wenn das ganze für eine außerordentliche Kündigung reicht - Ja
BRM können nur außerordentlich gekündigt werden
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wenn das ganze für eine außerordentliche Kündigung reicht - Ja
BRM können nur außerordentlich gekündigt werden
Frage 1 - kommt drauf an
Frage 2 - NEIN
warst du im WV oder woher kommen die ganzen Interna?
naja es wird sich ja jeder sicher selbst wählen, bzw. falls es Listenwahl ist wird ja jede Liste Stimmen haben.
So muss sich zumindest keiner sorgen nicht gewählt zu werden.
Nur 7 Kandidaten ist allerdings mager für ein 7er Gremium da ist man schnell mal nicht beschlussfähig.
Ich würde, vor allem in einem größeren Betrieb, mal die Zahl der ungültigen Stimmen bei der Betriebsratswahl und der leitenden Angestellten vergleichen.
450 MA, 4 die denken sie wären Leitende und dieses Jahr 38 ungültige - 36 davon Briefwähler......
traurig aber wahr
Nachtrag: 50% Wahlbeteiligung - was es nicht besser macht
Das BetrVG ermöglicht auch virtuelle Sitzungen, die müssen also auch möglich sein.
Ja und dann sagen 1/4 der BRM nÖ wir machen Präsenz und dann haben die ihre Läppis nur noch zum Filme schauen während der Zugfahrt zur Sitzung.
Tolle Wurst
jetzt schon? Wahl ist doch erst im Oktober / November
zur Frage:
SchwbVWO - Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Zitat§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
(1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.
öhm hier lässt also der WV den "Objektleiter" seine Arbeit vollrichten?
Ich dächte das den Aushang nur der WV vornehmen darf (wie auch das abhängen).
Aber wenn es wirklich Betriebsteile sind und dort ausgehangen werden muss gilt:
Besteht der Betrieb aus mehreren Betriebsstätten, müssen Sie das Wahlausschreiben in jeder Betriebsstätte aushängen. Das Wahlausschreiben gilt in diesem Fall erst mit Aushang des letzten Exemplars als erlassen.
da macht wohl wer ne Kandidaten-Kündigungsschutz-Tour - nicht die feine Art aber wahrscheinlich kommt er damit durch, vorausgesetzt die Liste hatte vor Aussprache der Kündigung genügend Stützunterschriften (beim WV muss sie da noch nicht zwingend vorliegen zur Beweissicherung aber hilfreich). Sollte die Kündigung vor erreichen der Mindeststützerzahl eingegangen sein. Ansonsten muss er auf seine Wahl hoffen....
ZitatWahlbewerber genießen nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG den besonderen Kündigungsschutz mit dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags. Der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG enthält keinen eindeutigen Anhaltspunkt für die Frage, wann von der „Aufstellung des Wahlvorschlags” auszugehen ist.
Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Wahlvorschlag aufgestellt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und der Wahlvorschlag die erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist. Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand kommt es nicht an (BAG, vom 07.07.2011 - 2 AZR 377/10).
Weist ein Wahlvorschlag die erforderliche Mindestzahl von Arbeitnehmerunterschriften auf, muss der Arbeitgeber ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen, dass ein Kandidat in den Betriebsrat gewählt wird. Die damit verbundene „Vorwirkung” des potentiellen Betriebsratsamts bewirkt eine erhöhte Kündigungsgefahr, die nach dem Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Schutzbedürfnis auf Seiten des Arbeitnehmers auslöst (BAG, vom 07.07.2011 - 2 AZR 377/10). Keine Rolle spielt dabei, ob die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 14 Abs. 3 BetrVG iVm. § 6 Abs. 1 Satz 2 WO; § 14 a Abs. 2, Abs. 3 BetrVG iVm. § 33 WO) überhaupt schon angelaufen ist. Die „greifbare Möglichkeit“ einer Wahl besteht auch dann, wenn der Wahlvorschlag „vorfristig“ – also sehr früh – aufgestellt worden ist (BAG, vom 19.04.2012 - 2 AZR 299/11).
Quelle: https://www.aas-seminare.de/be…vorstandsmitgliedern.html
erwartest du ernsthaft das sich der Bewerber für sein Gespräch nach deiner Verfügbarkeit richtet?
Manchmal nehmen sich die SBVen zu wichtig - unsere leider auch - bitte nicht persönlich nehmen.
Aber wenn der Bewerber erst abends kann und die Firma das dann macht kannst du als SBV teilnehmen, deinen Vertreter schicken oder es eben lassen
Ich habs bestimmt schon mal erwähnt, aber diese Quoten-Kiste gehört abgeschafft.
Wer, warum auch immer, nicht durch Wahl legitimiert ist, sollte auch nicht gewählt spielen dürfen!
Wenn mich alle unterstützen, wie sollen die Listen die nach mir auf Stimmenfang gehen noch teilnehmen?
Es ist mitnichten verboten auf mehreren Listen zur Stützung zu unterschreiben allerdings kommt dann:
BetrVGDV1WO §6
(5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.
Also können auch alle anderen Listen nach dir noch laufen und suchen
nein gibt es nicht
Vermutlich habt Ihr Personenwahl.
Wie ist die Liste denn sortiert? Üblicherweise würde man das alphabetisch machen.
Wenn der Ersteller der Liste das macht ja, ansonsten gilt:
BetrVGDV1WO §20
(2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind
in vereinfachten Verfahren
BetrVGDV1WO §34
(1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgeben, die in einem Wahlvorschlag benannt sind. Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen.
Also ich sehe auch 2 zusammen getackerte Stimmzettel als Problem.
Wenn ihr wirklich nicht 19 Namen auf A4 unterbringt dann eben auf A3, selbst die Bundestagswahl hat (jeweils) nur 1 Stimmzettel, der ist dann halt nen Meter lang aber nur 1 und nur vorn bedruckt.
warum sollte man auf die Idee kommen 19 Personen nicht auf einer Seite eines DIN A4 Blattes unterzubekommen?
nix zum Thema aber wenn es in Gremien echt Streit darüber gibt wer Nachrücker im BA ist, dann sind wir bei uns ja gesegnet mit guten Leuten
also mal als Bespielfrage: Skoda und VW bilden 1 Konzern nennen wir ihn Mercedes :). Und ihr als BR von Skoda sollt auf das Mercedes Postfach zugreifen (können)? Und an Mercedes sollen nun die Anhörungen gehen? Das kann so nicht funktionieren.
Die Personalabteilung selbst kann sicher zusammengelegt werden um alles zu bearbeiten, aber Anhörungen an den BR gehen immer nur an den zuständigen BR.
Aber das, wie du es nennst, Perso-Funktionspostfach für die Belegschaft hat ja mit BR noch nicht so viel zu tun.
Ich denke ein paar mehr Einzelheiten wären hier hilfreich
krümelkackerisch: wenn er der AG ist kann er nicht wahlberechtigt sein.
Hallo zusammen,
gestern im Radio gehört:
Betriebe sollen ab Sonntag selbst über Corona-Maßnahmen entscheiden können.
Heißt das das ohne uns (BR) die Firma nix festlegen darf?
Also wenn BR sagt Maske nicht mit uns dann nicht?
Danke für euren Input
Vorteil ja, beanstanden na klar