Hallo!
Randolf, wir empfinden es eigentlich als Benachteiligung Kollegin und eine Benachteiligung speziell als Betriebsrätin, davor soll einem das BtrVg schützen! Grüße
Stoffel
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Hallo!
Randolf, wir empfinden es eigentlich als Benachteiligung Kollegin und eine Benachteiligung speziell als Betriebsrätin, davor soll einem das BtrVg schützen! Grüße
Stoffel
Hallo nochmal,
Sie ist BRV und würde vermutlich nicht viel mehr auf Station sein.
LG
Hallo nochmal,
danke für die nützlichen Hinweise, natürlich war der Arbeitgeber offiziell informiert, daß unsere BR Vorsitzende wieder vollzeitig arbeiten will. Die Einstellungen wurden trotzdem angezeigt und wir haben (auch das betroffene BR Mitglied) schweren Herzens den Einstellungen zu gestimmt. Diesmal war die Not im direktem Bereich der Therapie (Psychoth.) derart groß, daß wir unsere Kollegen schützen mußten und über unseren Schatten und Gerechtigskeitssinn springen mußten.
Im nächsten Monatsgespräch werden wir deutlich machen, wie wir mit neuerlichen Einstellungen umgehen werden und dann
auch noch überlegen, ob trotz der jetzt schlechteren Aussichten individualrechtlich was zu machen ist!
Danke nochmal für Eure Hilfe und Empfehlungen!
Gruß
Stoffel
Liebe Kolleginnen/Kollegen,
wie kann ein BR Gremium sich gegen eine Benachteiligung eines BR Mitgliedes wehren.
Ein Mitglied des BRs wird aus betrieblichen Gründen die Aufstockung der Arbeitszeit verwehrt, obwohl Einstellungen durchgeführt wurden. Der BR mußte den Einstellungen aus betriebsinternen Gründen zustimmen, daß klingt komisch, ist aber, um ein Ausbrennen der Belegschaft zu verhindern so getroffen worden!
Bitte um Hilfe, danke im Voraus!
LG
Stoffel68
Sorry, mir ist in meinen vorangegangenen Text einmal ein “eine“ und einmal ein“es“ zuviel reingerutscht, ich hoffe der Text ist trotzdem verständlich!
Hallo nochmal,
danke für die vielen Denkanstöße und rechtlichen Einschätzungen!
Wir werden versuchen eine für alle Kollegen einen gangbaren Weg zu suchen und den Prozess für unsere MA verträglich zu gestalten. Der 87 6 wird hier aus meiner Sicht eine wichtige Hilfe sein, aber daß Streuen von Munition und die “eher positiv, aber“ Einstellung werden wir auch im Auge behalten!
Fried, die von Dir ins Feld geführte Eigenverplanung der Therapeuten wirft bei mir eine Frage auf, weil dies etwas sein könnte, was der AG auch im Auge haben könnte, weil aus meiner Sicht die billigste Lösung und nur darum geht es unserem Besitzer, bei minimalen Aufwand, daß maximale aus unsrem Haus rauszupressen und Anlegerbedürfnisse zu befriedigen!
Ich kenne die Eigenverplanung so, daß es bei einem ehemaligen AG von mir, die Therapeuten Morgens zusammen an einer großen Tafel, die Therapien der Patienten selbst terminierten und die Sachen, wer wann wo eigenständig in Einklang brachten!
Dies wurde damals wegen Datenschutzbedenken eingestellt, da diese Tafel nicht statthaft war!
Kannst Du mir vielleicht dazu etwas sagen, falls Du Erfahrung damit hast!
Ich danke Euch nochmal!
Gruß
Steffel
Hallo nochmal,
erstmal eine Entschuldigung, daß ich mich erst jetzt melde! Aber mich hat es gesundheitlich abrupt umgehauen! Also, die besagten Kollegen waren bisher den Schwestern/ Pflegern der einzelnen Abteilungen zugeteilt und so ständig (bis auf Urlaunssituationen, hier sollten zwei Stationen abgedeckt werden) zu geteilt und hatten so die jeweilige Oberschwester als direkte Vorgesetzte! Nun sollen die Servicekräfte einen eigenen Dienstplan erhalten und wechselweise die Stationen betreuen und die direkte Vorgesetzte wäre nun die PDL!
Hoffe es ist nun etwas klarer!
LG
Stoffel68
Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich würde mich bei folgenden Problem über Eure Meinungsäußerungen etc. freuen. Bei uns im Krankenhaus waren bis dato zwei sogenannte Patientenservicekräfte beschäftigt, eine pro Station, Sie waren auf den Dienstplänen der Pflege, der jeweiligen Station zugeteilt und dort mit regelmäßigen Frühdiensten geplant! Nun wur eine dritte Servicekraft eingestellt und die jetzt drei Angestellten sollen einen seperaten Dienstplan für die Serviceabteilung erhalten und von nun an im wechsel eine Woche eine Woche der einer Station zugeteilt werden und jede dritte Woche als Springer, die anderen Servicekräfte(welche die Woche fest derStation zugeteilt sind) unterstützen!
Meine Frage, ist dies Mitbestimmungspflichtig (neuer Dienstplan, neue unregelmäßige Arbeitszeiten? Ist es nach BtrVg eine Versetzung der alt angestellten Mitarbeiterinnen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und beantworte Rückfragen sehr gerne!
MfG
Stoffel68