Beiträge von Paragraphenreiter

    Die jungen Kollegen sollen ja nicht abgehalten werden, an der Veranstaltung teilzunehmen, nur eben nicht am Sonntag.

    Warum nicht? Teilnehmen heißt ja nicht arbeiten...

    Da soll der AG denen halt Karten, oder Ausstellerausweise, oder sonst was in die Hand drücken, so dass sie die Messe als Besucher besuchen können. - Es muss halt klar sein, dass sie da nicht arbeiten, sondern tatsächlich als Besucher da sind. Sich die Messe insgesamt mal anzuschauen wird deren Ausbildung sicher nicht abträglich sein und wenn sie dann am eigenen Stand kostenlos Getränke oder sowas kriegen, dann werden da sicher auch ein paar ne Weile rumhängen und dann zwangsläufig auch ein paar der Abläufe/Vorgänge dort mitbekommen.

    Die dürfen da nicht arbeiten, da bin ich 100%ig bei albarracin, aber das heißt nicht, dass man sie nicht motivieren darf (mit Freikarten, Getränken o.ä.) als Besucher an einer Messe teilzunehmen, wenn diese Erfahrung ihrer Ausbildung zuträglich sein könnte.

    Nein. Bei uns ist es usus, dass es ein Ruhetag bleibt wenn wir aus der Nachtschicht kommen, auch wenn man an diesem Tag hätte noch eine Nachtschicht machen müssen. Dann fehlen allerdings auch die Stunden, was aber am Jahresende nicht auffällt (wichtig ist, dass am Jahresende die JAZ erreicht ist).

    Ok, das macht Sinn. Wenn sich das dann über das Arbeitszeitkonto regelt, kann ich das nachvollziehen.

    Ich konnte mir nur nicht vorstellen, dass der AG noch einen Ruhetag "verschenkt" zusätzlich zum Urlaub.

    Und mit wie vielen Ersthelfern und bestellen Rettungswagen überbringt man das dann? :) :)

    Das ist in unserem Fall nicht das Problem, wir sind ein Rettungsdienst und alle BRM sind Notfall- oder Rettungssanitäter. :D


    Es geht hier ja darum, dass ich als BRV die Mitglieder schulen soll, weil ich eine Schulung von 60min mit unserem Datenschutzbeauftragten hatte

    :D :D ...im Ernst?!


    Ok, dann wäre es evtl. doch angebracht ein bisschen fies zu sein.

    Also mit dem Gremium absprechen: "Datenschutz ist wichtig und wir wollen doch alle eine vernünftige Schulung haben, dass ich das nach einer Stunde Bla Bla vom Datenschutzbeauftragten nicht wirklich leisten kann ist jawohl klar. Also interpretieren wir dieses Verlangen der Personalchefin mal so, dass der AG mich zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme (Datenschutz) bestellt hat. Dann nehmen wir § 98 Abs. 2 BetrVG zur Hand und widersprechen mir".

    Natürlich könntest Du auch einfach ablehnen die Schulung durchzuführen, die Gründe liegen ja auf der Hand, oder Ihr könnt Euch auf die freie Wahl des BR bei Schulungsanbietern berufen, aber das wäre weniger lustig.

    ...oder Du meldest noch schnell eine Gewerbe an, schulst die BRM und schreibst dem AG dann ne Rechnung über 1000,- pro BRM :D

    Aber hier ist mein Gedanke das ich das eigentlich schnell und geräuschlos erledigt haben will. Weil ich will ja das auch haben weil das in dem Fall für mich als BRM bzw. BR eine Arbeitserleichterung ist. Natürlich auch für den Arbeitgeber aber vor allem für den BR.

    Damit hast Du auch vollkommen Recht! - Ich hoffe es ist klar geworden, dass ich das nicht so ganz ernst meine ;)

    1x Ostsee 1x Bayern und 1x Köln zu Karneval

    Ja geil! Sogar gleich ein 3-Teiliges gefunden :D

    Das gibt nen richtig fetten Stapel: BR + Ersatzmitglieder, SBV + Ersatzmitglieder und JAV + Ersatzmitglieder x3

    Das wären in meinem Fall über 50 Entsendebeschlüsse, die ich dem AG mit freundlichem Gruß von der Personalchefin auf den Tisch legen könnte :D

    meiner sagt immer: machen sie sich keine Sorgen, Geld haben wir genug, nur nicht dafür :S

    Das ist wenigstens einigermaßen ehrlich :D

    ...und kein "nein! an diesen Kosten von 6,50€ würde das Unternehmen zu Grunde gehen" und dann findet man 3 Mio auf der "hohen Kante".

    Ich würde das wie von Tobias Clausing geschrieben in-house machen.

