Hallo,
es ist so wie Fried ( ups neuer Name, kannte ich noch nicht. War ne Zeit lang nicht da ) es schreibt.
Ich verstehe den Ursprungspost so, dass das BRM eine festgelegte Schicht hat und davor bzw teils überschneidend eine Sitzung. Wenn dem so ist, kann der AG das BRM nicht nach 10 Stunden "heimschicken", da die Zeit des Ehrenamtes keine ArbZ iSd Gesetzes ist, bzw es muss die Zeit der kompletten Schicht vergütet werden.
Niemand geht am Donnerstag von sich aus früher, denn alle, die am Freitag um 0800 Schulung haben, müssen wegen der Ruhezeit 11 Stunden vorher das Arbeiten beenden
Zudem kann der AG das Nacharbeiten zwar anordnen, aber nur mit Zustimmung des BR.
also werden die Stunden bis 23:45 Uhr vergütet?
Am Freitag sind laut Plan nur 4 Stunden zu arbeiten. Alles andere sind Überstunden?
Es handelt sich um eine dienstliche Veranlassung, also kein Privatvergnügen.