Nein, da du aufgrund eines Gesetzes dazu verpflichtet bist die Einsicht zu gewähren.
Das ist wie bei der Einsicht in die Lohnlisten, da hat der einzelne AN auch nichts mitzureden.
LG
Markus
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Ihr ifb-Team
Nein, da du aufgrund eines Gesetzes dazu verpflichtet bist die Einsicht zu gewähren.
Das ist wie bei der Einsicht in die Lohnlisten, da hat der einzelne AN auch nichts mitzureden.
LG
Markus
Hallo zusammen,
in der RN 307 steht es sogar ganz explizit, dass Praktikanten, die ein einjähriges Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife Beschäftigte im Sinne des §5 BetrVG sind. Hierzu LAG Düsseldorf 8.11.2005 - 3Sa 877/05
LG
Markus
Hallo Panchoa,
wie du gesehen hast, kann man das nicht so einfach beantworten.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen als Rabauke.
Seit ihr als BR überhaupt für die Praxis zuständig? Ist die Praxis ein Betriebsteil oder gar ein eigenständiger Betrieb? Wenn sie nur ein Betriebsteil ist, ist sie betriebsratsfähig? Wenn sie betriebsratsfähig ist, gibt es den wirksamen Beschluss der Belegschaft, dass sie durch den BR des Hauptbetriebes vertreten werden will?
Solltet ihr nach der Beantwortung der Fragen zu dem Schluss gekommen sein, dass ihr der zuständige BR seit würde ich dem AG klar machen, dass sowas ohne eure Mitbestimmung nicht funktioniert und dem AG androhen, wenn es keine Lösung gibt, ein Unterlassungsverfahren einzuleiten.
LG
Markus
Nur mal so, ihr könntet das Wahlausschreiben aber auch früher raushängen.
Die im Gesetz genannten Fristen sind im Allgemeinen mindestfristen.
LG
Markus
Hallo Sabine,
zuerst, der Betriebsrat hat bei der Gestaltung der Dienstpläne ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses MBR wahrnehmen zu können, muss der BR natürlich rechtzeitig alle Schichtpläne bekommen. Gerade weil der BR im Normalfall nicht mehr über das Leben der MA weiß als diese selbst, muss das so rechtzeitig passieren, dass er mit den Betroffenen noch sprechen kann.
Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass dein Vorgesetzter den Schichtplan ohne die betroffenen MA erstellt. Bei uns ist es so, dass die Vorgesetzten mit den Kollegen sprechen und gemeinsam mit ihnen den Schichtplan erstellt.
Das wäre das Thema, mit dem ich mich an den BR wenden würde. Und nicht, warum der BR den Schichtplan so früh bekommt. Die Frage ist wie gesagt, warum du ihn erst so spät bekommst.
LG
Markus
Hallo zusammen,
ich kann nur den Kopf darüber schütteln, wie manche BRM ohne Hirn rein nach Rechtslage agieren ohne darüber nachzudenken, welche Aufgabe sie haben oder welche Alternativen es gibt.
@ Rabauke und Schwede: Rein rechtlich hat der BR natürlich recht. Er kann die Zustimmung verweigern, wenn eine von ihm verlangte Ausschreibung unterblieben ist. Aber genau da ist auch der Haken, er kann...... er muss nicht. Und wenn der BR nicht auf sein Recht (aus mir unerfindlichen Gründen) beharren würde, dann wäre dieser Post schon längst erledigt.
LG
Markus
Hallo AMFG,
um den Weg, den Rabauke aufgezeigt hat zu gehen, solltet ihr aber der Gewerkschaft auch zeigen, dass ihr genügend Gewerkschaftsmitglieder habt, bzw. ein gutes Konzept vorweisen können, wie ihr gedenkt diese zu bekommen. Bei zweiterem hilft euch auch die Gewerkschaft, wenn es denn eine gute ist.
Ansonsten stimme ich auch BMG zu, dass ihr auch im Rahmen von §87 Abs.1 Nr.10 einen gewissen Einfluss auf die Ausgestaltung des Verwaltungsmonsters nehmen könnt. Hierzu würde ich euch aber auf alle Fälle eine Schulung zu diesem Thema empfehlen.
LG
Markus
Hallo Maisi,
ich denke, dass ihr die Sache falsch angeht. Ihr braucht keine Arbeitsplatzbeschreibung vom Arbeitgeber.
