Danke erst mal für euren Input. Das hilft mir erst mal weiter
Beiträge von Club-Mate
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Ja, bei uns ist es andersherum. Die Zahl fällt um mehr als 50, jedoch nicht um 50%
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Hallo zusammen,
in unserem Betrieb gibt es einen Stellenabbau. Interessenausgleich/Sozialplan ist abgeschlossen.
Die Mitarbeiterzahl sinkt um mehr als 50 Mitarbeiter, jedoch um weniger als 50%
Der Fitting sagt, daß beide Vorraussetzungen vorliegen müssen. In der RN 28 des §13 BetrVG wird aber nur der Fall beschrieben, in dem die Mitarbeiterzahl um 50% sinkt jedoch nicht um 50 MA.
Wie ist der Sachverhalt in unserem Fall?
Danke schonmal -
Danke erst mal für die Informationen. Wir werden uns mal mit der GF in Verbindung setzen und nach einer Lösung suchen.
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Hallo
eine Kollegin hat das Problem, daß die Kita wohl Coronabedingt Öffnungszeiten hat, die dazu führen daß sie nur 7,5h statt 8 Stunden täglich arbeiten kann.
Besteht da die Möglichkeit der Entschädigung nach IfSG oder so? Ich lese die Entschädigungsregeln so, daß sie nur für Komplettschließungen und ganze Tage gelten.
Habt ihr vielleicht eine Lösung für mich? -
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Hallo
ein wenig ist es mir schon peinlich, aber ich glaube wir sind in eine Abofalle gelatscht.
Ein Mitarbeiter der Firma F.A.Z. Media bot mir ein kostenloses Probeabo für ein Wissensportal für die Betriebsratsarbeit an. Hatte ich schonmal bei einem anderen Anbieter lief dann aus nachdem ich denen geschrieben hatte daß wir es nicht benötigen.
Im jetzigen Fall habe ich denen mitgeteilt, daß wir den Service nicht nutzen möchten, deutlich vor Ablauf der Frist. Nun haben die mir ne Rechnung geschickt.
Zu der Bestellung gibt es keinen BR-Beschluss sowie keine Freigabe durch die Geschäftsleitung. Das ist doch eigentlich hinfällig, oder? -
Nein es geht hier nicht um Fehlzeiten, sondern um reine Projektzeiten. Das kuriose ist ja, daß die Fehlzeiten nicht darüber registriert werden, das verzerrt am Ende die Daten.
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Würd´ sagen, ihr habt gute Augen!
Ein Mitarbeiter, den es betrifft ist BR-Mitglied.
Hintergrund soll angeblich sein, die Projektkosten besser erfassen zu können. Irgendwelche Prämiensätze werden daraus nicht entstehen. Aber so wie ich den Fitting verstanden habe, reicht die Möglichkeit, daß sich daraus eine Überwachung ergeben könnte aus, um das MBR auszulösen. -
Hallo,
unser AG kam auf die Idee, daß Mitarbeiter im Projektmanagement ihre Stunden pro Projekt täglich erfassen sollen. Hierzu wurde eine Excelliste auf dem Netzlaufwerk angelegt. Die einzelnen Tabellenblätter sind den entsprechenden Mitarbeitern zugeordnet. Hier sehen wir eine Mitbestimmung, da technische Einrichtung, zusätzlich einen Verstoß gegen den Datenschutz, da jeder die Zeiten des anderen einsehen und im Extremfall verändern kann.
Liegen wir da richtig mit dieser Einschätzung?
Edit: das ganze unabhängig zur regulären Zeiterfassung . -
Also. Vorher war es so, daß Überstunden grundsätzlich ausbezahlt worden sind. Mit der neuen BV ist eine Wahlmöglichkeit gegeben worden. Auch wurde die Möglichkeit eingeräumt, das Zeitkonto bis zu einem gewissen Sockelbetrag zumindest Quartalsweise auszuzahlen. Wenn der Kollege nun die Monate vorher ständig die Überstunden ausbezahlt bekommen hat und nun sagt er will die Zeit aufs Konto, mindert er damit ja eigentlich sein Einkommen. Ich denke mal darauf will die Lohnbuchhalterin hinaus.
