Beiträge von ELBARADO

    Hallo Sigmund,


    Bin da bei Moritz.

    Letzte Woche wurde im Webinar "Flexibles Arbeiten in der Coronakrise" gesagt, dass der AG die Mitarbeiter nicht in Zwangsurlaub schicken darf., was den aktuellen Urlaub betrifft. Verweis auf BurlG §7. Resturlaub muss schon genommen werden.

    Das ist auch so richtig.

    Gestern wurde im Webinar "Kurzarbeit" gesagt, der AG darf die Mitarbeiter auffordern, ihren Jahresurlaub zu nehmen, da ja dringende betriebl. Belange vorliegen.

    Das ist auch so richtig. Der AG darf auffordern, aber entscheiden tut der AN. Also kein Problem.

    Was sollen denn die "dringend betrieblichen Gründe" sein?

    Auftragsmangel aufgrund Corona jedenfalls nicht - dazu gibt es das "mildere Mittel" Kurzarbeit.

    Hier kann man den AG fragen was für Gründe das sind.

    Denke da läuft noch alles im Rahmen.


    Gruß

    Hallo,


    Wenn ihr das geregelt ist doch schon ein Anfang. Aber wie der Rabauke auch schreibt gehört in die BV

    noch viel mehr rein. Vorschläge wie eine solche BV auszusehen hat gibt es hier oder im Netz genug.

    Wenn für jeden Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt wurde und diese 100% beträgt kommt auch kein Mitarbeiter zur Arbeit.

    In eine BV gehört auch rein welche Mitarbeiter in welchem Umfang betroffen sind.

    Aber einen Mitarbeiter der arbeitet und dann krank wird in Kurzarbeit setzen ist nicht zulässig.

    Hallo Cynthia,


    20 Arbeitstage und 50 % Kurzarbeit bleiben noch 10 Arbeitstage.

    Ziehen wir hiervon 5 Tage Urlaub ab bleiben noch 5 Arbeitstage.

    Wäre eigentlich recht einfach.

    Was aber wenn Der Tag der Kurzarbeit auf einen Tag trifft wo auch Urlaub ist?

    Es kann also sein das ihr auch 10 Tage arbeitet.

    Nur muss dann der Urlaub auch bezahlt werden.

    Du gibst wenig Auskünfte

    Rechenbeispiele

    20 Tage 50

    % Kurzarbeit

    5 Tage Urlaub 5 Tage arbeiten

    Bezahlt werden 5 Tage normaler Lohn/Gehalt. 5 Tage Urlaub mit eventuell Urlaubszuschuß.

    10 Tage KUG

    Jetzt hast du während der 10 Kurzarbeitstage 5 Urlaub.

    Bezahlt werden 10 Tage normaler Lohn/Gehalt. 5 Tage Urlaub mit eventuell Urlaubszuschuß.

    5 Tage KUG. Der Unterschied liegt darin das du auch 10 Tage gearbeitet hast.

    So ich nochmal,


    hab gesehen du bist online.

    Lass es dir genau erklären warum nicht übrig ist. Eventuell von einem Wirtschaftsprüfer.

    Du hast hier alle Trümpfe in der Hand. Solange es keine BV zum Thema gibt gibt es auch keine Kurzarbeit.

    Also keine Eile. Wir verhandeln auch gerade. Starten bei 30% Erhöhung und gehen nicht unter 20%.

    Falls ihr euch nicht einigt hat der AG ja die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen.


    Gruß und ein schönes Wochenende

    Hallo Bettina,


    ich denke du beziehst dich hier auf die Sozialversicherungsabgaben bei Kurzarbeit. Oder?

    Es ist schon richtig das diese von der Arge erstattet werden. Dies dient zur Entlastung der AG.

    Es ist bestimmt nicht übrig. Denn kein AG gibt gerne. Hier beziehe ich die öffentliche Hand mal aus.

    Wenn euer AG aber Kurzarbeit machen möchte oder muss, geht das nicht ohne euch als BR.

    Hier seid ihr in der Mitbestimmung. Ihr müsst eine BV machen zum Thema Kurzarbeit und mit dem AG verhandeln.

    Einschlägige Tipps findest du hier im Forum. Es handelt sich um das Thema Aufstockung.

    Hallo Sensenmann,

    Bin mal etwas krass jetzt.

    Wenn der BR auch nur überlegt sich mit so einer BV zu befassen gehört er weggesenst.

    Meine persönliche aber ganz klare Meinung.

    Die Arbeitsaufnahme wird auch ganz klar nicht verweigert sondern der Zutritt zur Arbeit.

    Somit auch ganz klar Annahmeverzug.

    Wie kommt Ihr darauf die Messung soll freiwillig sein, aber wenn ich Sie nicht mache bekomme ich vom AG kein Gehalt.

    Wo bitte ist da die Freiwilligkeit????

    Wir haben selber bei uns genug Probleme in der Firma. Sämtliche Mitbestimmungen werden übergangen weil wir Corona haben. Der BRV ist zurückgetreten. Wir sind ein schwacher BR aber sowas geht doch gar nicht.