    Machen würde ich das auch, aber vermutlich würde ich mir den Spaß nicht nehmen lassen, dem AG erstmal einen ganzen Stapel Entsendebeschlüsse auf den Tisch zu legen und dabei auf die Personalchefin zu verweisen. - Vielleicht bin ich ja einfach ein Fiesling, der gerne Führungskräfte gegeneinander aufhetzt :D


    Was ich noch machen würde wäre die SBV inkl. aller Ersatzmitglieder auch mitnehmen.

    :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Ich würde vorschlagen, dass ihr die Gelegenheit nutzt, eine Inhouse-Schulung in Sachen Datenschutz und Vertraulichkeit für das Gremium mit Ersatzmitgliedern beschließt und euch einen informativen Tag gönnt.

    Seh ich ganz genauso!

    ...wobei ich "Inhouse" da noch seeehr entgegenkommend finde. :D

    Ich würde da schon erstmal schauen, dass da jedes BRM zu dem Zeitpunkt und dem Seminaranbieter gehen kann, den es für gut befindet. - Alles beschließen und die ganzen Entsendebeschlüsse dem AG, mit schönen Grüßen von der Personalchefin, auf den Tisch legen.

    Wenn wir aus der Nachtschicht kommen, ist der Tag ein Ruhetag, da müssen wir für diesen Tag keinen Urlaub nehmen.

    ...dann vermute ich mal, dass bei Euch die Dienstpläne nach der Urlaubsplanung gemacht werden. Also das praktisch die AZ dann "um den Urlaub herum" geplant wird. - Denn ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wenn man Samstag bis Dienstag Nachtdienst schon im Dienstplan stehen hat und dann ab Montag ne Woche Urlaub nimmt, dass dann der AG hingeht und einen noch für die geplante Nachtschicht am Sonntag freistellt - ohne Urlaub.

    Wir wollten aber kein System, wo die MA ihren Urlaub beantragen sollen, ohne zu wissen wann sie eigentlich arbeiten. Deshalb haben wir beim AG durchgesetzt, dass er zuerst die Dienstpläne machen muss und erst anschließend die MA Urlaub beantragen (mit ihrem Dienstplan in der Hand, eben um zu wissen wann sie eh frei haben und keinen Urlaub brauchen und um zu wissen an welchen Wochenenden sie arbeiten müssen und sich ggf. Urlaub nehmen müssen, wenn sie da was vor haben).

    Ich denke hier muss man ein bisschen "kleinteiliger" denken. Ein "Leistungsverbesserungsplan" an sich ist ja erstmal nicht betriebsverfassungsrechtlich definiert und damit erstmal auch nicht mitbestimmungspflichtig. Aber ein solcher "Leistungsverbesserungsplan" enthält natürlich auch immer einen "Maßnahmenkatalog", also welche Maßnahme ist einzuleiten, wenn dieses oder jenes eintritt, oder dieses oder jenes Ziel nicht erreicht wird.

    Die gilt es jetzt auseinander zu pflücken. Jede einzelne Maßnahme, die dieser "Leistungsverbesserungsplan" enthält ist dahingehend zu prüfen, ob sie die Mitbestimmung des BR auslöst.

    Ganz simples Beispiel: Der AG darf sich einen hübschen "Leistungsverbesserungsplan" malen und da reinschreiben, dass beim nicht-erreichen eines Produktionsziels jeder MA täglich eine Überstunde macht, bis der Rückstand aufgeholt ist. Das hebelt aber nicht die Mitbestimmung des BR aus und wenn dieser den Überstunden nicht zustimmt, dann gibt es auch keine.

    Den Frust kennt jeder engagierte BR.

    ...und die meisten (langjährigen) BRV kennen auch den Frust mit den frisch gebackenen Kreuzritter-BRM vom alt ehrwürdigen Aluhut-Orden, die erstmal überzeugt sind, dass alles was sie doof finden oder nicht verstehen auch nicht legal sein kann und jede normale Besprechung zwischen AG & BRV für ein konspiratives Treffen halten, bei dem AG & BRV fröhlich über das Elend lachen, welches sie vorsätzlich und gemeinsam über die Belegschaft gebracht haben.


    mehr Kommunikation und Transparenz

    ...ist in jedem Fall der sinnvollste weg.

    Ich versuche die Aluhut-Kreuzritter immer so gut es geht mitzunehmen.

    Den letzten hab ich zu 3 Besprechungen mit dem AG mitgeschleift, bis er gemerkt hat, dass wir da gar nicht konspirieren, sondern der AG mir nur irgendwelche Sachverhalte mitteilt, die ich dann in die nächste Sitzung mitbringe.

