Hallo, wenn ich als Vertrauensperson und Betriebsrat an BR Sitzungen teilnehme, kann dann auch zusätzlich die stellvertretende SBV teilnehmen und ich dann nur als BR, auch wenn nicht bekannt ist, das Themen zur SBV anstehen? Ich meine das gelesen zu haben und finde das nicht mehr.
Beiträge von Jokel
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Hallo, danke, den § 14 Abs 2 TzBfg habe ich gelesen, das bedeutet die können wenn sie befristet waren nie wieder als Leiharbeiter anfangen?
Bei uns werden die frühestens nach 3 Monaten und einem Tag wieder genommen, das ist aber die Ausnahme. Wir versuchen dann die in ein festes Arbeitsverhältnis zu bekommen, hat auch schon öfter geklappt.
Danke
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Hallo Moritz, ich habe gerade nachgefragt, die schwerbehinderte Person hat noch keinen Vertrag unterschrieben, deine Vermutung ist richtig, die Person wird uns angeboten, telef., jetzt kommt dann eine schriftliche Anfrage. Dann haben wir also keine Möglichkeit, das meint der BR auch. Es werden bei versch. Verleihern angefragt ob die Mitarbeiter zur Verfügung haben. Jetzt weiß ich nichts mehr.
hallo , ich hoffe auch noch auf eine Antwort von albarracin
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1.Die Person ist arbeitssuchend und wird durch einen Verleiher angeboten, es scheint die haben telefonisch angefragt, habe ich gerade gesehen. Das ist dann auch unglücklich, schriftlich wäre immer besser. Keiner hat die Bewerbung gesehen. Wie nennt man das dann?
2. Nach der Befristung gab es dann auch noch eine Zweckbefristung. Dann ist es Ende Nov. ausgelaufen.
Nach welcher Frist darf diese Person als Leiharbeitnehmer wieder eingesetzt werden? Nach dem TzBfG? Die wollen die nicht fest einstellen, bisher jedenfalls nicht.
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Eine schwerbehinderte Person wurde uns über eine Verleihfirma angeboten, diese Person war bis Ende Nov. 20 bei uns beschäftigt, erst als Leiharbeitnehmer, dann befristet, hätte dann nur noch übernommen werden können, das wurde nicht gemacht. Jetzt ist die Frist rum, das es wieder über die Leiharbeit möglich wäre. 3 Monate und 1 Tag. Dies wurde der SBV und dem BR nicht mitgeteilt, die Person hat uns die Info zukommen lassen, das sie sich über eine Leihfirma beworben hat, hat den Meister auch angerufen das sie zur Verfügung steht. Im BR wurde eine andere Person eingereicht und es gab keine Info, das sich die Person wieder beworben hat. Für den Platz, wo jetzt jemand gesucht wurde, war die Person wohl nicht in der Lage die zu bewältigen bzw. wäre zu schwer. Ich denke, das tut erst mal nichts zur Sache oder? Der BR sah keine Handhabe den Beschluss auszusetzen oder Einfluss nehmen zu können das die scherbehinderte Person genommen werden kann. Gilt hier, genau wie bei anderen Bewerbern der § 178, das ich als SBV den Beschluss für eine Woche hätte aussetzen können? Es war nicht klar ob das auch bei Leiharbeiter die uns über einen Verleiher angeboten werden genau so gehandhabt werden kann/darf. Der BR hätte doch auch die Möglichkeit gehabt da die SBV und der BR nicht gehört und informiert wurde, nach §99 Abs 2 Nr. 1 BetrVG oder auch die Aussetzung gem § 95 Abs 2 Satz 2 SGBIX? Das habe ich hier in einem anderen Beitrag gelesen. Damit die Frist erst nicht anfängt zu laufen. Das gilt dann alles für Bewerber die sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben und auch für Personen die von Verleihern angeboten werden? Da ist keine Unterscheidung? Ist jetzt meine Frage klar geworden?
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Hallo, ich habe erfahren das sich ein Leiharbeitnehmer beworben hat, es wurde der SBV keine Mitteilung gemacht, gilt hier auch der § 178? Der BR sah keine Handhabe einem anderen nicht behinderten die Zustimmung zu erteilen. Der Leiharbeiter war schon bei vor über 3 Monaten bei uns im Unternehmen, erst als Leiharbeiter, dann befristet. Wenn es sich um Leiharbeitnehmer handelt sind dann unsere Rechte eingeschränkt?
