Hallo an das Forum,
ich habe eine sehr wichtige Frage an Euch.
Kurz ein paar Randinfos.
Wir sind im April von einer bestehenden Fa. abgespalten worden ( §613a)
Der bestehende BR hat das Überrgnagsmandat nach §21a. und der bestehende BR wurde im März neu gewählt.
Nun zu meinen oder unseren Problem:
Der bestehende BR hat mehrere Personen in der "neuen" Fa. gefragt, wer bereit wäre den Wahlvorstand zu machen und es haben sich mehre Personen gemeldet.
Dann wurde durch den BR ein Beschluß gefasst, dass diese Personen den WV bilden und ich wurde als WVV gewählt. ( WV bestehend aus 5 Personen + 4 Ersatzmitglieder)
Darauf hin habe ich für alle eine Schulung beantragt und auch die Wahl ordnungsgemäss eingeleitet. Für einen weiter entferneten Betriebsteil haben wir den Beschluss zur Briefwahl gefasst. Dieser Betriebsteil will sich unseren BR anschließen tritt aber mit einer eigenen Liste auf.
Es wird eine Listenwahl durchgeführt mit zwei existierenden Listen.
Nun sind wir eine knappe Woche vor der Wahl ( Wahltermin 11.7) und es ist ein Problem bei der Briefwahl aufgetreten.
Wir haben alle Briefwahlunterlagen mit Rückumschlag versendet ( 106 St) und ich habe mittlerweile 47 Umschläge zurückbekommen.
Gestern hat mich nun der Listenführer der Liste kontaktiert das bei einem Wähler der Briefumschlag wieder zurückgegangen ist, da der Frankierstreifen angeblich abgelaufen ist. Nun stellt er berechtigter weise die Frage, ob das nur einer oder mehrere sind.
Das frankieren der Rückumschläge ( siehe Anhang) wurde genauso durchgeführt wie bei allen bisherigen Wahlen. Ich habe von unseren Versand die Frankierstreifen bekommen, wie meine Vorgänger auch. Es hat bisher nie Probleme bei der Briefwahl gegeben.
Er hat nun schon angedroht die Wahl an zu fechten.
Nun meine Frage, Kann ich die Wahl wegen dieser Unstimmigkeit noch stoppen oder nicht ( Wahlabbruch)
Wenn wir wählen und uns konstituieren existiert ein neuer BR. Bei einer berechtigten Wahlanfechtung verliert der BR sein Mandat und die Fa. ist Betriebsratlos.
Würde ich jetzt einen Wahlabbruch machen, könnte der "alte" BR das Übergangsmandat weiter ausüben.
Ganz herzlichen Dank für eine schnelle Antwort
Gruß Thomas