Beiträge von Paragraphenreiter

    Worauf willst Du eigentlich hinaus? - Ist das eine reine Sachfrage, also um ggf. formal stattfindende Versetzungen nicht zu übersehen und dann als BR korrekt bearbeiten zu können? - Oder steckt da irgendwas dahinter, was Ihr erreichen wollt?

    Ich meine es ehrt einen BR durchaus, wenn er den Willen hat die Versetzungen der gesamten Belegschaft einzeln ordnungsgemäß zu bearbeiten und zu beschließen, damit das halt formal korrekt erledigt ist, aber ist das wirklich der einzige Grund sich diesen immensen Arbeitsaufwand aktiv zu angeln?

    Jawollja.

    ...ich habe ganz kurz darüber nachgedacht, ob ich einen fiesen Spruch über den Typ Mensch bringen soll, der ganz grundsätzlich davon ausgeht, dass seine persönliche Meinung von zentraler Relevanz für die Weltöffentlichkeit und die Menschheit als Spezies ist. Relevanter als Expertenmeinungen, wissenschaftliche Evidenz oder Fakten.


    Aber das wäre Randolf gegenüber unangemessen und unfair gewesen (auch wenn ich fast alles für nen guten Witz tue), denn der Randolf ist vielleicht ein Randolf, aber sicher kein Trump.

    Wenn ich das richtig verstehe, geht es Dir erstmal darum hier ein paar Verbindliche Regelungen zu schaffen, um soz. Ordnung in ein vollkommen chaotisches und ungeordnetes "Prämien-Auszahlungsprozedere" zu bringen. - Grundsätzlich absolut richtig, so wie Du das beschreibst ist der Regelungsbedarf ja offensichtlich.

    Da müsst Ihr Euch natürlich überlegen, wieviel Wert Ihr auf einen bestimmten Zeitpunkt tatsächlich legt, also ob Euer Seelenheil und Eure Wiederwahl daran hängt, dass es im Januar sein muss und nicht erst im April. Denn das wird natürlich ein zentraler Punkt für den AG in den Verhandlungen sein. - Er wird versuchen einen späteren Zeitpunkt zu erreichen, um halt mehr Zeit zu haben und eben nicht ggf. in Verzug zu kommen.

    Also wird es die Verhandlungen erheblich erleichtern, wenn man dem AG da etwas entgegenkommt und da muss man sich vorher als Gremium halt einig sein, ob "möglichst früh" die oberste Priorität hat, oder ob "Verbindlichkeit" doch wichtiger ist, also dass ein späterer Zeitpunkt in Frage kommt, sofern zu diesem dann auch ausnahmslos und unaufgefordert alle Zahlungen stattfinden.

    Ist eine Option für verspätete Zahlung mit Verzugszinsen wirklich eine gute Idee?

    Nein. Aber nicht weil es eine schlechte Idee ist :D, sondern weil es für eine BV eine nicht umsetzbare Idee ist.

    Warum sollte sich der AG darauf einlassen und das unterschreiben?

    ...aber das muss auch gar nicht sein. Der große Vorteil dies in einer BV zu regeln ist doch, dass jedem einzelnen MA dadurch individualrechtlich einklagbare Rechte entstehen. - D.h. wenn Ihr dann eine BV habt in der steht, dass alle die Prämie am 01.04. ausbezahlt bekommen und jemand bekommt sie nicht, kann er sie einklagen und dann wird das Gericht ggf. auch Verzugszinsen (ausgehend von § 247 BGB) festlegen.


    Ich persönlich (das ist aber nur meine Meinung) würde dem AG hier viel Luft beim Zeitpunkt lassen, weil ich vermuten würde, dass die Verhandlungen dadurch insgesamt einfach und schnell abgeschlossen werden können und man dann eine verbindliche Regelung hat. (Ein ganz kleines bisschen spekuliert man dabei natürlich schon darauf, dass der AG im ersten Moment nicht ganz kapiert wie verbindlich. - Das merkt er dann. wenn er nochmal in Verzug kommt. Also Verhandlungstaktisch geht es schon auch ein bisschen darum den AG mit "freundlichem Entgegenkommen" beim Zeitpunkt ein Stück weit einzulullen, dass er das Ding schnell unterschreibt, bevor er umfänglich realisiert hat wie weitgehend er sich damit bindet ;)).

    ändert sich die Relevanz der persönlichen Meinung, wenn sie Recht und Gesetz entspricht? ;)

    Ja selbstverständlich. Es geht hier doch (eigentlich selbsterklärend) nicht um eine "allgemeingültige Relevanz", also nicht um die Frage, ob die persönliche Meinung eine Relevanz für den BR, den Betrieb, die MA, die Öffentlichkeit, oder wen auch immer hat. - Sondern nur um die Frage in wie weit Deine persönliche Meinung für Dich relevant sein darf, wenn Du Entscheidungen als BRM zu treffen hast. - D.h. wenn Deine persönliche Meinung Recht und Gesetz entspricht, dann darf sie auch relevant für Dein Handeln als BRM sein. Wenn Deine persönliche Meinung nicht Recht und Gesetz entspricht, dann darfst Du sie zwar haben, aber sie darf eben nicht relevant für Dein Handeln als BRM sein, weil sich dieses nach Recht und Gesetz zu richten hat.