Wenn ich es richtig gelesen habe, hat die Arbeitnehmerin, die aus dem Mutterschutz kommt Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Betrieb. Allerdings kann sie auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden, falls die Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsplatz nicht möglich ist.
Was jetzt wichtig ist, ist dass sie nicht schlechter gestellt werden darf. (das steht sinngemäß >>>hier<<< für Elternzeit) Hierzu benötige ich dann auch keine Arbeitsplatzbeschreibung sondern es reicht, wenn ich die beiden Arbeitsplätze mir ansehe (z.B. bei einer Begehung)
Sollte es, und so schaut es bei euch aus, nicht so gehandhabt worden sein, würde ich diesen Ansatzpunkt nehmen. Dazu würde ich mir euren HR´ler schnappen und ihn mir mal zur Brust nehmen und fragen, was denn die Grüde dafür sind, warum er sich nicht ans Recht hält.
LG
Markus
oder der RA kommt ins Haus zu einer BR-Sitzung.
Hallo Ohadle,
so ähnlich wie du habe ich es auch gesagt.
Nur wenn sie sich untereinander nicht einig sind, dann brauchen sie sich mit dem AG garnicht anlegen, da die meisten wieder einknicken werden.
LG
Markus
Hallo Rabauke,
wir sind schon der selben Meinung, ich habe den Post von dir nur so gelesen, als wäre es grundsätzlich so gut wie unmöglich einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Leider kenn ich die von dir erwähnte RN 19a nicht, da ich mich momentan noch mit der 27´ten Auflage des Fitting begnügen muss, da gibts die noch nicht.
LG
Markus
Guten Morgen zusammen,
so viel ich weiß gehören auch Email-Postfächer und Dateien zu den "Unterlagen" des Betriebsrates. Die Ausschüsse sind Teil des Betriebsrates und somit sind auch dessen Unterlagen die des BR.
Hierauf sollten alle BRM Zugriff haben.
Nur Gesprächsnotizen über persönliche, noch nicht offizielle Beschwerden von MA können vertraulich behandelt werden, wenn es denn der MA so möchte. Die sind nämlich dann noch nicht offiziell beim BR eingegangen.
LG
Markus
Hallo,
Ausschussmitglieder können genau so abberufen werden, wie sie gewählt wurden. Über den Betriebsrat.
Was mich ein wenig wundert, dass nur die Ausschussmitglieder Zugriff auf die Daten haben. Bei uns hat das der ganze BR. Jedes BRM hat Zugriff auf alle Unterlagen des Betriebsrates (§34.3BetrVG)
Also müsstet ihr allen den Zugriff gewähren.
LG
Markus
Oha! Ihr habt momentan ein größeres internes Problem als ein externes.
Um als Betriebsrat schlagkräftig zu sein müsst ihr zumindest nach aussen hin einigermaßen glaubwürdig wirken. Und intern könnt ihr nur etwas erreichen, wenn ihr an einem Strang zieht, und das nicht in unterschiedliche Richtungen.
Ihr müsst schauen, dass ihr bei euren internen Querälen auf einen Nenner kommt und euch bewusst werden, welche Aufgabe ihr als Betriebsrat habt. Ihr vertretet in erster Linie eure Kollegen und Kolleginnnen, erst in zweiter Hinsicht seit ihr auch für das Wohlergehen des Betriebes zuständig. Solange das nicht klar ist habt ihr keine Chance.
Ich würde als erstes mein Team analysieren. Wer macht das Amt aus Überzeugung, wer ist eher so der Mitläufer und wer steht ganz klar auf der Arbeitnehmerseite.
Dann würde ich versuchen, die Mitläufer auf meine Seite zu bekommen, da ist halt Überzeugungsarbeit zu leisten.
Wenn es dann immer noch nicht für Mehrheiten im Betriebsrat reicht, muss ich mir die harten Brocken nehmen und versuchen auch die zu überzeugen. Hier kommt es darauf an, ob sie aus Überzeugung oder aus Angst vor dem AG handeln.
Normalerweise würde ich sagen ihr müsst eine Klausur machen, damit sich der BR einmal zusammenraufen kann. Aber so wie ich das verstanden habe bekommt ihr nicht einmal für eure Schulungen Mehrheiten zusammen.
Bei diesem Vorgehen hätte euch der Gewerkschaftssekretär gut helfen können. Aber wenn ihr sagt, ihr habt Gründe warum ihr die Gewerkschaft heraushalten wollt fällt das leider aus.
