Beiträge von Rmbaer

    Wenn der BR zb. sich an die Personalabteilung wendet weil ein Kollege angeblich zu viel Geld verdient

    Da gibt es aber evtl. andere Ansichten die so nicht ersichtlich sind. AGG zum Beispiel und als BR kann ich nocht viel anders argumentieren.


    ein anderes BR Mitglied ein Abmahnung erhält.

    Finde ich persönlich als no go, aber wird auch gerne als Politik betrieben wenn BR Gremien die sich nicht "Grün" sind

    Rücktritt des Betriebsrats

    Der Rücktritt des Betriebsrats bezeichnet die Selbstauflösung des Betriebsrats durch Beschluss im Gremium.

    Um den Rücktritt zu beschließen, muss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) dem Antrag auf Rücktritt des Gremiums zustimmen. Die Entscheidung zur Selbstauflösung gilt dann auch für die Mitglieder, die gegen den Antrag gestimmt haben, sowie für die Ersatzmitglieder. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich.

    Der Betriebsrat behält nach beschlossenem Rücktritt des Gremiums seine Tätigkeit geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats und der Verkündung des Wahlergebnisses bei (vgl. § 22 BetrVG). Er muss nach dem Rücktrittsbeschluss unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Neuwahl bestellen.

    Ein Rücktritt des Betriebsrats liegt auch dann vor, wenn alle Betriebsratsmitglieder zur gleichen Zeit ihre Ämter niederlegen. Mit der Amtsniederlegung des letzten Mitglieds endet automatisch die Amtszeit des gesamten Gremiums. In dieser Situation ist eine Weiterführung der Geschäfte bis zur Neuwahl jedoch ausgeschlossen (BAG v. 27.8.1996 – 3 ABR 21/95). Der Betriebsrat hört bis zu einer eventuellen Neuwahl auf zu existieren.

    Hallo Rabauke,

    danke dir, war mir auch bewusst. :thumbup:

    Ich wollte Kritischer nur klar machen das man nicht so einfach neu wählen kann, weil einem der BR nicht mehr gefällt.

    Und auch wenn es nicht immer die hellsten Kerzen einer Torte sind , sind die Mitglieder gewält worden.:P

    Gruß

    Wie sollte man den das Thema Neuwahl einleiten?

    Solange der BR noch besteht und nicht zurückgetreten ist , gibt es keinen Grund zur Neuwahl. Egal wieviele Stimmen die Mitglieder bekommen würden oder mal bekommen haben. Sie sind mal gewählt worden und als Nachrücker jetzt BR Mitglieder. Wie von den anderen schon beschrieben.

    Wahlen kann es nur geben bei Rücktritt aller Mitglieder, oder von so vielen das ihr keinen % Mitglieder mehr stellen könnt.

    Gruß Rmbaer

    Ich persönlich, und anscheinend mein BRV, sehe einen großen Unterschied bei Besprechungen mit einem offiziellen Teil der BR-Sitzung und dem nicht offiziellen.

    Also ich hoffe das liest dein AG nicht.

    Eine BR Sitzung geht so lange wie Themen anstehen. Sollten keinen Themen mehr vorhanden sein, haben die BRM, außer die freigestellten, wieder zur Arbeit zu gehen und nicht noch ein Kaffeklatsch abzuhalten.

    Ich befüchte bei euch geht die Sitzung so lange wie der BRV eingeladen hat und nicht nach anstehenden BR Aufgaben.


    Nur so kann ich mir den ganzen Quatsch erklären den du über eBRM schreibst.

    Klar, wenn ihr bist zum Mittag die BR Arbeit erledigt hat und danach über die Lakierung der Fingernägel oder den Sound der neuen Auspuffanlage sprecht, braucht ihr niemanden nachladen. Denn das ist Kaffeklatsch und keinen BR Arbeit.


    Ihr könnt euch natürlich eure BR Arbeitsweise und Gesetze so drehen wie ihr wollt. So lange keiner klagt passiert auch nichts.