    ...da wollte er dann doch nicht mehr mit, weil diese Besprechungen ja "total langweilig" sind und ich in der Sitzung ja eh alles erzähle was da war.

    In welchem TV gibt es denn diesen Schmarrn?

    Wäre mir jetzt auch nicht bekannt.

    Aber ich kenn anderen Schmarrn aus unserem TV. Da ist geregelt, dass die Arbeitszeit immer dem Tag zuzurechnen ist, an dem die Schicht begonnen hat. - Das ist zwar am einen Ende gut, weil wenn ich Di auf Mi Nachtdienst habe und Di Urlaub nehme, einfach klar ist, dass da keine Nachtschicht von Di auf Mi stattfindet, sondern der Dienstag + die ganze Nacht Urlaub ist. Dafür ist es am anderen Ende Scheiße, weil wenn ich mir für Di Urlaub nehme, kann es trotzdem sein, dass ich am Di bis morgens arbeiten muss, weil die AZ der Nachtschicht von Mo auf Di dem Mo zugerechnet wird.

    Nachtschichten sind für die Urlaubsplanung immer kacke, egal wie man es regelt. Daher haben wir unserem AG aufgezwungen verbindliche Jahresdienstpläne zu machen, mit denen die MA ihren Urlaub planen können. Einfach damit sie wissen wann sie Nachtdienst haben und ihren Urlaub dann entsprechend planen/beantragen können.

    Das Problem wird sein, dass die Teammitglieder das mitbekommen werden, dass er jetzt Teamleiter ist, und sich denken, wieso bekommt der mehr Geld, wenn er kaum Ahnung vom fachlichen hat.

    Nein ehrlich?! - Bei einer Beförderung(+ mehr Geld) gibt es Neider? ...und mindestens ein Dutzend MA die viel besser geeignet gewesen wären? - Sowas hab ich ja noch nie gehört...

    :D :D

    Gewöhn Dich dran, als BR ist es nicht Dein Job die MA glücklich zu machen, sondern nur den AG unglücklich. 8o Ok, Spaß beiseite. - Aber es ist tatsächlich so, dass Dein Job als BR die Rechte der MA sind und nicht die Befindlichkeiten der MA.

    Das man der Eingruppierung aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung widersprechen könnte, war auch noch ein Ansatz, aber da hat der AG wohl das Recht, jeden ( verzeiht mir das Wort) Volltrottel auf die Teamleiterebene zu befördern...

    Naja, unter Umständen könnte man es zumindest probieren. Die Frage die da sachlich zu klären wäre ist, entsteht für die MA dieser Abteilung ein Nachteil, wenn ihrem Teamleiter die fachliche Eignung fehlt?

    ...kann die Stellenbeschreibung höchstens zur Hälfte bedienen.

    ...also welche in der Stellenbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten kann er objektiv gar nicht leisten und in wie weit hat dieses Einfluss auf die Tätigkeit der anderen MA in dieser Abteilung.

    Nein, das ist kein wichtiger Grund.

    Das ist etwas zu kurz gedacht.

    Natürlich kann Urlaub ein wichtiger Grund sein, der AG muss ihn gewähren und gleichzeitig den Betrieb am laufen halten.

    Deshalb hat der BR hier ja auch so umfangreiche Mitbestimmungsrechte, von den Urlaubsgrundsätzen, bis hin zu den individuellen Urlaubsanträgen einzelner MA. - Um nichts anderes geht es hier, um Urlaubsgrundsätze.

    Gerade wenn es um Betriebsurlaub geht, kommt man da nicht um eine vernünftige Betriebsvereinbarung herum (am besten mit externem Sachverstand).

    Da muss der AG dann mal eine umfängliche Personalplanung vorlegen und sachlich Begründen, womit er denn diese Einschränkung bei der Wahl des Urlaubszeitraums begründet.

    Den Laptop hat das Ersatzmitglied als Mitarbeiter, zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung, vom AG bekommen. Nicht für die BR-Tätigkeit. - Entsprechend kann er diesen selbstverständlich zurückfordern.

    Wenn der BR allerdings der Meinung ist, dass für dieses Ersatzmitglied ein Laptop notwendig ist, um im Falle des Nachrückens notwendige BR-Arbeit verrichten zu können, dann muss der BR dies entsprechend beschließen und beim AG durchsetzen.

    Den Laptop "einfach behalten" wäre natürlich am einfachsten, aber formal sind das einfach zwei unterschiedliche Paar Schuhe, bzw. in diesem Fall zwei "unterschiedliche Laptops". - Eines, dass der AG dem MA für die Arbeit zur Verfügung stellt und eines, dass der AG dem BRM für notwendige BR-Arbeit zur Verfügung stellen muss.