Wenn du/ihr es nicht schafft die Leute zu überzeugen, müsst ihr in jeder Sitzung über Argumentantion versuchen die Einwände der "Unternehmertreuen" zu entkräften. Das ist allerdings sehr Zeit und Energieraubend.
Aber solange ihr es nicht schafft, dass die "Guten" regelmäßig Mehrheiten bekommen, braucht ihr in meinen Augen das Thema Chef garnicht anzugehen. Denn nur wenn sich der Betriebsrat durchsetzen will, dann kann er das auch. Aber dazu braucht es halt auch Beschlüsse im Betriebsrat die auch einmal gegen den Arbeitgeber gehen und die ihm richtig Geld kosten können. (Einigungsstelle, Beschlussverfahren, anwaltliche Hilfe usw.)
Sobald ihr aber die Mehrheiten regelmäßig zusammenbekommt wird sich vielleicht auch der ein oder andere Hardliner ändern.
Natürlich gäbe es auch noch den §23.1 BetrVG mit dem man drohen oder den man auch ziehen kann, wenn man genügend Leute zusammenbringt, aber ich habe so das Gefühl, dass auch das bei euch nicht funktionieren würde.
Bitte halte trotzdem durch und kämpfe!
LG
Markus
Hallo Rabauke,
auch wenn ich grundsätzlich deiner Meinung bin, stimmt das mit den Sachverständigen nicht ganz.
Klar sagt der Gesetzgeber, dass die Mitglieder des WA die nötige fachliche und persönliche Eignung haben sollen.
Aber es ist auch nicht immer davon auszugehen, dass sie es haben, insbesondere dann, wenn die Aufgaben des WA von den BRM selbst wahrgenommen werden. Was er ja auch darf. Daher kann der WA auch einen Sachverständigen hinzuziehen (Fitting §108 RN19) Dieser wird dann auch nicht als Mitglied des WA gezählt. (geht ja auch nicht weil meistens ein Anwalt und daher nicht dem Betrieb zugehörig)
Aber zwei "Zaungäste" als dauerhafte Sachverständige...... Das wird wohl eher ein kleines Argumentationsproblem geben.
LG
Markus
Hallo Wolfgang,
ich sehe das genau so wie du eher kritisch.
§108 RN7 im Fitting sagt ja ganz klar, dass die Sitzung nicht öffentlich ist und dass Personen die nicht Teilnahmeberechtigt sind auch nicht teilnehmen dürfen.
Der Wirtschaftsausschuss wäre berechtigt weitere Teilnahmeberechtigte Personen zu beschließen, wenn er vom BR das Recht dazu bekommen hat. Allerdings ließe ein solcher Beschluss nur die Teilnahme von Sachverständigen Personen, nach vorheriger Vereinbarung mit dem AG, für ein bestimmtes Thema zu. Eine grundsätzliche Anwesenheit von 2 weiteren "ständigen"Sachverständigen sehe ich nicht.
LG
Markus
Also ich würde sagen, ab dem Zeitpunkt, wenn der Arbeitgeber für den Samstag die Beantragung von Urlaub verlangt, ab dann wird das Thema für euch interessant. (in Bezug auf Urlaubstage)
Bis jetzt sind das "ganz normale" Überstunden, die ihr genehmigen müsst.
LG
Markus
Nachdem ihr auf legalem Weg zu den Informationen gekommen seit und das entsprechende FKM dich nicht darauf hingewiesen hat, dass du die Informationen nicht an den BR weitergeben sollt, sehe ich da kein Problem.
Allerdings würde ich da auch nicht damit hausieren gehen, dass du die Infos weitergegeben hast, da das FKM wahrscheinlich deinen Zugang recht schnell begrenzen wird.
LG
Markus
Hallo Camathalion,
ich würde dem AG erklären, da aufgrund des Anwalttermins eine Teilnahme am Wirtschaftsausschuss nicht möglich ist und dass ihr den Termin gerne an einem anderen Tag wahrnehmen würdet. Dies sollte ja im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit auch durchaus möglich sein.
Eine grobe Pflichtverletzung würde ich nicht sehen, ihr müsst eure Termine so wahrnehmen, wie ihr sie bekommt. Es ist ja nicht so, dass ihr euch dem Wirtschaftsausschuss komplett verweigert.
LG
Markus