    Nur viel Spaß wenn ihr mal vor dem LAG BAG steht. Viel Spaß mit euern selbstgemachten Gesetzen.

    (Und "nur ein paar Euro" und "in ihrer Freizeit" halte ich auch für nicht problematisch, solange das einfach bei der normalen Buntwäsche mit gewaschen werden kann.)

    Das ist bei normaler Arbeitskleidung oder Imagekleidung bestimmt auch machbar.


    Im §3 Arbeitsschutzgesetz ist relativ eindeutig geregelt, dass wenn Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind, der Arbeitgeber alleine für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Dies beschränkt sich nicht auf die alleinigen Kosten der Anschaffung, sondern auch die Pflege, Wartung und Instandhaltung der PSA.

    Bei PSA sieht das anders aus. Da ist der AG alleine Verantwortlich . Wie auch schon einige schrieben, wer garantiert die Funktionstüchtigkeit bei falscher Waschung einer Schnittschutzhose? Das kann der AG nur annehmen wenn eine Spezielfirma die Sachen wäscht, das der Schutz auch hinterher noch gegeben ist.


    Gehen wir mal von Atemschutzgeräte aus. Die kann der Mitarbeiter bestimmt auch reinigen. Nur wer garantiert hinterher die volle Funktionstüchtigkeit?

    Für die Einhaltung der Vorschriften ist der AG zuständig. (Arbeitsschutzgesetz) Er hat Maßnahmen zu tätigen zum Schutz der AN. Dazu kann er GEEIGNETE Beschäftigte zu Hilfe nehmen. (meistens Vorgesetzte) . Der AN hat die Umsetzung zu überwachen.

    Das heißt ihr könnt natürlich die Gefährdungsbeurteilung nehmen und schauen ob die Maßnahmen daraus auch umgesetzt werden. Sollte das nicht so sein darf der BR § 80 (1) aber auch jeder Mitarbeiter beim AG die Einhaltung der Vorschriften verlangen.

    Und zur Zeit gehen die Berufsgnossenschaften bei Nichteinhaltung von Coronamaßnahmen der Sache nach.

    Gibt es Seitens des Arbeitgebers eine Verpflichtung die Stellenbeschreibungen vollständig mit allen Haupt– & Nebenaufgaben auszustatten?

    Gegenfrage:

    In welchen Gesetz steht das der AG einen Stellenausschreibung erstellen muss?

    Er muss nichtmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen. ( ob sinnvoll oder nicht muss nicht diskutiert werden)

    Somit gibt es für mich keine Grundlage für einen genaue Stellenbeschreibung, außer ihr habt eine BV oder einen TV oder es gibt einen Arbeitsvertragt der so etwas verlangt.

    Hallo

    Wenn du neu im Amt bist dann konzentriere dich auf deinen BR Arbeit. Ich denke da hast du noch genug aufzuholen und zu lernen.

    Sollte es einen Verstoß gegen die Compliancerichtlinien geben, gibt es auch ein Kontrollorgan in der Firma die so etwas aufdecken sollten.

    Aber um so mehr hier diskutiert wird, um so mehr denke ich, dass ich den die Anwaltskanzlei unseres GBR irgendwann mal anrufen werde

    Ich habe auch das Gefühl da steckt einen Menge Neid dahinter das du dich so da reinsteigerst.

    Wende diese Energie für deinen Kollegen auf.Die werden es dir danken.

    Als BR wirst du noch erkennen das es ungerecht in den Firmen zu geht und das man oft einfach eine Information hinnehmen muss.

    Wir haben eine BV zur Kurzarbeit unterschrieben aber noch nicht über Zeit und Länge verhandelt.

    Ich frage mich was ihr da unterschrieben habt? Ein BV bestimmt nicht. Oder sagen wir lieber, sie ist das Papier nicht wert auf das es drauf steht.

    Lese mal in anderen Traeds. 4 Seiten und mehr. Es gibt so viel zu beachten.

    Bei euch steht wohl nur.:

    AG: Wir wollen wir Kurzarbeiteinführen.

