Moin
Ich komme aus dem selben Stall wie Jens.
Ich versuche mal, das aufzudröseln.
Die von Jens angeführte Schicht ist eine geteilte Schicht.
Die anrechenbare Pause von 35 Minuten wird von der bezahlten Arbeitszeit abgezogen (Tarif!)
Daraus ergeben sich die 9:31 Std. bezahlte Arbeitszeit.
Da für die Berechnung der anrechenbaren Pause auch Wendezeiten ab 11 Minuten einbezogen werden, lasse ich diese 35 Minuten mal weg (weil Ruhepausen mind. 15 Minuten betragen müssen) und komme dann auf eine bezahlte Arbeitszeit von 10:06 Std.
Die ausgewiesene Arbeitszeit(SGB), 7:13 Std, ist die Arbeitszeit ohne die Ruhepausen.
Die Ruhepausen in dieser Schicht habe ich mal zusammengerechnet (2:57 Std.)
Zieht man diese nun von der bezahlten Arbeitszeit (10:06) ab, komme ich auf 7:09 Std. tatsächliche Arbeitszeit.
Also für sbM fahrbar, oder?
Es wäre übrigens Aufgabe von BR und SBV, im Rahmen der Dienstplanung dafür zu sorgen, daß auch tatsächlich Dienste zur Verfügung stehen, die es dem sbM ermöglichen, im Rahmen des § 207 zu arbeiten.
Es stehen natürlich reichlich Dienste mit einer Arbeitszeit mit nicht mehr als 8 Std. zur Verfügung