ich habe das Problem nicht
Beiträge von rtjum
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Es gibt da ja in der Tat keine Grundlage die es dem BR erlaubt dies zu verwehren, oder liege ich da falsch?
und wo ist die Grundlage die es dem BR erlaubt das zu machen?
Wenn der AG das will, dann soll er euch das zeigen, nicht umgekehrt.
und die Antwort von Fried kann man genauso schreiben!
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okay,
es kommt sehr darauf an, wie wesentlich also wichtig die Abteilung Rohstofflager für das Unternehmen ist oder ob ein wesentlicher Teil der Beschäftigten dort arbeitet.
Das BAG sagt zwar nicht, dass ein qualitativer Gesichtspunkt nicht wesentlich sein kann, aber lt. Fitting ist in allen bisherigen Entscheidungen dazu ein solcher Teilbereich als nicht wesentlich geurteilt worden.
BAG 1 AZR 445/89, BAG 1ABR 5/05, BAG 1 AZR 708/09.
Der AG muss euch aber umfassend informieren und alle ZDF darlegen.
Ihr könnt auch ohne den §111 einen Nachteilsausgleich für die KollegInnen fordern.
KM-Geld und so was.
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wie viele MA habt ihr gesamt im Rohstofflager?
bleibt das alte Lager ebenfalls bestehen?
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da es einen Wahlvorschlag gibt, wird es ja keine Nachfrist geben.
Bei einem 3er-BR ist wohl das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden.
Da sagt der Fitting in Rn20 zu §37 der WO, 2. Satz: Aufgrund der Besonderheit des verkürzten Wahlverfahren nach §14a BetrVG findet die Vorschrift des §9 über die Nachfristsetzung, wenn kein gültiger Wahlvorschlag zur Wahl des BR eingereicht worden ist, im vereinfachten Wahlverfahren keine Anwendung.
Also wäre
Neinwollnein
wohl die richtige Antwort.
Da wir uns quasi 12teln müssten um ins vereinfachte Wahlverfahren zu rutschen habe ich mich noch nie damit beschäftigt,
übersehe ich etwas? -
BEM und Krankengespräche sind ja erstmal zwei unterschiedliche Dinge, daher auch unterschiedlich zu behandeln.
Ob es Sinn macht beides zu machen, keine Ahnung. Vernünftige, geordnete Krankengespräche machen für mich schon weit vor Erreichen der "BEM-Grenze" Sinn, daher überlegt Euch wie ihr das evtl beides sinnvoll weiterführen könnt und nehmt das mal mit eurem AG auf.
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habt ihr in der BV auch festgelegt wo welcher MA bzw. wo welche Abteilung stempeln muss?
Nur weil in einer Abteilung Stempeluhren hängen bedeutet das ja erstmal nicht zwingend, dass ich dort auch stempeln muss.
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tatsächlich kann der AG, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt "bestimmen", muss aber den BR anhören siehe ArbSchG §10 (2).
Denn er muss die Regelungen des ArbSchg und anderer Gesetze und Verordnungen ja einhalten.
Ob es Sinn macht befristet Beschäftigte schulen zu lassen da kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein.
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was sagt denn das BRM eigentlich dazu?
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hinterherrennen der eAU ist für die Personalabteilung sehr arbeitsintensiv (was ja eigentlich für die gesetzliche Regelung "ab dem dritten Tag" sprechen würde)
das regel ich kurz und knapp mit einer vom BR abgesegneten Anweisung, welche Daten der AG zum korrekten Abruf benötigt.
bei uns: Tag des Arztbesuches und Anfangs- und Endtag der AU
weil die KK es sich mit der eAU einfacher gemacht haben
nöö, der Gesetzgeber
- "Herausfiltern" von MA, deren Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird (im Szenario wohl der Hauptgrund und einzige, der sich realistisch und nicht nach "Veräppelung" anfühlt)
gröööhl, das können die Vorgesetzten sicher besser beurteilen als die Perso und wenn überhaupt passt das hier
dass es nicht um Misstrauen gegenüber den MA
"Fürsorgepflicht des AG", der dem Hausarzt bei bescheinigten öfter vorkommenden Kurzerkrankungen nahelege möchte, den Patienten ordentlich zu behandeln
ich lach mich mit wech!!!!
