Dem müssen wir als BR entgegensteuern.
Ja, das müsst Ihr.
Die Frage ist wie.
Das weist Du natürlich am besten, Du kennst Euren Betrieb, ich nicht.
Ich persönlich betrachte die "Behinderung der BR-Arbeit"- Nummer als plumpe Drohung mit dem Vorschlaghammer, die man sich bis ganz zum Schluss aufheben sollte. Und, vor allem, sollte man die Worte "Behinderung der BR-Arbeit" niemals auch nur aussprechen, wenn man nicht 100%ig bereit ist diesen Weg, mit allen Konsequenzen, zu ende zu gehen.
Denn wenn man diese "Büchse der Pandora" einmal geöffnet hat, gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: Es bleibt bei einer leeren Drohung und man klagt nicht und macht sich damit dauerhaft unglaubwürdig ("die ziehen das eh nicht durch"), oder man zieht vor Gericht, in den Krieg und sprengt damit jede Brücke, die vielleicht noch zwischen AG und BR bestanden hat. (- Das kann durchaus notwendig sein, aber man sollte sich der Konsequenzen bewusst sein).
Zum Glück gibt es jede Menge andere Optionen, die man vorher ziehen kann, um dem AG unglaublich auf den Sack zu gehen (...und ich liebe es meinen AG nett und freundlich bis zur Weißglut zu nerven).
In diesem Fall, also bei Beschwerden wegen Einspringen für die BRM, würde ich sofort eine umfassende und detaillierte Personalplanung (§ 92 BetrVG) vom AG verlangen. - Natürlich mit einem Schwerpunkt darauf, wie er denn gedenkt personalplanerisch seiner Aufgabe nachzukommen, ordnungsgemäße BR-Arbeit so zu kompensieren, dass dadurch keine zusätzliche Belastung für andere MA entsteht. - und nicht mal das kann er alleine entscheiden, er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
Wenn Ihr Ideen, Zeit und Bock habt, könnt Ihr sogar selbst Vorschläge zur Personalplanung erarbeiten und dem AG vorlegen (92 Abs. 2).
Damit könnt Ihr dann auch relativ einfach das Thema "Einspringen für BR" aus der schattigen Ecke zerren, in der es der AG gerne hätte, indem man dann "Personalplanung" einfach mal zum Thema einer Betriebsversammlung macht. - Da steht man dann mit der Personalplanung des AG in der Hand vor der Belegschaft und fragt den AG, warum er BR-Arbeit bei seiner Personalplanung nicht berücksichtigt. - Wenn man selber Vorschläge vorgelegt hat (92 Abs. 2), kann man die auch gleich der Belegschaft erklären und den AG fragen was aus seiner Sicht dagegen spricht, bzw. warum er einfach nix tut, obwohl sogar schon Vorschläge auf dem Tisch liegen. - Das ist dann ja kein "Vorführen" des AG (auch wenn er das so sehen wird), sondern eine sachliche Diskussion über BR-Arbeit, bzw. über personalplanerische Maßnahmen, welche der BR dem AG gem. § 92 Abs. 2 BetrVG vorgeschlagen hat.
...und ne richtig fiese Nummer ist es natürlich, wenn man als BR den Überstunden, oder gleich den ganzen Dienstplänen, von den MA die für BR-Arbeit einspringen müssen, nicht zustimmt. - Also wenn man als BR verhindert, dass die Kollegen für die eigene BR-Arbeit einspringen. Das geht aber! Und es ist keineswegs "verwerflich" (auch wenn der AG genau das behaupten wird). Denn keine BR-Arbeit ist keine Option (§ 37 Abs. 2 BetrVG) und dass Kollegen dafür kurzfristige Dienstplanänderungen oder sogar Überstunden in kauf nehmen sollen, ist einfach auch keine Option. (...und das ist kein "moralisches mimimi - die armen Kollegen", sondern die Rechtslage gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Ich gehe gerne mit der bewusst überheblichen Attitüde hausieren, "dass der AG überhaupt erstmal kompetent genug sein muss, um zu einer Behinderung der BR-Arbeit fähig zu sein - in der Regel muss man nur ein oder zwei Dinge beschließen, die den AG bei seiner Behinderung so behindern, dass er das ganz schnell aufgibt und so tut als wäre nix gewesen".
Klingt wie gesagt überheblich, ist aber nicht falsch. Wenn in Eurem Fall der AG sich plötzlich mit lauter abgelehnten Dienstplänen und Überstunden konfrontiert sieht und dann noch miterleben darf, wie seine Personalplanung (die schön in seinem Schreibtisch versteckt war) dann in einer Betriebsversammlung, vor der ganzen Belegschaft, als der halbgare Murks entlarvt wird, der sie ist, dann wird man das hier:
dass die Vertreter des AG es für einfacher halten den BR dazu zu bewegen mehr abrechenbare Arbeit in den Abteilungen zu leisten als den CEO davon zu überzeugen, dass mehr Personal eingestellt wird.
...sicher nochmal neu bewerten müssen und feststellen, dass man sich wohl nicht mal ansatzweise darüber im klaren war, wieviel scheiß Ärger der BR einem machen kann.