    BR: Okay, mach das. Unterschrift

    Dasist auch eine BV aber nicht gut für den AN

    Sehe ich genau so, ein AG kann das nicht als Vorschuss deklarieren und dann nach eigenem Ermessen einbehalten.

    Der Arbeitgeber muss den zu viel bezahlten Lohn genau so geltend machen, wie der AN einen zu wenig bezahlten Lohn geltend machen muss.

    Hinzu kommt die MAin ist nicht mehr im Unternehmen. Und wenn Ausschussfristen vorliegen dann gelten die beiderseitig. Das muss im Vorfeld natürlich geprüft werden, welchen Ausschlussfristen für die MAin gelten.

    Du kannst natürlich nicht Gehalt und Krankengeld gleichzeitig bekommen.

    Warum nicht? Wenn ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe holt sich die Kasse das Geld schon wieder.


    Aber der Cheffe darf mein Gehalt doch aufstocken weil er Mitleid mit mir hat, weil ich krank bin.

    8o

    Schaut euch doch mal den 91 er an.

    Nein der Mitarbeiter muss wieder in den Betrieb kommen. Sollten aber keinen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sein hat der BR ein Mitspracherecht.

    Außerdem gibt es den § 89 (1) und auch den § 80 (1) 1

    Lasst euch die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz geben. Besonders den neuen Teil für die Gefährdung gegen Corona8o

    Auch aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben sich Ansatzpunkte für den einzelnen Mitarbeiter , das sein Arbeitplatz so gestaltet werden muss, das es keine Gefahr am Arbeitsplatz gibt.

    BV veröffentlichen ist AG Pflicht wie rtjun auch schon schrieb.

    Aber was geht es Kollege XY an wieviel KA ich mache? Persönlich Daten.....nur für mich und die die damit arbeiten müssen .

    Personaler / BR / KA Gremium. Sonst keiner.

    Die Frage welche ich mir mir Stelle wie kündigt das Unternehmen den Mitarbeitern die Kurzarbeit an.

    Wie sonst auch . In dem er demn Mitarbeiter informiert wann er zur Arbeit kommen soll.

    Also ich lese daraus das ich: 1. Überhaupt KA bekommen muss egal ob ich mehr als 50% arbeite und 2. wenn ich dann nach 4 Monaten über 50 % KA liege ich das erhöhte Geld bekommen für diesen Monat.

    Hallo Riddra,


    ich würde sehen ob es sich lohnt darüber einen Streit zu entfachen. Gerade bei Einstellungen.

    Eine Begründung gegen einer Einstellung musst du schon nach § 99 (2) 1-6 zu begründen. Liegen keinen Gründe vor macht es kaum Sinn den AG herunter zu putzen.

    Liegen Gründe vor musst du es natürlich abwägen.

    Sollten keinen Gründe vorliegen würde ich an deiner Stelle die Antwort auch erst am letzen Tag der Frist geben.

    Im Nachgang würde ich dem AG auch nochmal freundlich auf Fristen hinweissen und ihm deutlich machen das bei

    Nichteinhaltung der Fristen evtl hohe Kosten auf ihm zukommen könnten. Nur als Hinweis.

    Gruß

    Muss man unter 50% im Schnitt der letzten 4. Monate liegen, oder beginnt der Zeitraum wieder neu, wenn ich einen Monat z.b. nur 45% Kurzarbeit hatte?

    Ich denke da werden sich noch viele streiten, da es mal wieder nicht völlig durchdacht oder erläutert wurde.

    Deinen Frage interessiert mich auch. Zusätzlich noch. Was ist wenn das Unternehmen von sich aus aufstockt? Zahlt die Bundesanstalt dann weniger aus oder senkt der AG seinen Aufstockung?

    Gruß

    dann ist der MA in Kurzarbeit. Wir würden dem nicht zustimmen.

    Irgendwo in meinem Hinterkopf schwirrt noch etwas herum das behauptet das krank vor der KA, bezahlt werden muss mit dem normalen Lohn und krank in der KA wird als KA Lohn berechnet. Bin mir aber nicht ganz sicher.