    Falsche Analogie. Der eine fragt, der andere antwortet "Wie kommst Du auf die Frage?"

    Möglicherweise :D ändert aber nix, denn das wäre genauso rotzfrech und unverschämt.

    Wenn ich für jemanden der mich regelmäßig (für Arbeit) bezahlt seit 6,5 Jahren keinen Finger krumm gemacht habe und ich dessen Frage, wofür er mich bezahlt, mit der Gegenfrage "Wie kommst Du auf die Frage?" beantworte, dann wäre eine weitere Gegenfrage als Antwort durchaus angemessen, nämlich "Willst Du mich eigentlich verarschen?!". :D


    ...aber ist ja nur eine Analogie. - Im Kern geht es darum, dass man gerade in dieser speziellen Situation, mit diesem extrem ungewöhnlichen "Freistellungsprozedere" und auch dem extrem ungewöhnlichen "Freistellungsausmaß" zwangsläufig den Verdacht erweckt da irgendwie zu bescheißen, wenn man sich weigert das zu erklären.

    Es geht hier nicht um das BRM, welches vom Chef angepöbelt wird, dass es sich diese Woche schon 3 Mal für BR-Arbeit abgemeldet hat und das jetzt erklären soll und dem Chef dann völlig zurecht sagt, "notwendige BR-Arbeit, die Dich inhaltlich nix angeht", sondern von 6,5 Jahren ohne jede Arbeitsleistung und das ohne Freistellung nach 38! Wenn da eine Erklärung verweigert wird liegt der Verdacht, dass da was nicht stimmen kann, nicht nur nahe, der ist sofort da. (und auch nicht zu unrecht).

    Wenigstens dokumentiert der AG seine Behinderung der SBV/BR noch brav per Aushang.

    Das macht es dann recht einfach. Im Prinzip müsst Ihr diesen Aushang dann nur einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorlegen, der weiß dann was zu tun ist und wird auch Euch sagen, was ihr tun/beschließen sollt/könnt.


    Faszinierend, dass es immer noch so viele, so dumme AG gibt. - Das ist doch nun wirklich der älteste Hut aller alten Hüte der Behinderung der BR-Arbeit. - Wie kann man ein Unternehmen leiten und so etwas grundsätzliches nicht wissen.

    Daher würde ich da gar nicht versuchen vor dem Aushang tätig zu werden, um diesen zu verhindern. Wer heute noch so dumm ist (und sich dabei wahrscheinlich noch für clever hält), der hat das volle Brett mit allen Konsequenzen redlich verdient.

    Unser BR - Vorsitzender ist allerdings der Meinung das da "lediglich ein Ersatz eingelernt" wird... Und das dementsprechend alles okay ist..

    Dann ist er ein fauler Sack, denn es ist natürlich nicht ok, aber es kann zukünftig ok sein, wenn der BRV seine Arbeit macht.

    D.h. er nimmt erstmal den Antrag des AG, auf Ergänzung der BV entgegen, im BEM-Team eine Vertretungsregelung zu etablieren und welche Person welches BEM-Team-Mitglied vertreten soll.

    Dann setzt er diesen Antrag des AG auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung und lässt entsprechend darüber beschließen, ob die bestehende BV entsprechend ergänzt wird.

    ...wenn dass erledigt und beschlossen ist, dann ist "alles okay", vorher nicht. Vorher sitzt eine Person beim BEM, die da nicht sitzen darf und bloß weil sich das ja "relativ leicht regeln lässt" ist es nicht jetzt schon in Ordnung, bevor es auch wirklich geregelt ist.

    Das "Rechtliche" wurde ja nun umfangreich beleuchtet und mit Urteilen untermauert.

    Aber das ist in diesem Fall mMn nur die halbe Miete. - Wenn man hier das "Menschliche" außer Acht lässt und sich nur blind auf graue Rechtstheorie verlässt, kann das ggf. blöd ausgehen.

    Denn wenn wir mal das Ganze AG, AN, BR Gedöns ganz kurz außen vor lassen, dann haben wir hier zwei Menschen, von denen einer fragt "Wofür bezahle ich Dich eigentlich?" und einen der Antwortet "Das geht Dich nix an".

    Da sagt einem der Gesunde Menschenverstand erstmal, legitime Frage und rotzfreche, unverschämte Antwort.

    Natürlich ist das rechtlich vollkommen legitim (wurde ja umfänglich beschrieben), das ändert aber absolut nichts daran, dass der AG so eine Antwort auf der menschlichen Ebene als rotzfrech und unverschämt empfinden wird. D.h. auch ein AG der das vielleicht einfach nur wissen wollte, aus Interesse, oder irgendwelchen planerischen Gedankengängen und bisher noch gar keine "weiteren Maßnahmen" in Betracht gezogen hat, wird jetzt den Impuls verspüren seinen Anwalt anzurufen und doch über "weiteren Maßnahmen" beraten. - Da geht es sehr zentral um ein "menschliches Gerechtigkeitsempfinden", denn wenn man jemanden monatlich bezahlt, der für einen aber keinen Finger krumm macht und der einem noch dann erzählt, dass es einen nix angeht, warum er keinen Finger krumm macht, dann empfindet man dies als ungerecht und unfair einem selbst gegenüber und dass es "rechtlich legitim" ist, macht das kaum besser.