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bin ja für Kritik offen, aber wenn der ErfK meine Meinung teilt?
nicht Deine, die von Kitron
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Das Mitarbeitergespräch ist verpflichtend, da ist auch nichts böses dahinter. Nicht zu vergleichen mit Personalgespräch. Oder vielleicht ist es auch in anderen Branchen so, dass es zum Mitarbeitergespräch nur kommt, wenn etwas vorgefallen ist. Dieses Mitarbeitergespräch welches hier stattfindet, findet jedes Jahr aufs Neue statt;o)
Dazu gibt es dann aber doch sicherliche eine BV/GBV/KBV in der geregelt ist wen ein Teilnehmer mitbringen darf.
Bei uns muss z.B. der Vorgesetzte in der Einladungsmail darauf hinweisen, dass das Recht besteht einen BR seines Vertrauens mitzubringen.
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Nun, welchen Sinn macht es die SBV zu informieren und dann darf sie nicht dabei sein. Dann sagt die SBV hinterher ätsch das war doof, da gehe ich nicht mit, und dann?
ich bin nun kein Experte auf dem Gebiet, aber der Sinn (von mir aus auch Grund) der Informationen ist doch erstmal eindeutig und im SGB IX, § 187 (2) festgeschrieben.
Der AG hat die SBV rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Dazu gehören auch alle Informationen die zu dem Mitarbeitergespräch geführt haben.
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was Fried sagt!!
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Das heißt, wenn ich jetzt z. B. 20 Jahre in der Firma bin, muss ich, wenn ich als AN kündige, auch die 7 monatige Kündigungsfrist einhalten?
wenn das in Deinem Arbeitsvertrag oder auch in einem Tarif so geregelt ist dann ja!
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Schneefall ist keine Verhinderung und auch eine zumutbare Gegebenheit.
das ist eine sehr persönliche Sichtweise, was für Dich ein normaler Schneefall ist kann für andere schon dazu führen, dass man Angst hat PKW zu fahren oder ähnliches.
Fitting RN 17 zu §25, erster Satz:
eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn sich ein BRMitgl. vorübergehend aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage sieht, sein Amt auszuüben.
RN 21, 2. und 3. Satz
Erklärt sich ein BRMitgl. ausdrücklich für verhindert, hat der Vorsitzende das tatsächl. Vorliegen eines Hinderungsgrundes nicht nachzuprüfen. Vielmehr darf er ohne eigene Ermittlungen davon ausgehen, dass sich ein BRMitgl. seiner gesetzlichen Pflichten zur Teilnahme an einer BRSitzung nicht ohne triftigen Grund entzieht...
und eine Bitte, wenn Du etwas aus den Internet zitierst bitte immer mit Quellenangabe.
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Ja und die Sorge ist das der Gbr
Die Neuwahlen bei uns rauszögert
wieso sollte der GBR das tun?
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Verstehe ich das was falsch?
ich denke mal der Antrag auf Gleichstellung ist durchgegangen ist gemeint
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Also wenn man 2 Stunden länger unterwegs ist, bekommt man davon nur eine halbe Stunde angerechnet.
da frage ich mich immer wieso das überhaupt jemand mitmacht.
Wenn ich doch für meinen AG unterwegs bin, dann mache ich das doch auch für ihn und will das auch vergütet bekommen.
Bekommt ihr denn Fahrtgeld wenn ihr mit dem eigenen PKW fahrt?
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Aber die Rassismusproblematik zählt m.E. durchaus zu den Aufgaben des BR.
und zwar zu 1000000000000000000000000000%
was ja das BetrVG im §80 (1) deutlich macht:
7.die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
und der AG soll ja sogar in seinem Bericht auf der Betriebsversammlung darauf eingehen:
§43 (2) Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, ...
Fettung hier mal von mir