Beiträge von Guido G

    Zitat von Das_bin_ich:

    Stopp! Ich habe nicht gesagt, dass du nach der ersten Stützunterschrift die Liste noch anpassen darfst!

    Nee, ist schon richtig verstanden worden!

    Die Liste der Kandidaten wird handschriftlich geführt; großartiges abändern bevor mal auf Stützunterschriftenjagd geht ist da natürlich nicht drin. Deshalb war meine Frage, ob man den Bewerben streichen kann ...

    Zitat von Das_bin_ich:

    Die Unterschrift zur Zurstimmung zur Aufnahme in den Listenvorschlag kann unabhängig von dem Sammeln der Stützunterschriften erfolgen.

    Meiner Meinung nach kann man erst Stützunterschriften sammeln, wenn der Wahlvorschlag komplett ist. Also auch mit allen Unterschriften der Kandidaten usw..

    Man kann ja eigentlich keine Liste unterstützen, wo man noch gar nicht weiß, wer da alles drauf steht .... könnte ja sein, dass jemand aufgelistet ist, den ich nicht unterstützen möchte!

    Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb wird zurzeit eine Vorschlagsliste gebildet und anschließend die Stützunterschriften gesammelt.

    Auf dieser Vorschlagsliste hat ein Kandidat noch nicht seine Unterschrift geleistet; obwohl er sich selber auf die Liste har eintragen lassen.

    Kann der Listenführer den Kandidaten ohne Unterschrift aus der Liste streichen, bevor er die Stützunterschriften sammelt

    oder

    muss eine neue Liste ohne diesen Kandidaten neu erstellt werden?

    Vielen lieben Dank schon al für eure Unterstützung!

    Guido

    Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb wird zurzeit eine Vorschlagsliste gebildet und anschließend die Stützunterschriften gesammelt.

    Auf dieser Vorschlagsliste hat ein Kandidat noch nicht seine Unterschrift geleistet; obwohl er sich selber auf die Liste har eintragen lassen.

    Kann der Listenführer den Kandidaten ohne Unterschrift aus der Liste streichen, bevor er die Stützunterschriften sammelt

    oder

    muss eine neue Liste ohne diesen Kandidaten neu erstellt werden?

    Vielen lieben Dank schon al für eure Unterstützung!

    Guido

    Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb arbeiten Werksverträgler, die aber direkt mit eingebunden sind, also genau wie eigene MA und "normale" Leiharbeitnehmer" direkte Anweisungen von Teamleitern bekommen.

    Diese Werkverträgler stempeln auch ein uns aus und schreiben auch Stunden auf verschieden Aufträge. Sie haben also kein eigenes Gewerk.

    Für mich sind das verdeckte Leiharbeitnehmer und keine Werkverträgler und, und somit wahlberechtigt!

    Ist meine Annahme richtig?

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Unterstützung!

    Guido