Beiträge von Paragraphenreiter

    Ist das die deutsche Übersetzung von "Couch Potato?" :P

    Nein, die Couch Potato bleibt auf der Couch um "Schwiegertochter gesucht", "Hartes Deutschland" und "Bauer sucht Frau" anzuschauen, während der Nerd auch mal aufsteht, um am Esstisch mit seinen Kumpels lächerlich komplizierte Brettspiele zu spielen :D

    Staffel 1: Nett anzusehen, aber eher mittelprächtig.

    Staffel 2: Grottenschlecht.

    Staffel 3: Bislang sehr gut.

    Nicht ganz falsch, aber einen differenzierteren Kommentar kann ich mir dann doch nicht verkneifen :D

    Bei Staffel 1 hatte ich das Gefühl, dass diese großflächig missverstanden wurde. Hier hat man die schöne heile Welt Star Trek Utopie (aus den schönen heile Welt 90er Jahren), dem selben Wandel unterzogen, den praktisch alle Filme, Serien und auch die Gesellschaft seit den frühen 90ern durchgemacht haben. Mehr Gewalt, mehr Zynismus, mehr Isolationismus usw.

    Das hat viele Fans abgeschreckt, die doch so gerne wieder in die schöne Utopie abtauchen wollten. Noch dazu wirkte der gute Jean Luc zu Beginn in dieser neuen, deutlich brutaleren Welt furchtbar deplatziert (was aber mMn absolut bewusst so gemacht wurde). - Für mich ist dieses Konzept aber durchaus aufgegangen, wenn sich die ganze Galaxie, inklusive der Föderation in Scheiße verwandelt hat, wer soll es bitte richten außer Picard? :D


    Staffel 2, ja ok. War ganz nett anzusehen und hat für mich teilweise starke "Star Trek IV - Zurück in die Gegenwart"-Vibes versprüht. - Allerdings widerspricht das Ende jeder irgendwie nachvollziehbaren Star Trek Zeitreise-Logik (falls es so etwas gibt). Also Fazit: verkackt.


    Staffel 3: Bislang sehr gut. - Dem habe ich nichts hinzuzufügen. ;)

    Zu Enterprise habe ich leider schon keinen Zugang mehr gefunden, auch zu Discovery nicht.

    Ja, naja :D Enterprise komplett angeschaut und aber auch schon wieder komplett vergessen. Ganz nett aber belanglos.

    Discovery schwierig, für mich zu wenig Science und zu viel Fiction - Da ist doch sehr viel dabei was sich auch mit 500 Jahren technischer Entwicklung nicht rechtfertigen lässt und eindeutig in den Bereich Fantasy gehört.

    Allerdings wurde dann doch mein Interesse geweckt, als sie dauerhaft in der Zukunft gestrandet sind. Dieses komplett neue Setting fand ich doch durchaus ansprechend (weiter hab ich noch nicht geschaut, nicht spoilern!).

    Da ist es wie bei so vielen Filmen bzw. Neuverfilmungen: technisch und optisch fantastisch, inhaltlich eher mau bis überflüssig.

    Ja ok, aber Into Darkness fand ich sehr gut ^^

    Die Animationsserie Lower Decks

    :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Ich hätte mir tatsächlich mehr Humor in The Orville gewünscht.

    Ja, das ging mit zunächst genauso. Vor allem in der inzwischen dritten Staffel (The Orville - New Horizons) kam mir der Humor anfänglich zu kurz, allerdings (wie ich im Verlauf feststellen durfte) zurecht unter Berücksichtigung der zunehmend thematisch ernsten Inhalte. (die dann unverschämter Weise auch noch sau gut umgesetzt und erzählt sind).


    Was hältst du von Picard (Serie)?

    Das ist keine faire Frage!!!