    Also um es juristisch auszudrücken, wenn man auf sein Recht besteht, seine BR-Arbeit dem AG gegenüber nicht detailliert darlegen zu müssen, fordert man den AG damit auch auf, auf sein Recht zu bestehen und die Notwendigkeit dieser BR-Arbeit gerichtlich prüfen zu lassen.

    (D.h. sicher nicht bei allen, aber bei vielen AG wird das heißen: Erklär es heute mir, oder morgen einem Richter).


    Also darf man sich hier durchaus die Frage stellen "wie kriege ich die Kuh schneller vom Eis"

    Indem ich dem AG halt eine stichwortartige Darlegung meiner BR-Tätigkeit vorlege (und ihm dabei sehr genau erkläre, dass ich das eigentlich nicht muss, aber an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert bin), oder ob ich das ablehne (einfach weil ich kann) und damit einen riesen Rattenschwanz bis vors Gericht riskiere.

    (D.h. falls ich dann im ehrlichen Zwiegespräch mit mir selbst feststelle, dass da zwischen der ganzen notwendigen BR-Arbeit, doch auch ein ordentlicher Anteil "vor der Arbeit drücken" dabei war, dann würde ich natürlich eine sehr detaillierte und umfangreiche Darlegung zusammenschreiben, in der Hoffnung dass der AG damit zufrieden ist und da nicht noch ein Gericht genau drauf schaut...).

    Paragraphenreiter , dann sind wir uns einig, dass Turmalin1 beides gleichzeitig machen sollte? Klagen wg Behinderung und Muskeln bzgl Mitbestimmung spielen lassen?

    Im Prinzip schon, ich glaube da geht es höchstens um das "Feintuning". - Ich würde es nicht exakt gleichzeitig machen. Also nicht in ein und der selben Sitzung beschließen die Personalplanung zu verlangen, die "Dienstpläne" abzulehnen und den AG zu verklagen.

    Ich würde in der ersten Sitzung Personalplanung / Dienstpläne beschließen, mit Fristsetzung bis zur nächsten Sitzung.

    Je nachdem, was der AG dann liefert, würde ich in dieser nächsten Sitzung dann beschließen, ob der AG "nur" wegen der "Seminarkosten-Behinderungs-Geschichte" verklagt wird, oder ob er gerade noch eine Missachtung der Mitbestimmungsrechte abgeliefert hat, oder noch weitere Behinderungen der BR-Arbeit dazugekommen sind.

    ...und um auf den extrem unwahrscheinlichen Fall reagieren zu können, dass der AG vielleicht hat läuten hören was ihm drohen könnte und tatsächlich eine saubere Personalplanung (mit Kompensation der BR-Arbeit) + ordentliche Dienstpläne vorlegt und glaubhaft versichert, dass BR-Seminar-Kosten nie wieder ein Thema sein werden. (ja, lol, ich weiß. Aber es ist zumindest eine theoretische Möglichkeit, die ich Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht von vorneherein ausschließen darf).

    Von daher, ja schon im wesentlichen gleichzeitig, aber die Klage erst eins, zwei Wochen nach der BR-Arbeit, um dem AG die Gelegenheit zu geben sich zu besinnen und die Klage abzuwenden (unwahrscheinlich), oder es so richtig hart zu verkacken (deutlich wahrscheinlicher).

    ...und natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Personalplanung / Dienstpläne gerade so "akzeptabel" geliefert werden und es einfach bei "nur" der "Seminarkosten-Behinderungs-Geschichte" bleibt.

    ganz ehrlich - jeder hat so ein verkacktes Smartphone, was spricht denn da bitte dagegen einen Authenticator zu installieren, der erzeugt doch nur nen OTP Key, geht genauso mit jedem Tablet oder eben Yubi-Key oder auch anderen Einmap-PW Generatoren.

    Wenn ich mobil arbeiten will muss ich ein kleines Stück privater Hardware nutzen na und? Nix kann da überwacht werden, der erzeugt doch nur den Key! Ja ist privat und muss nicht aber als Alternative fahre ich dann ins Büro - nebenbei auch mit nem privaten KFZ

    Diese Einstellung kann man durchaus haben, von meiner "privaten" Meinung ist das auch nicht sehr weit entfernt.

    Aber für einen BR ist sie unangebracht, weil sie schlicht rechtswidrig ist (das Urteil wurde zitiert) und für einen BR, der "nicht mehr ganz neu" ist und erfahren im Verhandeln, ist sie schlichtweg dumm, weil man eine sehr schöne Gelegenheit auslässt.

    Ich zitiere mich da mal selbst...

