Nee wir hatten eine Neuwahl am 29.09.2020. Und wir haben das explizit genauso nachgefragt.
Beiträge von ELBARADO
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Hallo,
wir haben von unserer Anwältin folgende Auskunft erhalten. Die Amtszeit endet am 31.05.2022.
Es sei denn der alte BR tritt komplett zurück.
Sie vertritt nur Betriebsräte und gibt diesbezüglich auch Seminare, wir werden das so machen.
Aber jeder mag sich irren.
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Hallo Randolf,
bin zu dusselig.
Habe den Sitzverteilungsrechner aufgerufen. Komme aber nicht weiter mit den Profilen.
Liste 1+2 nur ein Vorschlag
Liste 3+4 jeweils 2 Vorschläge
Liste 5 3 Vorschläge
Finde nichts wo ich das eingeben kann. Und wie ich herausfinde wie viele Stimmen die Listen brauchen um Mindestens den ersten Kandidaten im BR zu haben.
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es haben sich nur Männer aufstellen lassen. Eine Minderheitenquote sehe ich nicht.
Jede Liste wird natürlich mindestens 6 Stimmen erhalten. Angenommen die Stützunterschriften
wählen die Liste.
oder anders gefragt. Wie viele Stimmen brauchen die erwähnten Listen um Ihren Kandidaten auf
Platz eins im BR zu haben? Weiß leider nicht wo ich solche Beispielrechnungen eingeben kann.
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Stellt euch mal vor Ihr übermittelt dem AG die Listen VOR Beendigung der Fristen und Aushang.
Was kann passieren? Der AG setzt die Liste unter Druck und Sie wird zurückgenommen.
Das darf der WV nicht machen. Mit Aushang die GF informieren, na klar kein Problem, fördert die Zusammenarbeit.
Aber auch erst dann.
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Hallo Forum,
eine theoretische Frage zum Ausgang Listenwahl. Da die Wahl erst am 16.03.2022 ist. Es wird aber schon heiß diskutiert.
110 Wahlberechtigte. 5 Listen. 7ner Gremium.
Liste 1+2 jeweils mit nur einem Kandidaten.
Liste 3+4 mit jeweils 2 Kandidaten.
Liste 5 mit 3 Kandidaten.
Für mich steht fest alle im BR 7+2Ersatzbetriebsratsmitglieder.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen das, der Listenplatz 1 von jeder Liste automatisch im BR ist sobald er eine Stimme erhält.
Also in unserem Fall bei 5 Listen sind 5 Leute gesetzt. Die restlichen 2 werden über die Stimmenzahl der Liste entschieden.
Nun sagte der Wahlvorstandsvorsitzende das dem nicht so ist. Er gibt die Stimmenzahl in den Wahlhelfer ein und das Ergebnis zählt.
Er hat zur Probe schon mal was eingegeben und nicht jede Liste wurde beim Ergebnis dabei berücksichtigt. Sondern je nach Stimmenzahl alle von einer Liste und andere Listen nicht.
Werde mich morgen mal bei der Gewerkschaft erkundigen aber eure Meinungen interessieren mich natürlich auch.
Besten Dank
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Denke auch wahlberechtigt.
Sie ist im Betrieb beschäftigt.
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Dann hat Sie wohl Pech gehabt.
Sie kann aber mal nachfragen, eventuell ist der Cheffe ja spendabel. Rechtlich sehe ich keine Chance.
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Hallo Suppenkasper,
in der Regel ist völlig richtig, aber hast du auch gelesen das seit 2018 rund 100 Arbeitsplätze abgebaut wurden?
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Kann man so sehen. Muss man aber nicht.
Jeder Monteur muss seine Stunden aufschreiben. Ist auch völlig korrekt.
Das musst du wahrscheinlich auch. Auf einem Zettel.
Die Daten eingeben in einen PC ist etwas anderes und bedarf der Mitbestimmung, da geeignet zur leistungsbezogenen
personellen Kontrolle.
Hier hat die Zustimmung schon stattgefunden.
Wir sollten auf eine Antwort von Winkler-Engel warten.
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Was steht im AV?
Ich vermute nein kann auch ja sein.
Habt ihr eine BV Homeoffice dazu?
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Kannst du nicht machen.
hast du nicht gelesen was die anderen dir geschrieben haben.