    Ich bin schlicht psychisch nicht dazu fähig Picard schlecht zu finden! - Ich habe 1989, im Alter von 12 Jahren, angefangen Star Trek - Next Generation im ZDF anzuschauen und heute muss ich zugeben, dass es wohl keine andere fiktive Person (und auch nur recht wenig reale Persönlichkeiten) gibt, die mich in meiner Sichtweise und Einstellung so sehr geprägt haben wie Jean Luc Picard. Er war und ist für mich seitdem immer das Sinnbild für eine unbestechliche Moral und den unerschütterlichen Willen das Richtige zu tun gewesen. Ohne Rücksicht auf persönliche Konsequenzen, Politik oder Institutionen.

    (Scheiße, hab ich mich etwa gerade als Nerd geoutet?! :D )

    ...ok, dass kann ich wohl jetzt nicht mehr einfangen ^^ ^^


    Also ja, ich mag auch Picard die Serie. Auch wenn Staffel 2 ziemlich "an den Haaren herbeigezogen" wirkt. Aber Staffel 3 (bin gerade mitten drin) finde ich bis jetzt wirklich richtig gut (...und das nicht nur weil hier die Storyline des Dominion-Krieges aufgegriffen/weitergeführt wird).

    Auf der Betriebsversammlung sollen die Ergebnisse dann vorgestellt werden, die Gewerkschaft hat dort ebenfalls die Möglichkeit die Kollegen zum Eintritt zu überzeugen.

    Suche nach einer kleinen Unregelmäßigkeit (in unserem Fall war dies ein Fehler in der Dienstplansystematik), die dazu führt dass die MA irgendwelche Ansprüche geltend machen können (in unserem Fall eine geringfügige Nachzahlung) mach einen ordentlichen Skandal daraus und wenn dann die MA scharenweise auf der Matte stehen, erklär ihnen, dass das Individualrecht ist und Du als BR da entsprechend nicht zuständig bist, man als Gewerkschaftsmitglied aber automatisch Arbeitsrechtschutz hat und die das gerne für jeden MA einklagen.

    ...und schon rennen sie los und treten ein (in unserem Fall 96 MA in 2 Monaten und jetzt ist der Organisationsgrad bei gut 90%). ;)

    Ich persönlich halte alle Vorschläge für schlecht, bzw. für mein Verständnis sogar für unzulässig.

    Zwar ist es möglich den Inflationsausgleich aus sachlichem Grund in unterschiedlicher Höhe auszuzahlen, aber "gute Arbeitsleistung" ist kein sachlicher Grund in Bezug auf den Inflationsausgleich! - Dies wäre ein sachlicher Grund für einen (nicht steuerfreien) Leistungsbonus.

    Die "Sache" beim Inflationsausgleich ist die Abfederung inflationsbedingter, finanzieller Härten für die Beschäftigten. D.h. der einzige sachliche Grund für einen höheren Inflationsausgleich ist ein geringeres Einkommen. Denn dies dient unzweifelhaft dem Zweck des Inflationsausgleichs inflationsbedingte, finanzielle Härten abzufedern, von denen die MA mit geringen einkommen auch stärker betroffen sind.

    Problem, dass die Mitarbeiter umso mehr profitieren, je höher ihr Bruttogehalt ist.

    ...und genau dies läuft dem eigentlichen Zweck des Inflationsausgleichs komplett zuwider und ist eben das Ergebnis einer unterschiedlichen Verteilung aus rein betrieblichen (oder "AG hätte gern")-Gründen.

    Denn rein sachlich ist wohl jedem klar, dass ein MA mit 1100,- € netto den Inflationsausgleich deutlich nötiger hat, als ein MA mit 3000,-€ netto.

    Entsprechend würde ich persönlich alle 3 Vorschläge des AG mit den Worten "setzen. 6, Thema verfehlt" ablehnen und ihm deutlich erklären, warum er sich alle seine leistungsbezogenen (rein betrieblichen) Ideen komplett abschminken kann.