    Ein Bekannter von mir z.B. bekommt jeden Monat 25,- € zusätzlich zum Gehalt von seinem AG für die "dienstliche Nutzung privater Kommunikationstechnik". Da war der Gedanke des AG, dass er nicht hunderte Dienst-Handys beschaffen, betreiben und unterhalten will und sich stattdessen quasi einen Platz auf den Privathandys seiner MA "mietet" (aber natürlich auch freiwillig).

    Das sehe ich dann durchaus als annehmbare und attraktive "Wahlmöglichkeit", nämlich wenn ich mobil arbeiten will "vermiete ich dem AG ein bisschen von meinem Handy für seine App" und kriege noch was dafür, oder ich fahre halt ins Büro zum Arbeiten.

    ...dem AG gegenüber erklärt man natürlich (anhand dem von Randolf zitierten Urteil), dass er die dienstliche App auf dem privaten Handy nicht verlangen darf und allen Diensthandys stellen muss. ...und dann rechnet man ihm vor, was er sparen kann, wenn er stattdessen seinen MA eine Pauschale für die dienstliche Nutzung ihrer privaten Handys zahlt.

    Der AG will etwas - die für ihn kostengünstige Lösung mit der App auf dem privaten Handy - Der BR hat eine eindeutige Rechtslage in der Hand, mir der er dem AG problemlos verweigern kann, was der gerne will. - Wenn ich da nicht versuche zu verhandeln und für die MA was rauszuholen, so dass es für den AG nicht mehr ganz so kostengünstig ist, aber noch gut genug und die MA auch was davon haben, dann lasse ich eine gute und realistische Chance sausen, für die MA was zu erreichen.

    nicht_mehr_ganz_neu würdest Du anschließend in einer Betriebsversammlung Deinen Kollegen lieber verkünden:

    "Ab sofort müsst Ihr die App auf Eurem Handy haben, oder Ihr müsst ins Büro kommen, wir als BR haben da mitzubestimmen und tragen das so mit"

    oder

    "Ab sofort müsst Ihr die App auf Eurem Handy haben, oder Ihr müsst ins Büro kommen, aber wir haben mit dem AG verhandelt, dass er Euch dann monatlich Betrag X dafür vergütet, dass Ihr Euer privates Handy für dienstliche Zwecke einsetzt".

    ?

    ich sehe hier keinen Gegensatz, man kann das wunderbar gleichzeitig machen.

    Da hast Du natürlich vollkommen Recht. - Das ist keine Frage von "entweder, oder".

    Ich bin allerdings der Meinung, dass man die Möglichkeiten, die einem das BetrVG unmittelbar in die Hand gibt, auch zu nutzen hat. (Wenn ich Beschwerden von MA über häufiges, kurzfristiges Einspringen auf dem Tisch habe, dann sehe ich es durchaus als meine Amtspflicht die Ursache zu ermitteln - also die Personalplanung zu verlangen - und natürlich auch dieses "kurzfristige Einspringen" unmittelbar so weit möglich abzustellen, indem ich das Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der tägl. AZ und bei der kurzfristigen Verlängerung der AZ, auch entsprechend nutze).

    Daher muss man das mMn sogar gleichzeitig machen, zumindest wenn man klagen will. - Denn den AG auf der einen Seite zu verklagen, rechtfertigt ja nicht auf der anderen Seite seinen Amtspflichten nicht nachzukommen, notwendige BR-Arbeit nicht zu leisten und MA-Beschwerden zu ignorieren.

    ...also ist es eigentlich doch ein "entweder, oder", nämlich entweder BR-Arbeit + Klage, oder BR-Arbeit ohne Klage. :D


    Und wenn ich lese, was Turmalin1 so schreibt, würde ich stark davon ausgehen, dass der AG diese BR-Arbeit auch sofort behindern würde und damit dem Anwalt des BR nochmal ordentlich Munition liefern würde. - Das MBR bei Beginn und Ende der AZ ist eines der schärfsten Schwerter im Arsenal eines BR und ist entsprechend verhasst bei den AG. Turmalin1s BR hat dieses MBR offenbar bisher noch nie eingefordert (weil sie keine Dienstpläne haben - wurde von Fried richtig gestellt). Wenn die jetzt ankommen und dem AG erklären, dass er sich zukünftig die Arbeitszeit für jeden einzelnen MA, für jeden einzelnen Tag, vom BR vorher genehmigen lassen muss und dann auch nix mehr dran ändern darf, wenns mal genehmigt ist, würde ich Turmalin1s Beschreibung nach von diesem AG nicht erwarten, dass er kooperativ reagiert und ein Prozedere vorschlägt, wie er dem BR die Arbeitszeiten rechtzeitig zur Genehmigung vorlegen kann. - Der wird vermutlich versuchen da irgendwie drum herum zu kommen und den BR damit wieder behindern = Futter für den Anwalt des BR.

    Ah, wichtiger Punkt - Danke!

