Hallo zusammen,
wir hätten da mal eine Frage zur Wahlberechtigung.
Wir arbeiten in unserem Unternehmen mit mehreren Aushilfen zusammen.
Wir haben Minijobber, Leiharbeiter - so weit , so klar.
Es werden aber auch immer wieder studentische Aushilfen eingesetzt, tageweise oder auch wochenweise.
Es gibt einen Pool von vielleicht 200 - 300 potentiellen Aushilfen die man bei Bedarf anruft, allerdings werden die Telefonlisten nicht gepflegt, manche waren nur 1 mal da, andere haben Ihr Studium schon beendet - sprich bis auf einige "Stammkräfte" ist das sehr unübersichtlich.
Keiner von diesen Aushilfen hat einen Arbeitsvertrag!
Wie würdet Ihr das bezüglich der Wahlberechtigung einschätzen?
Danke im Voraus.
bea-b