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Hallo,
die Lohnsachbearbeiterin hatte mir es mitgeteilt damit es nicht zu Unstimmigkeiten bei der Umsetzung der Betriebsvereinbarung kommt. Sie hat auch mit dem Kollegen gesprochen und es ihm so mitgeteilt, daß er keine Überstunden auf seinem Konto ansammeln kann, da er in der PI verpflichtet ist seine Schuld so gut wie möglich abzutragen. Ich würde noch so argumentieren, daß der monetäre Gegenwert ja nicht verloren ist, sondern ausgezahlt wird, wenn der Kollege dann mal Zeitausgleich nimmt und dann wieder entsprechend der Lohn gepfändet(?) wird.
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Hallo
wir haben eine BV abgeschlossen zum Thema Zeitkonto. Wir haben die Wahlmöglichkeit eingeräumt ob die geleistete Mehrarbeit auf das Zeitkonto gehen oder ausbezahlt werden soll. Gestern rief mich die Lohnbuchhaltung an und sagte beim Kollegen X sei eine Gutschrift auf das Zeitkonto nicht möglich, da er sich in Privatinsolvenz befindet und somit Geld zurückbehalten würde. Wie ist denn da die Rechtslage? Beim Insolvenzrecht kenne ich mich nicht so aus?
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Wir diskutieren das gerade auch heiß im Gremium und sind da sehr gespalten.
Die Plexiglasscheiben haben wir auch schon vorgeschlagen, da blockt der AG aber.
Luftreiniger werden wir mal vorschlagen, wir sind ein Produktionsunternehmen. Wer alleine an der Maschine steht braucht keine Maske, nur bei Wegen z.B. zur Toilette. -
Hallo,
es werden immer mehr Kollegen geimpft. Daher kocht das Thema Maskenpflicht immer wieder hoch. Wir möchten daher als Betriebsrat dem Arbeitgeber nun vorschlagen, daß geimpfte, getestete oder genesene Mitarbeiter nach freiwilliger Mitteilung des Status an den Arbeitgeber von der Maskenpflicht befreit sind.
Grund ist hier, dass sich immer wieder Mitarbeiter über die Maskenpflicht beschweren obwohl sie geimpft sind.Die Corona Arbeitsschutzverordnung schreibt ja keine direkte Maskenpflicht vor.
Wie ist eure Einschätzung dazu. -
Danke erst mal für eure Hinweise. Es ist so, daß ich seit meiner Freistellung so etwas wie kleine Gleitzeit habe. Der Arbeitsbeginn kann zwischen 7 Uhr und 9 Uhr frei gewählt werden. Ich habe mich(persönlich) bisher an der 15 Minuten Regelung nicht hochgezogen. Aber es gab immer wieder Beschwerden von den Kollegen, deswegen sind wir da aktiv geworden.
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Hallo,
wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der für Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich eine minutengenaue Zeiterfassung- und Abrechnung eingeführt wird. Diese gilt nur für die Angestellten, die eine gewisse Gleitzeit in ihren Arbeitsverträgen haben. Vorher wurde die Zeit für Kommen auf die nächste volle Viertelstunde hochgesetzt und beim gehen auf die letzte volle Viertelstunde herabgesetzt. Für gewerbliche Mitarbeiter gilt ist diese Regelung nicht, da ihre Arbeitszeit durch die Schichtzeiten definiert ist.
Ich war vor meiner Freistellung im gewerblichen Bereich beschäftigt. Nun stellt sich die Frage, ob diese Regelung auch für mich gilt.
Habt ihr da einen Ansatz? -
Das können wir auch so machen. Ich hab ja die Liste der Betroffenen noch als Serienbrief.
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Sooo kurze Rückinfo.
Wir hatten eben das Gespräch mit der GL/PA darüber. Die Mitarbeiter sollen einen Zweizeiler schreiben, daß sie sich ordnungsgemäß bei ihren Vorgesetzten abgemeldet haben und dann wird die Sache storniert. Zumal ja die Ausgangsgeschichte rechtlich zu Gunsten des Arbeitgebers verlief und die Kollegen dann gesagt haben das es damit sein Bewenden hat. Dann noch mal mit sowas nachzutreten war unklug.