    Gerne. Die Nr. 14 im Abs. 1 des § 87 ist ja auch noch recht neu :D

    ...aber ich würde da auch nicht "zu hoch pokern", denn die Mitbestimmung bezieht sich auf die Ausgestaltung der mobilen Arbeit und das beinhaltet keineswegs einen Anspruch auf mobile Arbeit. - Soll heißen wenn dem AG der Kragen platzt und er entscheidet, ab sofort gibt es in diesem Betrieb keinerlei mobile Arbeit mehr, dann gibt es auch nichts mehr auszugestalten und entsprechend nichts mitzubestimmen.

    nun weiß ich nicht wie lange Du deinem AG schon auf den Sack gehst

    BR seit 2010

    BRV seit 2018

    und dem AG auf den Sack gehen tu ich seit er mich 2001 eingestellt hat. :D


    Aber Spaß bei Seite, alles was ich geschrieben habe ändert natürlich nichts daran, dass das hier...

    Gericht sollte immer die allerletzte Alternative sein, wichtig sind für Turmalin1 und das Gremium so schnell wie möglich so viele Grundlagenschulungen wie es nur geht zu besuchen und möglichst Unterstützung bei der Gewerkschaft oder auch einem Anwalt suchen und finden.

    ...absolut und unzweifelhaft richtig ist.

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 16.05.2018 (Az. 17 Sa 2200/17) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, sein privates Mobiltelefon für dienstliche Zwecke zu nutzen.

    So sieht es aus, aber "nicht verpflichtet" heißt nicht "darf nicht". Entsprechend darf der AG natürlich versuchen zu "motivieren", als versuchen die MA dazu zu bringen das freiwillig zu tun. - Da sollte der BR dann darauf achten, dass diese "Motivation" nicht allzu "einseitig" ausfällt. Also nicht: "Inschdallier des Ding oder Du kommsch halt immer ins Büro und nix isch mit mobil". - Ein Bekannter von mir z.B. bekommt jeden Monat 25,- € zusätzlich zum Gehalt von seinem AG für die "dienstliche Nutzung privater Kommunikationstechnik". Da war der Gedanke des AG, dass er nicht hunderte Dienst-Handys beschaffen, betreiben und unterhalten will und sich stattdessen quasi einen Platz auf den Privathandys seiner MA "mietet" (aber natürlich auch freiwillig).

    Das sehe ich dann durchaus als annehmbare und attraktive "Wahlmöglichkeit", nämlich wenn ich mobil arbeiten will "vermiete ich dem AG ein bisschen von meinem Handy für seine App" und kriege noch was dafür, oder ich fahre halt ins Büro zum Arbeiten.

    ...dem AG gegenüber erklärt man natürlich (anhand dem von Randolf zitierten Urteil), dass er die dienstliche App auf dem privaten Handy nicht verlangen darf und allen Diensthandys stellen muss. ...und dann rechnet man ihm vor, was er sparen kann, wenn er stattdessen seinen MA eine Pauschale für die dienstliche Nutzung ihrer privaten Handys zahlt.

    Das ist so der Punkt. Im Endeffekt heißt es, wer keinen Authenticator nutzen will, kann halt Mobiles Arbeiten nicht nutzen.

    Das ist ein ganz typisches AG-Argument, dass man sich nicht zu eigen machen sollte. Vor allem weil das nur dann stimmt, wenn der BR das auch so sieht!

    Zitat

    Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

    (...)
    14.Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird.

    D.h. ob ein Authenticator genutzt wird, wie er genutzt wird oder welcher genutzt wird, unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des BR. (Natürlich kann der BR keinen "unsicheren Zugang" für die MA verlangen, aber ob weiterhin die Karte genutzt wird wie bisher, oder diese App, das ist mitbestimmungspflichtig).

    Seht ihr hier eine Grundlage irgendwie aktiv zu werden?

    Ja, ich würde den AG zu Verhandlungen darüber auffordern, ob er allen MA ein Diensthandy stellt, oder eine pauschale Vergütung für die freiwillige, dienstliche Nutzung privater Kommunikationstechnik anbieten möchte, oder doch lieber einfach beim bisherigen System bleiben will.

    Dem müssen wir als BR entgegensteuern.

    Ja, das müsst Ihr.

    Die Frage ist wie.

    Das weist Du natürlich am besten, Du kennst Euren Betrieb, ich nicht.

    Ich persönlich betrachte die "Behinderung der BR-Arbeit"- Nummer als plumpe Drohung mit dem Vorschlaghammer, die man sich bis ganz zum Schluss aufheben sollte. Und, vor allem, sollte man die Worte "Behinderung der BR-Arbeit" niemals auch nur aussprechen, wenn man nicht 100%ig bereit ist diesen Weg, mit allen Konsequenzen, zu ende zu gehen.

    Denn wenn man diese "Büchse der Pandora" einmal geöffnet hat, gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: Es bleibt bei einer leeren Drohung und man klagt nicht und macht sich damit dauerhaft unglaubwürdig ("die ziehen das eh nicht durch"), oder man zieht vor Gericht, in den Krieg und sprengt damit jede Brücke, die vielleicht noch zwischen AG und BR bestanden hat. (- Das kann durchaus notwendig sein, aber man sollte sich der Konsequenzen bewusst sein).


