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Im Manteltarifvertrag der Bekleidungsindustrie kaufmännische und technische Angestellte steht : Wird die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt des Monats auf weniger als 2/3 der tariflichen Arbeitszeit verkürzt, darf eine weitere Gehaltskürzung nicht eintreten.
Dies nur für die, die sich das nicht vorstellen konnten.
Das ist im Tarifvertrag der IG Metall so festgelegt. Allerdings glaube ich kaum, daß die Gewerkschaft mit uns eine individuelle Tarifvereinbarung ausarbeiten würde. ( zumal in der Firma kaum jemand in der Gewerkschaft ist). Und wie sollte diese denn aussehen ? Der Chef möchte ja ehr freie Hand haben.
unsere Firma ist coronabedingt seit einem Jahr in Kurzarbeit und ein Ende ist nicht in Sicht. Der Chef würde jetzt gerne nicht mehr tarifgebunden sein ( hat er schon letztes Jahr gekündigt ) damit er die Angestellten auch mehr als ein Drittel in Kurzarbeit schicken könnte. Was hat das für weitere Auswirkungen ? Alternative wären Kündigungen.
Hallo Reddel, natürlich wurde das Telefonat heimlich mitgehört und der Brief kam ( wie geschrieben als Mail) . Wir haben unsere Bedenken schon geäußert, wollen aber natürlich die Frist des Widerspruchs nicht verpassen. Schöne Grüße
Danke für eure Antworten. Also der Kollege soll das Persönlichkeitsrecht seines Vorgesetzten verletzt haben, indem er ein Telefon Gespräch in seiner privaten Wohnung auf laut stehen hatte und die Ehefrau mithören konnte. Ausserdem wurde dann noch angeblich das Briefgeheimnis nicht gewahrt, da ein Brief an die Geschäftsleitung, an den BR Vorsitzenden per Mail geschickt wurde und von diesem weitergegeben wurde. Alles sehr schwammig. Für weniger Geld woanders arbeiten geht leider nicht, da die Stelle ortsgebunden ist. Schöne Grüße
Hallo, ich habe eine Frage. Steht einem Arbeitnehmer gesetzlich Urlaub in den Ferien zu, wenn er schulpflichtige Kinder hat ? Ich wurde das gefragt, konnte im Internet nichts finden und glaube nicht, daß es einem zusteht. Schöne Grüße Katinka
Hallo,
von unserem Betrieb werden auch Einzelhandelsflächen betreut ( deren Kollegen bei uns angestellt sind ) . Dort sollen jetzt Stundenreduzierungen durchgeführt werden.
Der Betriebsrat wurde ausgiebig darüber informiert. Allerdings wurde dies jetzt rückwirkend gemacht. Darüber waren wir nicht informiert.
Ist das überhaupt zulässig ? Also kann man einem Kollegen am 18.05.18 die Stundenreduzierung mitteilen und dies dann rückwirkend auf den 01.05.2018 ?
Hallo. Jede BR Wahl bei uns das leidige Thema, wer ist leitender Angestellter. Nach Auslegen der Wählerliste, meint der Chef es müssten noch Personen von der Liste. Die aber seit Jahren gewählt haben und auch ihre Position nicht gravierend geändert haben. ( Ausbilder dürfen doch wählen oder ? ) Es hat sowieso keinen Einfluss auf die BR Grösse. Kann mir jemand helfen? Danke