das es den (Ersatz)_Mitgliedern ganz recht ist wenn der BRV die BR Arbeit bei den Vorgesetzten anmeldet.
und ausserdem sehr bequem...
Ändert aber nichts daran, dass die Folgen
Wenn sich der BRV dabei eines "Erfüllungsgehilfen" bedient zB in Person eines Vorgesetzten, wird ein Fehlverhalten des "Erfüllungsgehilfen" wie zB die verspätete oder ganz unterbliebene Weiterleitung der Information dem BRV angerechnet.
sind dann die Beschlüsse ungültig, wegen fehlerhafter Einladung
(Alles andere ist fehlerhaft und gefährdet alle Beschlüsse)
sind.
Daher sollte der BRV das schleunigst abstellen!