    Der Inflationsausgleich ist nicht dazu gedacht, dass der AG schön steuerfrei "Goodies" in eigenem Ermessen an seine Lieblinge verteilen kann, sondern dazu, dass auch MA mit geringem Einkommen weiter ihren Einkauf bezahlen können.

    (Ich glaube nicht unbedingt das Euer AG sich dessen bewusst ist, aber was er da tut ist so widerlich, dass man ihm am liebsten ins Gesicht spuken würde!)

    Am besten was "persönliches". Jemand der seit 25 Jahren im Betrieb ist, ist in der Regel unter den Kollegen auch bekannt und jeder Mensch hat ja nun so seine persönlichen Eigenarten die sein Umfeld prägen.


    Persönliches Beispiel: Wir hatten mal einen wirklich legendären Personaler, der jeden einzelnen MA mit Namen, Steuerklasse, und Entgeltgruppe (+ Bewährungsstufe) gekannt hat (insgesamt über 300). Ein sehr beliebter Kollege, da er immer jede Frage direkt beantworten konnte und alles was man von ihm wollte reibungslos funktioniert hat.

    Bei seinem Jubiläum hab ich die Anekdote erzählt, wie ich ihn mal privat auf dem Parkplatz eines Supermarktes getroffen habe und er mich mit den Worten "Grüß Gott Herr Paragraphenreiter, sie haben ja vor 2 Monaten Ihre Steuerklasse gewechselt" begrüßt hat. - War ein voller Erfolg (Applaus und Gelächter), weil diese wahre Geschichte so absolut perfekt zu seinem "Markenzeichen" (ich kenne jeden MA) gepasst hat.

    ob eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 20-39 Stunden wöchentlich zulässig sei

    Was bisher geschrieben wurde ist ja richtig, aber ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass da etwas zu viel "herumvermutet" wird. Denn dies ist doch erstmal eine sehr vage Information, die Rückfragen bedarf.

    Wie genau ist das den ausgestaltet? Handelt es sich um ein Arbeit auf Abruf Modell, wie von Lone Woolf vermutet, wo Arbeitsvolumen und Vergütung entsprechend kurzfristig variieren? Oder gibt es evtl. doch eine vertraglich vereinbarte, durchschnittliche wöchentliche AZ, die aber aufgrund eines Schichtmodells so ausgestaltet ist, dass man von Woche zu Woche unterschiedlich viel arbeitet? (Dies ist bei uns der Fall, wir haben zwar eine tariflich geregelte, wöchentliche AZ aber es gibt keine Woche im Jahr wo man diese tatsächlich arbeitet, immer mehr oder weniger aber der Schnitt stimmt).

    Kampfschwein hast Du da mal nachgefragt, wie das konkret ausgestaltet ist?

    wollen wir weiterhin die betrieblichen Interessen nicht aus dem Blick verlieren.

    ...was aber so leider erstmal der falsche Ansatz ist.

    Dann hast Du einen AG, dem es vermutlich zu 100% um die betrieblichen Interessen geht und einen BR, dem es zu 70% (+/-) um die Interessen der MA geht und zu 30% (+/-) auch um die betrieblichen Interessen. Der Rest ist Mathe und im Ergebnis beschissen für die MA.

    Als BR sollte man dem AG eines in aller Deutlichkeit vermitteln: Die betrieblichen Interessen kümmern den BR exakt genau so viel wie den AG die Interessen der MA. - Nur so schafft man ein vernünftiges und ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Interessen des Betriebes und den Interessen der MA.


    Was Euren konkreten Fall angeht, wie sieht denn Eure Kontrolle der Schichtpläne genau aus? In welchen Abständen erfolgt sie und was kontrolliert Ihr genau? - Ich kann mich nämlich des Eindrucks nicht erwehren, dass das alles andere als richtig gemacht wird!