BR ist auch kein Wunschkonzert wo du machen kannst was du möchtest, sondern es gibt Regeln.
Da Ihr anscheinend Stellen abbaut kannst du auch nicht auf "in der Regel" pochen.
Ihr wählt ein 11er Gremium und nicht mehr. Das ist im BetrVG §9 ganz klar geregelt.
Lies dir den Beitrag von Eule durch.
Bin nicht der Meinung wie suppenkasper. Da Ihr von 800 Stellen auf unter 700 gefallen seid.
Und bei der Wahlberechtigung der LA muss man auch aufpassen.
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Nein, nein und nochmals nein.
sehe hier keine Benachteiligung. Es heißt ja Spät- oder Nachtschichtzulagen. es sind Erschwerniszulagen die auch nur bezahlt werden wenn ich diese Erschwernis habe.
Hast du gelesen denke ich.
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Hallo Fried,
du bringst es wieder auf den Punkt.
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Hallo,
Ihr habt alles richtig gemacht. Die Frist endet am Donnerstag um 16:00 Uhr. Bis dahin aber natürlich auch schon eher können Listen abgegeben werden. Ihr schreibt ja nicht um Punkt 16:00 Uhr müssen die Listen abgegeben werden.
Jetzt kommt ein anderer MA und will die Wahl anfechten, da er der Meinung ist, dass die Kollegin mit auf die Liste hätte genommen werden müssen, da im Wahlausschreiben das Fristende auf 16:00 Uhr gelegt wurde.
Wer auf eine Liste kommt entscheidet der Listenführer und kein anderer. Es muss keiner auf eine Liste genommen werden.
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Hallo Hugooo,
ein herzliches Willkommen hier im Forum. Und Glückwunsch zu deinem neuen Amt.
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Hallo,
Dürfen ausgeschriebene Stellen zur Ermittlung der Größe des BR Gremiums herangezogen werden?
Nein. Entscheidend sind die AN, so glaube ich, die Ihr habt wenn der Wahlvorstand das Wahlausschreiben aushängt. Da mag ich mich aber irren.
Wir haben die Situation, das wir knapp unter 700 Mitarbeiter sind.
Wie groß war euer Gremium denn bis jetzt?
Wachst Ihr oder verkleinert Ihr euch?
Frage weil das entscheidend sein kann.
§9 BertVG spricht von in der Regel z.B. Mit
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Hallo,
sehe hier keine Benachteiligung. Es heißt ja Spät- oder Nachtschichtzulagen. es sind Erschwerniszulagen die auch nur bezahlt werden wenn ich diese Erschwernis habe.
AgassiO
Ab 20 Uhr bekommen bei uns die MA 25% Zuschlag steuerfrei. Ab 23 Uhr dann 35%.
Bei uns sind die Zuschläge anders geregelt.
Spätschicht ab 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr 15%
allgemeine Zulagen.
Von 20:00 Uhr bis 0:00 Uhr 25% steuerfrei.
Von 0.00 Uhr bis 4:00 Uhr 40% steuerfrei.
Von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr 25% steuerfrei.
Eventuell könnt ihr mit eurem AG auch auf 40% steuerfrei verhandeln. Tut dem AG nicht so weh.
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Hallo Annie,
du solltest als erstes schreiben was du als unfair empfindest.
Bei uns sollte auch jemand aus dem BR gekickt werden weil er vom BR und GF die Einhaltung von pflichten und Gesetzten erwartet. Was nicht immer einfach ist wenn die GF bis dato machen konnte was Sie wollte.
Dieser Versuch ist aber voll nach hinten losgegangen.
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Hallo Moritz,
die Antwort ist da. Hatte gestern keine zeit mehr zu Antworten.
persönliche Verrichtungen / Entspannungszeiten ( z. B. Kaffeepausen oder private Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen) außerhalb der mit Dienstvereinbarung geregelten Pausenzeiten.
Oder auch das hier.
Man unterscheidet zwischen sachlicher (tS) und persönlicher Verteilzeit (tP
Die sachliche Verteilzeit ts enthält Zeiten für „zusätzliche Tätigkeit MZ“ und „störungsbedingtes Unterbrechen MS“, die persönliche Verteilzeit tp umfasst alle Zeiten für „persönlich bedingtes Unterbrechen der Tätigkeit MP“.