beim einen oder anderen herkommen. - Da könnte man dann wild konstruieren, z.B. den voll freigestellten Synchronsprecher mit 2 gebrochenen Händen. Der problemlos Arbeiten könnte, weil er in seinem üblichen Arbeitsalltag seine Hände nicht braucht, aber amtsunfähig ist, weil er als freigestelltes BRM Schriftverkehr zu erledigen hätte. - Dem würde der Arzt dann theoretisch tatsächlich die "Ehrenamtsfähigkeit" absprechen, denn arbeitsfähig wäre er ja. (Aber das ist natürlich Bullshit ).
Arbeitsunfähigkeit bedingt keine Amtsunfähigkeit. Punkt.
Nein, aber sie ist ein sehr starkes Indiz dafür. Nicht umsonst ist ja gesetzlich geregelt, dass bei Arbeitsunfähigkeit erstmal auch von Amtsunfähigkeit auszugehen ist und auch das Arbeitsunfähigkeit = Amtsunfähigkeit ist, sofern sich das betroffene BRM nicht selbst und aktiv für nicht verhindert erklärt. Also ist diese Aussage in ihrer Absolutheit leider formal mindestens unpräzise und müsste richtigerweise eigentlich heißen: Arbeitsunfähigkeit bedingt Amtsunfähigkeit, es sei denn...
Der springende Punkt ist hier eigentlich gar nicht so schwer und hat ausnahmsweise sogar mal was mit gesundem Menschenverstand zu tun (wahrscheinlich verwirrt das deshalb so), es kommt nie, niemals und nicht auf die Diagnose, oder die Tätigkeit (vertraglich oder amtlich) an sondern immer und ausnahmslos auf die Diagnose in Zusammenhang mit der Tätigkeit an. Also eigentlich ganz simpel "Was muss ich machen und kann ich das mit dieser Diagnose".
Wenn "das was ich machen muss" die Teilnahme an einer Präsenzsitzung ist und die Diagnose "Bettruhe" sagt, dann ist man amtsunfähig. Wenn "das was ich machen muss" nur ist im Bett den Laptop einzuschalten und online an einer Sitzung teilnehmen und die Diagnose "Bettruhe" sagt, dann ist man nicht amtsunfähig. - Ist doch eigentlich nicht so schwer