    Tut mir leid wegen der deutlichen Worte aber auf was die Leute so kommen erschließt sich mir nicht.


    Aus dieser Diskussion bin ich raus . Es gibt wichtigeres.


    Gruß und ein schönes Wochenende.

    Hallo,


    hier kommen die Themen Smalltalk und Witze rein. In nehme trotzdem mal an das du das ernst meinst.

    Soweit es nur um die Rückfahrkosten geht würde ich den Umweg einfach abziehen und die normalen Kilometer abrechnen.

    Wenn keine Übernachtungskosten angefallen sind ( nüchtern wird er ja nicht mehr gewesen sein ) ist doch alles gut.

    Kurzes Gespräch mit Chef zur Erklärung und passt. Warum sollte hier auf ihn ein schlechtes Licht fallen wenn er

    Freitag nach Feierabend nicht erst nach Hause fährt? Würde da kein Problem sehen.

    Die Mehrfahrzeit würde ich auch nicht abrechnen sondern nur die normale.

    Mal aus dem Bauch heraus.

    Hallo Tobias,

    ich mache mal ein Großes Fragezeichen was du da vorschlägst.

    Kannst du das mal aufdröseln. 8 Std Regelarbeiszeit. 2-3 Std werden gearbeitet. Rest Rufbereitschaft.

    Wo nimmst du da die 25% her?

    Wo siehst du eine Arbeitszeitreglung ohne BR nur mit einem Arbeitsvertrag.

    Hallo Rmbear,

    glaube das ist richtig. Nur der Westberliner muss zusehen das er die Rufbereitschaft auch vergütet bekommt.

    Wie er schreibt von 08.00 bis 16.00 rufbereit und dann nur die Stunden vergüten die er auch arbeitet passt nicht.

    Da bin ich beim Rabauken. Wenn ich Kurzarbeit habe bin ich nicht am arbeiten. Da sollte der Admin auch mal klare Kante zeigen. Da kein BR klärendes Gespräch mit Cheffe.

    Wie siehts denn aus Westberliner??

    Hallo,


    wieso macht der BR sowas?

    Kann mir vorstellen das da nicht alle mit einverstanden sind.

    Wer aus finanziellen Gründen Urlaub nehmen möchte kann dies machen.

    Wer seinen Urlaub anders verplant hat, ist in den Allerwertesten gekniffen.

    Den 9.04. verstehe ich auch nicht ganz, wäre für den 14.04.

    Zu der Zustimmung der Schlosser. Natürlich braucht die die GF. Aber warum sollten keine Wartungsarbeiten stattfinden?

    Macht doch Sinn.

    Wie sieht das mit Aufstockung aus?

    Wenn ihr eurem Chef schon so entgegen kommt mit 2 Wochen Urlaub kann er auch aufstocken hier seid ihr auch voll in der

    Mitbestimmung. Gute Verhandlungsbasis falls ihr sonst eine gesunde Firma seid.

    Lasst euch vom Chef belegen was ihn die Aufstockung kostet.

    Ansonsten lasst das einen Wirtschaftsprüfer ausrechnen.

    Ohne eure Zustimmung keine Kurzarbeit. Das Thema hatten wir schon ausführlich.

    Hallo noe 20001,


    der albarracin hat völlig Recht wir habe das Thema doch schon durchgekaut.

    Aber du scheinst nichts begriffen zu haben. Man soll ja wirklich nicht auf Leuten rumtrampeln

    und Schlecht reden aber du scheinst resistent zu sein.

    Ich bin raus.

    Ach fällt mir noch ein.

    Dein Cheffe kann dich auf 50 % Kug setzen, aber die Arbeitszeit ist zu bestimmen.

    Z.B. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Oder 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Aber nicht Rufbereitschaft und dann die Stunden abrechnen.

    Was hast du denn im Arbeitsvertrag stehen?

    Hallo,

    ja ohne BR ist sowas schwer. Aber da ist jeder seines Glückes Schmied.

    Solltet ihr mal drüber nachdenken.

    So jetzt zum Thema.

    100% Kurzarbeit heißt 100% frei.

    Rufbereitschaft ? Wo steht das das. frag mal den Cheffe.

    In unterschiedlichen Abteilungen kann auch unterschiedlich viel zu tun sein, deshalb auch unterschiedlich

    viel Kurzarbeit. Völlig OK.

    Dein Cheffe legt die Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum fest und der ist einzuhalten. Nicht wie es ihm gefällt.

    Das würde ich ihm schon klar machen. Auch ohne BR. Hier hilft auch mal ein vernünftiges Gespräch.

    Die Gute Dame von der Arge hat nur teilweise Recht. Gesetze gelten immer noch. Aber einiges ist auch aufgeweicht.

    Z.B. das Arbeitszeitgesetz.

    Ach ja ein Schriftstück muss man nicht gegenzeichnen. Man hat immer noch einen eigenen Willen.

    Sowas würde ich immer erst mit nach Hause nehmen und überdenken oder mich schlau machen.

    Fällt mir auch gerade noch ein Rufbereitschaft ist Arbeitszeit und schon die Bereitschaft ist zu vergüten.

    Gutes Argument für deinen Cheffe.