    Zum Glück gibt es jede Menge andere Optionen, die man vorher ziehen kann, um dem AG unglaublich auf den Sack zu gehen (...und ich liebe es meinen AG nett und freundlich bis zur Weißglut zu nerven).

    In diesem Fall, also bei Beschwerden wegen Einspringen für die BRM, würde ich sofort eine umfassende und detaillierte Personalplanung (§ 92 BetrVG) vom AG verlangen. - Natürlich mit einem Schwerpunkt darauf, wie er denn gedenkt personalplanerisch seiner Aufgabe nachzukommen, ordnungsgemäße BR-Arbeit so zu kompensieren, dass dadurch keine zusätzliche Belastung für andere MA entsteht. - und nicht mal das kann er alleine entscheiden, er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.

    Wenn Ihr Ideen, Zeit und Bock habt, könnt Ihr sogar selbst Vorschläge zur Personalplanung erarbeiten und dem AG vorlegen (92 Abs. 2).
    Damit könnt Ihr dann auch relativ einfach das Thema "Einspringen für BR" aus der schattigen Ecke zerren, in der es der AG gerne hätte, indem man dann "Personalplanung" einfach mal zum Thema einer Betriebsversammlung macht. - Da steht man dann mit der Personalplanung des AG in der Hand vor der Belegschaft und fragt den AG, warum er BR-Arbeit bei seiner Personalplanung nicht berücksichtigt. - Wenn man selber Vorschläge vorgelegt hat (92 Abs. 2), kann man die auch gleich der Belegschaft erklären und den AG fragen was aus seiner Sicht dagegen spricht, bzw. warum er einfach nix tut, obwohl sogar schon Vorschläge auf dem Tisch liegen. - Das ist dann ja kein "Vorführen" des AG (auch wenn er das so sehen wird), sondern eine sachliche Diskussion über BR-Arbeit, bzw. über personalplanerische Maßnahmen, welche der BR dem AG gem. § 92 Abs. 2 BetrVG vorgeschlagen hat.

    ...und ne richtig fiese Nummer ist es natürlich, wenn man als BR den Überstunden, oder gleich den ganzen Dienstplänen, von den MA die für BR-Arbeit einspringen müssen, nicht zustimmt. - Also wenn man als BR verhindert, dass die Kollegen für die eigene BR-Arbeit einspringen. Das geht aber! Und es ist keineswegs "verwerflich" (auch wenn der AG genau das behaupten wird). Denn keine BR-Arbeit ist keine Option (§ 37 Abs. 2 BetrVG) und dass Kollegen dafür kurzfristige Dienstplanänderungen oder sogar Überstunden in kauf nehmen sollen, ist einfach auch keine Option. (...und das ist kein "moralisches mimimi - die armen Kollegen", sondern die Rechtslage gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).


    Ich gehe gerne mit der bewusst überheblichen Attitüde hausieren, "dass der AG überhaupt erstmal kompetent genug sein muss, um zu einer Behinderung der BR-Arbeit fähig zu sein - in der Regel muss man nur ein oder zwei Dinge beschließen, die den AG bei seiner Behinderung so behindern, dass er das ganz schnell aufgibt und so tut als wäre nix gewesen".

    Klingt wie gesagt überheblich, ist aber nicht falsch. Wenn in Eurem Fall der AG sich plötzlich mit lauter abgelehnten Dienstplänen und Überstunden konfrontiert sieht und dann noch miterleben darf, wie seine Personalplanung (die schön in seinem Schreibtisch versteckt war) dann in einer Betriebsversammlung, vor der ganzen Belegschaft, als der halbgare Murks entlarvt wird, der sie ist, dann wird man das hier:

    dass die Vertreter des AG es für einfacher halten den BR dazu zu bewegen mehr abrechenbare Arbeit in den Abteilungen zu leisten als den CEO davon zu überzeugen, dass mehr Personal eingestellt wird.

    ...sicher nochmal neu bewerten müssen und feststellen, dass man sich wohl nicht mal ansatzweise darüber im klaren war, wieviel scheiß Ärger der BR einem machen kann.

    Wenn ich z.B. heute Stellvertreter der Leitenden Psychologin werde mit dem Ziel, (bei entsprechender Bewährung) deren Posten bei ihrer Berentung in 5 Jahren zu übernehmen, dann bleibt die Übernahme der Leitungsstelle natürlich eine Versetzung

    Selbstverständlich ist es das. Ich sage ja auch nicht, dass es keine Versetzung sein kann. - Ich meine lediglich, dass ich nicht zwangsläufig von einer Versetzung ausgehen würde.

    Als vor vielen Jahren ein MA zum "Teamcaptain" wurde, war das sicher eine Versetzung. Da wäre es jetzt interessant zu wissen, was da genau mit MA & BR vereinbart wurde. Es ist ja möglich, dass man da schon einen "fließenden Übergang", vom MA über den Teamcaptain zum Teamleiter, vereinbart hat.