    Nur mal zum Vergleich: In unserem Fall hat uns der AG die Schichtpläne bis zum 15. des Vor-Vormonats (also 6 Wochen vorher) vorzulegen und dann wird die Schichteinteilung individuell für jeden einzelnen MA geprüft (Ruhezeiten eingehalten, keine Überstunden angeordnet/geplant usw. usw.). Wenn die Schichtpläne dann am Ende genehmigt und unterschrieben sind, dürfen sie ohne Zustimmung des BR auch nicht mehr geändert werden. Überhaupt nicht, keine einzige Stunde für keinen einzigen MA.

    Würdet Ihr dies auch so machen, könnte kein Problem entstehen.

    In diesem Jahr will der AG für Gäste eine Silvester Party anbieten. Was in der Belgeschafft großen Unmut ausgelöst hat.

    Dieser Party werden wir definitiv nicht zustimmen. Allerdings wurden wir als BR noch nicht mal darüber informiert!

    ...denn der AG muss den BR erstmal nicht über eine "Party" informieren und ob Ihr als BR der Party zustimmt, kann dem AG herzlich egal sein, eine Party bedarf keiner Zustimmung.

    Aber wenn der AG diese Party nicht alleine feiern will, sondern MA dazu dienstplanmäßig einteilen will, dann ist da Euer Hebel. Denn wenn der AG dann Schichtpläne vorlegt, in welchen MA in der Silvesternacht zum arbeiten (bei der Party) eingeteilt sind, dann könnt Ihr zu diesen die Zustimmung verweigern.

    Bei der Dienstplankontrolle geht es nicht um Öffnungszeiten oder grundsätzliche Schichtmodelle, sondern um die konkrete Schichteinteilung (Beginn und Ende der tägl. AZ) für jeden einzelnen MA. (Ja das ist viel Arbeit, aber eine wichtige Kernaufgabe jedes BR).

    Es passierte aber während einer schweren körperlichen Arbeit in der Firma, ich denke schon dass es ein Arbeitsunfall ist.

    Ganz so einfach ist es nicht. Ich gehe davon aus, dass der D-Arzt hier auf die sog. "Gelegenheitsursache" abstellt und er könnte damit durchaus Recht haben.

    "Eine Gelegenheitsursache ist eine Ursache, bei der zwischen dem eingetretenen Schaden und der Arbeit eine rein zufällige Beziehung besteht, d.h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, daß es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis zu etwa der selben Zeit oder in naher Zukunft den selben Erfolg herbeigeführt hätte.

    Eine solche untergeordnete Bedeutung wird jedenfalls auch immer dann anzunehmen sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (...).

    Sogenannte Gelegenheitsursachen sind keine rechtlich wesentliche Ursachen; sie begründen somit keine Leistungsansprüche."


    Soll heißen, wenn in diesem Fall der MA eine Vorschädigung der Sehne hatte und diese bei einem schweren, aber normalen Arbeitsvorgang gerissen ist, aber aufgrund der Vorschädigung genauso beim Ausladen einer Kiste Bier aus dem Kofferraum hätte reißen können, dann ist dies kein Arbeitsunfall sondern eine Gelegenheitsursache die gegenüber der BG keine Leistungsansprüche begründet.

    Wenn es hingegen kein "normaler" Arbeitsvorgang war (z.B. 2 MA tragen ein schweres Teil, einem rutscht es aus der Hand und dem anderen reißt dadurch die Sehne), dann spielt eine Vorschädigung keine Rolle, dann ist es ein Arbeitsunfall.

    außer DS9

    Banausin! :D

    Ja zugegeben der Einstieg ist nicht ganz einfach weil die ersten 2 bis 3 Staffeln ziemlich langweilig sind, aber die Storyline des Dominion-Krieges, wo sich dann im Gegensatz zu den abgeschlossenen Episoden am Anfang, eine zusammenhängende Geschichte über den gesamten Rest der Serie entwickelt, gehört zu den besten im gesamten Star Trek Universum.

