Beiträge von dklb

    Hallo zusammen,

    in der letzten Woche fand bei uns die Wahl statt und ich wurde zum 1. Stellvertreter gewählt. Daher hole ich diesen Thread nochmal nach oben, denn ich benötige abermals eure Hilfe.

    Ich hatte schon erwähnt, dass in unserem Betrieb knapp 400 Schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt sind und der aktuelle Vertrauensmann in der jetzigen Wahlperiode mich als Nachfolger aufbauen möchte; danach geht er in den Ruhestand.

    Mein neuer "Chef" möchte sich nun mit unserer Personalleitung um meine komplette Freistellung kümmern, bat mich aber darum, ihm "Futter" für eine Begründung zu liefern. Er selbst hatte in den vielen vergangenen Jahren keine Erfahrung mit Stellvertretern gesammelt und war fast immer Einzelkämpfer.

    Wir möchten also beim Vorsprechen beim Arbeitgeber alles sauber und unangreifbar vorbereitet haben; meint ihr, es reicht schlicht aus, auf die gestzliche Lage hinzuweisen? Mit welchen weiteren Argumenten würdet ihr arbeiten?
    Thematisch ließe sich hier sicher die angestrebte Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung für den Konzern anführen, ebenso die Ausschussarbeit oder schlicht die Menge an Klienten, die Beratung bedürfen.

    Für alle weiteren Ideen und Hinweise bin ich sehr dankbar!

    Viele Grüße,

    Daniel

    Ja wow, ich danke für die schnellen und profunden Antworten!

    Da der aktuelle Vertrauensmann sich als Ziel gesetzt hat, bis zu seinem Ausscheiden noch eine Inklusionsvereinbarung zu implementieren und deshalb auch konkret mich gefragt hat, ob ich Interesse an der Arbeit hätte (er benötigt juristische Unterstützung, womit ich dienen kann), gehe ich davon aus, dass eine Menge Arbeit auf uns zukommen wird.

    Insoweit ist es gut zu wissen, dass sogar eine Vollfreistellung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
    Wollen wir mal sehen, wie sich's entwickelt und wie der AG reagiert.

    Also, nochmal herzlichen Dank für die Hilfe!

    Hallo zusammen,

    ich stehe kurz vor der Wahl zum stellvertretenden Vertrauensmann. Da nur zwei Bewerber für zwei Stellvertreterstellen eingegangen sind, erkundige ich mich jetzt schon, bevor ich offiziell gewählt wurde. ;)

    Ich bin in einem großen Betrieb mit über 400 Schwerbehinderten beschäftigt; der Vertrauensmann ist komplett freigestellt und mich interessiert, inwieweit der Stellvertreter freigestellt wird. Der aktuelle Vertrauensmann hatte bislang kein Glück mit seinen Stellvertretern, die haben sich nicht sonderlich eingebracht und daher konnte er nichts Konkretes dazu sagen. Er schätzte so auf 50 % Freistellung.
    Da der Vertrauensmann innerhalb der nächsten Jahre seine Stelle aufgeben und in den Ruhestand gehen wird, möchte er nun einen Nachfolger aufbauen und diesen intensiv einarbeiten.

    Hat jemand Erfahrungen dazu, wieviel Prozent meiner Arbeitszeit ich mit der SBV-Arbeit verbringen kann? Gibt es hier Grundsätze oder ist das jeweils vom tatsächlichen Arbeitsaufkommen abhängig?

    Ganz lieben Dank für jeden Input!

    Daniel