    In der Theorie wirft das sicher einige interessante Fragen auf:

    Wenn man bei einem "fließenden Übergang" zunehmend immer mehr Aufgaben und Verantwortung übernimmt, ändert sich durch jede neue Aufgabe und Verantwortlichkeit die Tätigkeit, ist das dann jedes Mal eine Versetzung? - Oder ist jeweils eine einzelne neue Aufgabe und/oder Verantwortlichkeit als Änderung der Tätigkeit nicht "erheblich" genug, um eine Versetzung darzustellen? So dass der AG eine Versetzung quasi "erschleichen" kann, indem er immer nur einzelne Aufgaben ändert die jeweils für eine Versetzung nicht erheblich genug sind und nach ein paar Jahren arbeitet der MA dann was völlig anderes, ohne versetzt worden zu sein? - Irgendwie klingt das beides nach absolutem Bullshit.  :D

    Für mein Verständnis ist die logische Konsequenz daraus, dass man so einen "fließenden Übergang" schon im Rahmen der ursprünglichen Versetzung regeln muss.

    Vielleicht liege ich vollkommen falsch (das sollte man nie ausschließen), aber ich meine zu erkennen was man hier eigentlich tun wollte, nämlich einen MA zum Teamleiter machen, indem man ihn in einer Übergangsphase Schrittweise an diese Tätigkeit heranführt. - und ich maße mir mal an zu behaupten, dass man das richtigerweise folgendermaßen umsetzen sollte: Schon in der ursprünglichen Versetzung wird der MA auf die Stelle "Teamleiter" versetzt, ergänzend wird eine Übergangs-/Einlernphase vereinbart (korrekter Weise mit einer definierten Dauer) in welcher der MA zunehmend immer mehr Aufgaben und Verantwortung übernimmt und unter der Bezeichnung Teamcaptain geführt wird. - Die Dauer dieser "Übergangs-/Einlernphase" als "Teamcaptain" muss man deshalb vorher definieren, weil das Ende der dieser "Übergangs-/Einlernphase" natürlich das eigentliche Datum der Versetzung darstellt.

    Idealerweise hätte man dann als BR zwei Dingen zuzustimmen (oder halt auch nicht) nämlich der betrieblichen Bildungsmaßnahme "Übergangs-/Einlernphase als Teamcaptain" und der unmittelbar auf die Bildungsmaßnahme folgende Versetzung auf die Position Teamleiter. - Warum sollte ich als BR einer Versetzung, die im Anschluss an eine Qualifizierungsmaßnahme und damit relativ weit in der Zukunft stattfinden soll, nicht zustimmen? "Des daurt mir zo lang" ist ja kein Widerspruchsgrund :D


    Fazit von all meinem Geschreibsel: Hurzel2004 schaut mal in das Protokoll von damals, was da beschlossen wurde, als der Kollege "Teamcaptain" wurde.

    ...und ich glaube der "Teamcaptain" an sich ist der Kern Eures Problems. - Denn der "Teamcaptain" ist seiner Natur nach viel eher eine "betriebliche Bildungsmaßnahme" als eine "Stelle". - wie sollte denn eine Stellenbeschreibung aussehen, wenn die Aufgaben und Verantwortlichkeiten nach einem Jahr vollkommen andere sind, als nach nur einem Monat als "Teamcaptain"? - Bei einer Bildungsmaßnahme liegt es ja in der Natur der Sache, dass man ständig neue Dinge lernt und auch anwendet, also dass sich die "Tätigkeit" ständig weiterentwickelt und damit auch ändert. - und das erklärte Ziel dieser ganzen "Teamcaptain"- Nummer ist ja:

    Im Team B nennt sich diese Position "Teamcaptain" und war usprünglich mal als Vertretung für die Teamleiterin geschaffen worden, um den Mitarbeiter an die Stelle des Teamleiters zu entwickelt.

    ...und das ist das Ziel einer Bildungsmaßnahme.

    Wenn man dann eine "Bildungsmaßnahme" als "Stelle" betrachtet, macht das natürlich Probleme. Klar muss man sich dann ständig nach einer Versetzung fragen, weil sich die Aufgaben ja ständig ändern, bzw. auch irgendwann nicht mehr ändern, weil die Qualifizierung eigentlich abgeschlossen ist und eine Bildungsmaßnahme damit entsprechend abgeschlossen und beendet wäre. Aber eine "Stelle" endet ja nicht so einfach und dann hat man einen eigentlich fertig qualifizierten MA, der dann aber immer noch auf einer "Stelle" festhängt, die eigentlich eine bereits abgeschlossene Bildungsmaßnahme war.

    Behinderung des BR: ja, wurde alles schon geschrieben.

    Aber eine Sache gehört mMn richtig gestellt:

    BR-Tätigkeit zugunsten der Aufgaben in unseren Abteilungen einschränken sollen. Diese Forderung wurde damit verknüpft dass es angeblich Beschwerden von Vorgesetzten und Kollegen gäbe, die zuviel einspringen müssten.