    (Scheiße, hab ich mich etwa gerade als Nerd geoutet?! :D)


    Wer gute Sci-Fi Serien mag, dem kann ich "The Expanse" sehr empfehlen.

    ...und wer Star Trek mag wird auch "The Orville" mögen! (von Seth MacFarlane - im Prinzip Star Trek mit Humor, aber kein billiger Klamauk, sondern mit Fokus darauf eine gute "Star Trek-mäßige" Sci-Fi Serie zu machen, die aber auch witzig ist).

    wo ist mein Denkfehler?

    Schon in der Überschrift ;) "Betriebsrat vs. Gewerkschaft"

    Idealerweise sollte das "Betriebsrat & Gewerkschaft" heißen.


    ...denn das ergänzt sich wunderbar. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Der TV regelt zwar 35h/Woche, aber er regelt auch was passiert, wenn diese Überschritten werden (Zuschläge für Überstunden) und wenn es dann um Überstunden geht ist der BR dran.

    Es geht ja nicht nur Euch so, der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Auch wir haben mehr Arbeit, als die wöchentliche AZ der MA eigentlich hergibt. Also haben wir (BR) mit dem AG ein Vergütungssystem für freiwillige Überstunden (in Form von freiwilligen Zusatzdiensten) ausgetüftelt. Dazu werden unbesetzte Dienste ausgeschrieben und wer möchte kann sich einen rauspicken und bekommt diesen mit einem Zuschlag von 50% vergütet + einen 50,- Tankgutschein.

    Im Ergebnis muss niemand Überstunden machen, aber wer möchte kann sich damit gut was dazu verdienen. D.h. es ist nicht so, dass Arbeit liegen bleibt, weil die tarifliche, wöchentliche AZ nicht überschritten werden kann. Es wird für den AG nur teurer, wenn die tarifliche, wöchentliche AZ überschritten wird.

    In der Praxis sind die gut vergüteten Zusatzdienste durchaus beliebt und unter dem Strich hat der AG sogar mehr AZ zur Verfügung als vorher und die MA sind zufriedener. Denn wer das möchte arbeitet dann wirklich nur noch 35h/Woche, aber wer es brauchen kann, kann auch 40 oder 42h/Woche arbeiten und gut was dazu verdienen. Das Argument gegenüber dem AG dafür ist, dass ihn das zwar was kostet, er das Geld aber nicht verschenkt, sondern sich damit gleichzeitig die Zufriedenheit der MA und ein gutes Stück zusätzliche Flexibilität in seiner Personalplanung erkauft.

    er ist krank bzw hat eine behandlungsbedürftige Krankheit (auch wenn er sich evt nicht "totkrank" fühlt)

    Absolut und 100%ig richtig! Diabetes ist absolut keine Bagatelle und gerade ein nicht ordentlich eingestellter Blutzucker hat die übelsten Folgen. Da kann man erblinden, dialysepflichtig werden und gerne wird mindestens ein Fuß über die Jahre scheibchenweise amputiert. Der erhöhte Blutzucker schädigt die Blutgefäße, was vor allem da ins Gewicht fällt, wo diese besonders fein sind (Augen, Nieren usw.) und zerstört so mit der Zeit ganze Organe.

    Also ja, dieser Mensch hat eine ernstzunehmende und behandlungsbedürftige Erkrankung und jeden der etwas anderes behauptet darf getrost einen medizinisch vollkommen ungebildeten Vollpfosten nennen. ;)

    Das Krankenhaus stellt eine Bescheinigung aus und er ist dann arbeitsunfähig. Er muss keine Überstunden opfern.

    Ebenfalls richtig! Man bekommt vom Krankenhaus zwar keine AU, aber eine Bescheinigung über den Klinikaufenthalt von/bis.

    Diese ist aber für den AG mit einer AU gleichzusetzen.

