Beiträge von ELBARADO
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Denn es müssen zwingend ArbZ-Konten, die sich im Plus befinden, vor einer Beantragung von Kurzarbeit ausgeglichen, bzw bei entsprechenden bereits vorhandenen Regelungen ins Minus gefahren werden.
kannst du da ein Beispiel nennen?
Ich fahre doch nicht ins Minus.
Auch kenne ich es so, das ich meine Durchschnittsstunden der letzten 6 Monate ( Zeitkonto ) nicht abbauen muss bevor ich in Kurzarbeit gehe.
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Warum habt ihr einen BR?
Ich glaube ich würde ein Ausschlußverfahren einleiten.
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meine Fragen sind beantwortet. Danke
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Also wir handhaben das, seit dem wir genau das selbe zu hören bekamen, anders.
Anreise einen Tag vorher mit Übernachtung. Abreise einen Tag später mit Übernachtung.
Sprecht euren HR Leiter mal drauf an und guckt wir er reagiert. Also wir haben das 2mal durchgezogen und dann gab es kein Problem mehr.
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Naja, man kann die Arbeitszeiten auch anpassen. Mit weniger Leuten die gleiche Arbeit. Gerade bei Ladenöffnungszeiten.
Also warten wir mal was penfound schreibt.
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Aber auch nur dann. Sonst hat der BR sein Mitbestimmungsrecht ausgeführt.
Fried auch nicht bei Überstunden?
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Das ist aber ein bezahltes Ehrenamt und deshalb sehe ich das nicht ohne Risiko. Hoffentlich ist das nicht wirklich ein Hobby wie
Er bekommt die Stunden die über die Wiedereingliederung hinaus gehen doch nicht bezahlt? oder ?
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noch ein anderer Gesichtspunkt.
Eventuell möchte das BRM ja nicht Arbeit abgeben und sogar die Überstunden machen. Würde sie nur jetzt laut Vertrag nicht bezahlt bekommen da abgegolten.
Warten mal auf die Antwort von lynxmuc.
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Sollte oder muss man nicht eine Vergleichsperson oder Vergleichspersonen beantragen?
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- 1Gründe für die Neuwahl eines Betriebsrats:
- 1.1Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats
- 1.2Veränderung der Mitarbeiterzahl
- 1.3Anzahl der verbleibenden Betriebsratsmitglieder zu gering
- 1.4Rücktritt des Betriebsrats
- 1.5Erfolgreiche Anfechtung der Wahl
- 1.6Rechtskräftige Auflösung des Betriebsrats
- 1.7Im Betrieb gibt es bisher noch keinen Betriebsrat
In eurem Fall 1.3
Ihr könnt doch nicht einfach ein gewähltes BR Mitglied ( auch wenn die wenigsten Stimmen ) raus schmeißen.
- 1Gründe für die Neuwahl eines Betriebsrats:
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Wie oder was soll ich unter Rüstzeit verstehen?
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So hatte ich das ja auch vermutet. Was sich mir nur nicht erschließt ist: warum muss ein Arbeitnehmer Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, wenn er während einer Wiedereingliederung nicht zur Arbeit erscheint.
weil das hier
Maßgeblich ist hier die Krankenkasse, weil ja ein AN weiterhin Krankengeld bezieht. Mit der muß die evtl. Unmöglichkeit des Erreichen des Arbeitsplatzes geklärt werden und zwar schnell.
sonst eventuell sogar das Krankengeld gestrichen werden kann. Denn der AN ist ja in Wiedereingliederung und es kann sein das die durch das einfach wegbleiben von der Arbeit unnötig, und auf verschulden des AN. verlängert wird.
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Hallo John,
nichts durcheinander bringen.
Wenn jemand während einer Wiedereingliederung krank ist und nicht zur Arbeit erscheint fällt das Krankengeld ja auch nicht weg oder doch?
hier fällt das Krankengeld nicht weg.
wenn die Arbeitnehmerin trotz zumutbarkeit den arbeitsplatz nicht erreicht hat
noch weiß ich nicht wo hier die Unzumutbarkeit liegen soll.