    D.h. der BR sollte in seiner nächsten Sitzung einfach beschließen, dass für das entsprechende Ersatzmitglied ein Laptop notwendig ist, Verweis auf § 40 BetrVG & vernünftig begründen....

    Einladung und Agenda wird bei uns grundsätzlich per Email verschickt, Zugriff auf gerade benötigte Dokumente wird den Ersatzmitgliedern im Vertretungsfall zeitweise gewährt (Sharepoint) - d.h. ohne Firmenlaptop mit entsprechenden Zugängen gäbe es erhebliche Schwierigkeiten dieses Ersatzmitglied sowohl nachzuladen als auch mit den erforderlichen Dokumenten zu versorgen.

    Speziell bei diesem Ersatzmitglied ist es auch nicht einfach mal so möglich, dass er im BR-Büro vorbeiguckt um sich die Unterlagen in Papierform anzugucken, da er zwar dem Betrieb Mannheim angehört, allerdings einen Telearbeitsplatz in Nürnberg hat.

    ...dann diese Beschluss dem AG übermitteln und ihn anschließend fragen, ob er es für sinnvoller hält, dass das Ersatzmitglied einfach erstmal seinen Arbeitslaptop behält, oder ob er diesen wie angeordnet abgeben soll und dann umgehend einen Anderen für die BR-Arbeit bekommt.

    Im Prinzip geht es einfach darum: Der AG hat eine berechtigte Forderung (Arbeitslaptop zurückgeben), dem könnt Ihr als BR eine ebenso berechtigte Forderung entgegenstellen (Laptop für notwendige BR-Arbeit).

    Irgendwie bin ich immer noch sprachlos ob dieser Frechheit mit der Kamera.


    Eure Meinungen würden mich interessieren.

    Vermutest Du wirklich, dass der "geständige Finanzminister" sich gedacht hat "ach, scheiß auf den BR, dass Ding wird jetzt installiert", als er die Kamera installiert hat, bzw. installieren ließ? - Also dass er bewusst und vorsätzlich den BR übergangen hat?

    ...oder könnte das auch einfach ein typisches "Kommunikationsproblem" gewesen sein? So wie, AG sagt zum Finanzminister: "Jetzt reichts aber, wir hängen da jetzt ne Kamera hin die diese Ecke außerhalb der Öffnungszeiten überwacht. Ich kläre das mit dem BR" - und das "Ich kläre das mit dem BR" vom AG nur gedacht, oder vom Finanzminister nicht aufgenommen wurde.

    Es ist ja anzunehmen, dass es in dem Gespräch zwischen dem AG und dem "Finanzminister" vornehmlich um das Problem (Vandalismus) und dessen Lösung (Kamera) ging, die Klärung mit dem BR ist da ja im Prinzip nur eine Formalität, die zur Umsetzung der angestrebten Lösung erforderlich ist. Diese Formalität ist Aufgabe des AG und deshalb, nachvollziehbarer Weise, nicht der erste Gedanke des "Finanzministers". Dessen erster Gedanke ist natürlich: Das umsetzen, was mit dem AG besprochen wurde (= Kamera).

    Natürlich kenne ich hier die Akteure nicht, wie die so drauf sind musst Du selbst einschätzen, aber grundsätzlich würde ich hier erstmal nicht von Vorsatz ausgehen, sondern von betriebsüblicher "Dummbeutelei" und "die Rechte weiß nicht was die Linke tut".


    Heimliches Aufnehmen ist, das sei mal angemerkt, ein Straftatbestand (§ 201 StGB).

    Da ist aber schon die Frage, ob dieses denn auch stattgefunden hat, weil:

    Videoüberwachung durch Wildkamera (nur abends und nachts, also außerhalb unserer Öffnungszeiten).

    ...wenn das auch so umgesetzt wurde, wurden keinerlei Aufnahmen von MA erstellt.

    Allerdings betrifft dies ja nicht nur die MA, sondern ggf. auch die Personen, welche sich außerhalb der Öffnungszeiten an dieser Ecke aufgehalten haben und evtl. aufgenommen wurden. - Denn auch hier muss gut lesbar darauf hingewiesen werden, dass der Bereich Videoüberwacht ist. - und das reicht oft schon! Ein übergroßes Warnschild und wenn man es drauf anlegt noch eine fette, gut sichtbare Kameraattrappe und schon haben die "feiernden Jugendlichen" überhaupt keinen Bock mehr da abzuhängen. - Könnte man dem AG mal vorschlagen, so gäbe es überhaupt keine Diskussion über Datenschutz und/oder Verarbeitung, Aufbewahrung usw. der aufgezeichneten Daten (weil es keine gibt) und das Problem wäre höchst wahrscheinlich gelöst.