    Das ein MA während eines stationären Klinikaufenthaltes nicht arbeiten kann ist ja selbsterklärend und das diese Behandlung nicht ambulant erfolgen kann, folgt einfach daraus, dass der Hausarzt die stationäre Behandlung konkret verordnet hat. (Hätte er das nicht, würde das auch nicht stationär stattfinden).

    Grundsätzlich bin ich da bei Fried.

    Aber ich bin auch der Meinung, dass es vielleicht nicht unbedingt sehr clever ist seinen Urlaub, bzw. seine Urlaubsreise, so zu planen, dass man direkt am Tag nach der Heimreise wieder arbeiten muss. - Während einer laufenden Tarifrunde und entsprechend bestehendem Streikrisiko ist das noch weniger clever.

    Wenn man nach der Heimreise noch 2 oder 3 Tage Urlaub zuhause hat ist das sowieso viel erholsamer und ein ausgefallener Flug, oder Zug, führt nicht unmittelbar zu einem stressigen Problem, welches einem die ganze Erholung der eigentlich schönen Reise direkt wieder zunichte macht.

    Muss ihm der Fahrweg als Arbeitszeit gutgeschrieben werden ?

    Grundsätzlich nein.

    Aber wenn der BR zum AG sagt: "Ein Meeting? Vor der regulären Arbeitszeit? - Also Überstunden (oder mindestens eine Verschiebung von Beginn & Ende der Arbeitszeit)? - Na gut, dem stimmen wir aber nur zu, wenn Du nicht auf die Idee kommst dem die Fahrzeit nach dem Meeting, in den Betrieb, von der AZ abzuziehen!"

    ...dann muss der AG die Fahrzeit gutschreiben, wenn er sein Meeting vor der AZ haben will.

    Da gibts noch andere. Gerne mal nach "Cripper" oder "Arch Enemy" suchen, beide ebenso female fronted.

    "Asagraum" besteht nur aus Damen.

    Oh ja, Arch Enemy mag ich auch sehr! Schön "klassischer" Metal mit legendären Gitarren Solos, wie ich ihn schon vor 30 Jahren geil fand :D ...und Alissa ist auch echt ein Phänomen!


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    ...und wo wir gerade bei "Girlpower" sind...


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Vor allen Dingen würde ich als BR den AG auffordern, die "betrieblichen Gründe" konkret nachzuweisen. Praktisch bedeutet das, der AG ist in der Nachweispflicht darzulegen, dass die Arbeit für die er die MA ins Office holen will unbedingt im Büro erledigt werden muss, und nicht gleichwertig auch im Homeoffice geleistet werden kann.

    Danke, genau das war auch mein Gedanke.


    Denn, egal was man jetzt von der BV halten mag, die Anweisung der AL verstößt dagegen.

    Eine pauschale und unbegründete Beschränkung der mobilen Arbeit auf 50% für alle ist von "Bei Vorliegen betrieblicher Erfordernisse wie z.B. Personalunterbesetzung, vermehrte Krankheitsfälle, kann die Erteilung der Erlaubnis für den Zeitraum des Vorliegens dieses Hinderungsgrundes, je nach Art des betrieblichen Erfordernisses dauerhaft ausgesetzt bzw. widerrufen werden." schlicht und einfach nicht gedeckt, da gibt es nicht viel zu interpretieren. - Die BV definiert das Vorliegen betrieblicher Erfordernisse als Voraussetzung für die Einschränkung der mobilen Arbeit und diese werden nicht benannt.

    Also als BR: "Lieber AL, Du hast keine betrieblichen Erfordernisse genannt, also fehlt Dir die formale Voraussetzung zur Einschränkung der mobilen Arbeit. Definiere uns die betrieblichen Erfordernisse, welche Deiner Meinung nach eine Einschränkung der mobilen Arbeit erforderlich machen - für jeden betroffenen MA gesondert - dann können wir darüber reden."