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Danke für die Antworten, natürlich bekommt die Personalabteilung nur Informationen wenn der Kollege das möchte, hier war es ja ein Wunsch von ihm. Ist in diesem Fall auch positiv verlaufen.
Gruß Jokel
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Hallo, meine Frage: wie lebt ihr das, versucht ihr die Personalleitung soweit möglich über Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, damit der Antrag im Sinne des Schwerbehinderten ausgefüllt wird und die Chansen besser werden eine Gleichstellung zu bekommen oder wird es als Gefahr gesehen, falls es nicht klappt, haben die bessere Möglichkeiten vor Verschlechterung sich von dem Mitarbeiter zu trennen. Bei diesem Kollegen war es ersichtlich und er wäre in Kürze sicher angesprochen worden. Wir haben mittlerweile das Gespräch geführt, der Antrag wird jetzt so ausgefüllt, das bekannt ist das der Kollege Einschränkungen hat und der Arbeitsplatz gefährdet ist. Es ist sicher auch von Fall zu Fall zu betrachten.
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Hallo, habe von der Argentur einen Antrag auf Gleichstellung vorliegen, der Mitarbeiter möchte auch die Personalleitung aufklären über seine Einschränkungen, die mittlerweile ersichtlich sind um damit auch offen mit seiner Einschränkung umzugehen und evtl. das der Antrag von Seiten der Personalleitung unterstützt wird.
Ich bin da unsicher, es gibt jetzt einen Termin mit der Leitung, dem Vorgesetzten , dem Mitarbeiter und der SBV, was meint ihr dazu?
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danke für die hilfreichen Rückmeldungen, gilt für uns dann auch § 40 Betr. VG? Vielleicht sollten wir uns auch einen eigenen Bereich schaffen, hat das jemand von euch?
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Infos für die Kollegen , auch Themen zu Corona und das wir da sind und erreichbar.
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Hallo, wir haben in dieser Zeit von der SBV Aushänge erstellt und an das schwarze Brett gehängt.
Die GL hat uns angesprochen, wir möchten die vorher von der GL und dem BR abstimmen lassen, gibt es dafür eine Grundlage, können wir nicht nach § 40 Betr.VG selbständig darüber entscheiden was wir als SBV aushängen? Ich bitte um Rückmeldung.
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Hallo, o.k. das ist jetzt klar, dann macht es ja Sinn, wenn einer von uns GSBV und der andere Stellvertreter wird und wir können es telefonisch klären, wir werden sehr wahrscheinlich auf Widerstand vom BR stoßen und dann sollte unser Weg schon richtig gewählt sein. Danke für die Rückmeldung.
Gruß Jokel
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Hallo,danke Rabauke für die Rückmeldung, ich möchte noch einmal auf meine Frage zurück kommen.
Wir haben in dem einem Werk eine SBV mit mehreren Stellvertretern und in dem anderen Werk auch eine SBV mit mehreren Stellvertreterern.
Wie sieht die Wahl der GSBV aus, müssen aus beiden Werken die SBV + Vertreter zusammen kommen und wählen die GSBV?
Übernimmt der SBV aus den jeweiligen Werken die Aufgabe oder kommt es darauf an wo die GSBV stattfindet, in welchem Werk und dort nimmt dann die dort zuständige daran teil oder setzt sich der GSBV dann zusammen, wieviele werden in eine GSBV gewählt, nur eine Person?
Kann der 5. stellvertreter der SBV im Standort die GSBV machen, wie ist es bei euch?
Gruß Jokel
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Hallo, es geht um die GSBV, wir haben 2 Standorte, jeder hat eine SBV mit mehreren Stellvertretenden.
Um eine GSBV zu wählen muss jetzt nach der SBV Wahl eine zusätzliche Wahlversammlung einberufen werden und hier die Kandidaten für die GSBV zu wählen? Kommen dann alles gewählten aus beiden Werken zusammen? Wie viele werden dann gewählt. Je Werk eine Person die dann in dem jeweiligen Werk an der GBR Sitzung teilnehmen kann oder können von jedem Werk, je eine Person, also 2 an der GBR Sitzung teilnehmen und hierfür auch Vertretende wählen. Dies sind nicht autom. Hauptamtlicher und Stellvertreter?
Ich habe versucht es auch dem Gesetz zu lesen, habe es leider nicht richtig verstanden.
Über eine Rückmeldung freu ich mich