    Diese "Beschwerden" von Vorgesetzten und Kollegen sind erstmal keine Behinderung der BR-Arbeit, weil sie formal nur an den AG adressiert sein können. - Ein BRM stellt sich nur für notwendige BR-Arbeit frei, was heißt es würde notwendige BR-Arbeit nicht durchführen, wenn es sich "weniger freistellt" = Amtspflichtverstoß. Außerdem ist klar geregelt, dass der AG für Ersatz zu sorgen hat. - D.h. eine Beschwerde darüber "wegen der BR-Tätigkeit von BRM zu oft einspringen zu müssen" kann sich nur an den AG richten - dass er für Ersatz zu sorgen hat - und nie gegen den BR - dass er doch bitte öfter gegen seine Amtspflichten verstoßen soll.

    Da gibt es dann im Prinzip 2 Möglichkeiten, der Beschwerdeführende MA muss ständig kurzfristig einspringen, weil der AG es versäumt ordnungsgemäße BR-Arbeit sachgerecht zu kompensieren, oder der Beschwerdeführende MA ist die vom AG erdachte Lösung zur Kompensation der ordnungsgemäßen BR-Arbeit und das gefällt ihm nicht. - In beiden Fällen ist das aber ein Problem des AG. - Wenn der AG es dann allerdings so darstellt/kommuniziert, dass das ständige Einspringen ja nur am BR liegt, dann sind wir wieder ganz klar bei der Behinderung.

    Das eigentliche "Ärgernis" nämlich: "ich muss für ein BRM einspringen das BR-Arbeit macht" darf der Betroffene MA durchaus benennen - das ist erstmal nur eine Tatsache und keine Behinderung der BR-Arbeit - die ergibt sich erst, wenn man dem BR quasi die "Schuld" dafür zuschreibt, also "ich muss für ein BRM einspringen das sich mal wieder vor der Arbeit drückt".

    Während "ich muss für ein BRM einspringen das BR-Arbeit macht, weil der AG nicht vernünftig für Ersatz sorgt" vollkommen in Ordnung ist.

    Das Urteil des BAG ist kein Gesetzesentwurf sondern die Auslegung bestehender Gesetze, die älter sind als das Bürgergeld. In meinem idealisierten Bild des BAG werden Entscheidungen unabhängig von den Kosten für den Staat getroffen.

    Ob das nun Bürgergeld oder Arbeitslosengeld oder HartzIV oder Sozialhilfe ist, ist doch Wurscht. Es geht um "die Finanzierung des Lebensunterhalts einer Person ohne eigenes Einkommen aus Steuermitteln".

    ...und "Kosten für den Staat" kann man immer auch als "gesamtgesellschaftliche Belastung" bezeichnen und in wie weit Gerichte in ihre Urteile einbeziehen sollten, was diese für eine gesamtgesellschaftliche Belastung darstellen, wäre vermutlich ein gutes Thema für einen Richter Kongress. :D

    mMan85 nachdem Du hier nun in unzähligen Beiträgen und in epischer Breite auf Deine ausstehenden Pflichten und dem damit verbundenen "Schwert des Damokles" aufgeklärt wurdest, mal ein pragmatischer Ansatz für einen praktikablen ersten Schritt:

    Es gibt da so schwarz/gelb gestreiftes Flatter- & Klebeband, welches sich ganz hervorragend zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen eignet. - Eine Begehung der Arbeitsplätze kannst Du jederzeit machen, das Recht hast Du als BRM. Also wäre doch eine erste, sofort durchführbare Maßnahme zum Schutz der MA, wenn Du eine Betriebsbegehung machst (vorzugsweise mit dem Sicherheitsbeauftragten, zur Not aber auch ohne) und alle Gefahrenstellen Kennzeichnest und/oder absperrst.

    Das hätte 2 ganz entscheidende Vorteile: Erstens hast Du damit auf jede unmittelbare Gefährdung erstmal reagiert und sie zum Wohle der MA abgestellt, bzw. so gekennzeichnet, dass von der Gefahrenstelle keine unmittelbare Gefährdung mehr ausgeht. Zweitens (und da spreche ich aus praktischer Erfahrung) ist es sehr wahrscheinlich, dass der betriebsblinde AG dann in der umfangreich schwarz/gelb dekorierten Werkshalle steht und denkt "Alter!! ...wie hab ich das bisher übersehen?!".

    Glaub mir, es ist unheimlich Hilfreich, wenn der AG bei jedem Gang durch den Betrieb alle Gefährdungen "schwarz/gelb visualisiert bekommt" und sie so nicht mehr in seiner Betriebsblindheit "übersehen" kann. (Ich meine das wirklich ernst, nicht alles beim AG ist Kalkül. - Meiner war ernsthaft schockiert und hat direkt von sich aus vieles in Angriff genommen und auch den BR umfänglich beteiligt).

    Im zweiten Schritt muss dann natürlich (wie umfänglich oben beschrieben) die Aufforderung an den AG kommen und natürlich muss der auch tätig werden. - Aber das ergibt sich dann ggf. von selbst, ich musste nicht mehr gesondert auffordern, die schwarz/gelben Kennzeichnungen überall waren Aufforderung genug.