Maßgeblich ist hier die Krankenkasse, weil ja ein AN weiterhin Krankengeld bezieht. Mit der muß die evtl. Unmöglichkeit des Erreichen des Arbeitsplatzes geklärt werden und zwar schnell.
und hier denke ich ist die Arbeitnehmerin gefordert.
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Hallo,
aus dem Bauch raus.
Ich denke, dass wir dann eben einen 1ner BR haben werden?
Denke ich auch.
Und, muss die Wahl dann trotzdem stattfinden,
Die Wahl muss ordnungsgemäß stattfinden.
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Hallo Fried,
hier ein Auszug aus dem BR Protokoll welches aushängt als Info für die Belegschaft.
Freiwillige Jahresprämie 250€ Netto für Vollzeitbeschäftigte.
Voraussetzung ist das Abschließen einer BV.
In der abgeschlossenen BV stehen dann die genauen Vorgaben und Kürzungen.
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Ob das statthaft ist, muss man ausrechnen. Die Streichung darf den Umfang von 25% eines Jahresentgeltes nicht überschreiten.
tut es nicht sind nur ein paar Hundert €.
Wie ist denn der Sonderbonus definiert?
wird nur mit "freiwilliger Sonderbonus" definiert.
Wenn als Berechnungsgrundlage nur die Arbeitstage ohne Urlaub genommen werden, dann können natürlich auch nur ausgefallene reguläre Werktage zur Berechnung herangezogen werden.
AU Tage sind auch nur die Werktage. Das sollte korrekt sein.
Und, natürlich sehr wichtig: Was ist die Rechtsgrundlage für die Zahlung? Was über AV, TV, betriebliche Übung oder Generalzusage fixiert ist, kann nicht gekürzt werde. ELBARADO , wie sieht das aus?
Es ist eine einmalige Sonderzahlung weil das Geschäftsjahr ganz gut gelaufen ist.
der Urlaub wird doch gar nicht berücksichtigt? Mögliche Arbeitstage 250 und als 100% wird 220 AT genommen?
250 Arbeitstage -30 Urlaubstage = 220 Arbeitstage als Grundlage
Dankeschön für eure Antworten
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Was soll der AG machen wenn die Mitarbeiter nicht die nächste Bahn nehmen möchten und nicht laufen können?
Ich sehe keinen Ansatz.
.Es spielt keine Rolle wenn es dadurch noch weitere Unfälle passieren...
Wodurch passieren denn die Unfälle? Oder wo liegt das Verschulden des AG?
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Hallo,
ihr habt der Sache doch zugestimmt.
Ich habe gehört, dass wir in diesen Fällen einen Beschluss fassen können und die Stempeluhr stoppen oder bis auf weiteres sperren können.
Welche Fälle meinst du?
Leider hat dies innerhalb von 3 Wochen bereits zu 4 Arbeitsumfällen geführt. Trotzdem will der Arbeitgeber nichts dagegen unternehmen.
Was soll der AG dagegen unternehmen?
Eventuell habt ihr euren Mitarbeitern einen Bärendienst erfüllt. Aber mal so in den Raum gestellt, wenn ich anstempeln tue und sehr weit zum Arbeitsplatz muss, hat der AG nicht auch ein Recht auf Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung?
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Hallo Forumsmitglieder,
meine Frage lautet ist das so mit den Krankheitstagen in Ordnung?
Beschäftigte, die wegen AU ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung im ganzen Kalenderjahr 2023 nicht nachkommen konnten, erhalten den Sonderbonus nicht.
Im Falle von Beschäftigten, die im Kalenderjahr mehr als 30 (Arbeits-) Tage ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aufgrund von AU nicht nachkommen konnten, wird der Bonus gekürzt.
Die Kürzung erfolgt quotal im Verhältnis der AU Tage zu der Anzahl Arbeitstagen 2023 NRW abzgl. Urlaub (250 Arbeitstage abzgl. 30 Urlaubstage). Grundlage sind 220 Arbeitstage (AT). Dabei werden die ersten 30 Arbeitstage wegen AU von den Gesamttagen der AU Zeiten in Abzug gebracht.
Beispiel: 50 AU Tage
50 AU-T -30 AU T =20 AU T / 220 AT = 9,09 %
Vom Bonus werden 9,09% abgezogen.
Kann man so machen aber kommt mir komisch vor. Danke für eure Meinung