Wie sieht es mit einem Einzelverbindungsnachweis aus?
Das gibt es bei Flatrates i.d.R. nicht.
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Ihr ifb-Team
Wie sieht es mit einem Einzelverbindungsnachweis aus?
Das gibt es bei Flatrates i.d.R. nicht.
Also Arbeitgeberfreundlich. Hatten wir ja auch gerade erst.
BTW:
So manche Erklärungen hier und im Internet verstehe ich nicht. Angenommen ich würde morgen in Urlaub gehen, hätte aber heute planmäßig Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 und wäre heute um 06:00 aus einer Nachtschicht gekommen. Weshalb sollte ich da 2 Tage Urlaub nehmen müssen, wegen zwei Stunden für heute? Ich hätte ja heute schon gearbeitet, dann würde ich ja bestraft wenn ich für heute zusätzlich noch einen Urlaubstag nehmen müsste. Der Urlaub ab morgen würde ja am 23.09. 00:00 Uhr beginnen. Das erschließt sich mir nicht.
Mir erschließt sich auch nicht, weshalb die Nachtstunden dem Tag zugeschlagen werden sollen, an dem man die Nachtschicht beginnt. Das passt m.E. schon deshalb nicht, wenn man in einen Feiertag hineinarbeitet. Da ja die Nachtstunden dem Vortag zugeschlagen werden, dürfte man ja auch keine Feiertagszulage bekommen. Zumal ich dann rechnerisch Überstunden hätte. Da passt doch etwas von der Logik her nicht.
...dann vermute ich mal, dass bei Euch die Dienstpläne nach der Urlaubsplanung gemacht werden. Also das praktisch die AZ dann "um den Urlaub herum" geplant wird.
Nein. Bei uns ist es usus, dass es ein Ruhetag bleibt wenn wir aus der Nachtschicht kommen, auch wenn man an diesem Tag hätte noch eine Nachtschicht machen müssen. Dann fehlen allerdings auch die Stunden, was aber am Jahresende nicht auffällt (wichtig ist, dass am Jahresende die JAZ erreicht ist). Früher (bis vor 20 Jahren) war es sogar üblich, dass auch der Folgetag ein Ruhetag blieb, wenn der Ruhetag planmäßig war, mit dem Nachteil, dass man im "Notfall" angerufen wurde (man war ja noch nicht im Urlaub). Aber ein guter PEP lässt es auch heute noch ein Ruhetag sein. Da es heute keine festen Touren mehr gibt, das war vor 4 Jahren noch anders, lässt sich der Urlaub auch nicht mit den Ruhetagen planen.
Nachtschichten sind für die Urlaubsplanung immer kacke, egal wie man es regelt.
Wenn wir aus der Nachtschicht kommen, ist der Tag ein Ruhetag, da müssen wir für diesen Tag keinen Urlaub nehmen.
Sollte aber das Schichtmodell gelten, dann müsstest du für den Montag zwei Schichten Urlaub nehmen.
In welchem TV gibt es denn diesen Schmarrn? Müsste man für einen Tag zwei Urlaubstage nehmen, hätte man nur 10 Tage Urlaub im Jahr. Zumindest könnte der AG die Schicht(en) nach dem Urlaub immer so legen, dass man immer um 22:00 Uhr anfängt, und würde so pro Mitarbeiter bis zu 4 Tage Urlaub sparen (je nach dem wieviele Wochen man am Stück Urlaub macht) und somit Personal. Das kann unmöglich rechtens sein.
Urlaub geht bis 24 Uhr. Ein Urlaubstag hat 24 Stunden, nicht 22 Stunden.
Gab es hier nicht vor Kurzem erst einen Thread zum Thema? Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil sie weniger als die männlichen Kollegen verdiente. Bekommen jetzt Neueinsteiger mehr, und die Altgedienten bekommen es mit, könnten die Altgedienten auf die Idee kommen zu klagen. Sollte ein BR dem nicht vorbeugen können?
Kein Wunder, dass ich den nicht kenne. Sowas schaue ich nicht an.
Absolut und 100%ig richtig! Diabetes ist absolut keine Bagatelle
Vor allem bei uns im Betriebsdienst, bei Bus- und Taxifahrern auch. Diabetes kann zu Betriebsdienstuntauglichkeit führen, bei Busfahrern zu "Fahrunfähigkeit im Personentransport".
Ich bin schon ältert, kenne den Film dazu aber auch nicht. Muss man den kennen?
Meiner Erfahrung nach spricht man bei diesem Thema gegen kilometer-dicke Wände. Vielleicht kann man junge Kollegen noch überzeugen, solange sie noch keine 25 sind. Aber bei den Alten kann man sich die Mühe sparen. Wenn die Medien dann noch Arbeitgeberfreundlich berichten und gegen Gewerkschaften hetzen, wie gerade bei uns (EVG), wird man kaum eine Chance auf Mitgliederwerbung haben (nach dem Motto "Man sieht doch an Gewerkschaft XY, dass eh nichts vernünftiges rauskommt").
Eine Geheimvereinbarung die alle MA betrifft? Wie soll sich der MA an etwas halten was er nicht kennt?
Bei uns steht das im TV. Die Ruhezeitregeln bleiben natürlich.
Frei heißt bei uns frei, ohne wenn und aber.
Es kann aber mal jemand erkranken. Stell Dir mal vor bei uns würde jeder so denken. Dann würden öfters mal alle Züge auf Befehl fahren müssen.
oder erst nach den darauf folgenden mindestens 4 freien Tagen.
Theoretisch hat das aber den Nachteil, dass man geholt werden kann, denn man hat ja noch keinen Urlaub.
Denn im Tarifvertrag steht ja, dass die Arbeitszeit der Nachtschichten immer dem Tag zuzurechnen ist, an dem die Schicht begonnen wurde (Also wer Mo auf Di Nachtschicht hat schreibt die komplette AZ auf Mo und wer ab Di Urlaub hat - Pech).
Bei uns hat man eine solche Abrechnungsmethode schon Anfang der 1990er Jahre abgeschafft. Unser damaliger Betriebsrat (das war noch ein richtiger Kämpfer für das Arbeitsrecht) ist erfolgreich dagegen vorgegangen. Wer in den Dienstag reinarbeitet, hat am Dienstag Ruhe, und nicht Urlaub.
Der damalige BR hatte sogar dafür gesorgt, dass Ruhetage geblieben sind. Wer also am Sonntag noch Spätschicht hatte (diese ging in den Montag hinein) und den Montag und Dienstag planmäßig Ruhe, hatte diese Ruhetage behalten (musste also keine Urlaubstage für den Montag und den Dienstag opfern). Leider gibt es das heute nicht mehr.
Herr Müller macht einfach das was im Arbeitsvertrag steht. Mehr muss er nicht machen. Neue Aufgaben erfordern einen Änderungsvertrag, mit der entsprechenden Neueingruppierung. Was sagt denn der Betriebsrat? Gibt es einen BR, dann kann Herr Müller diesen einbeziehen. Arbeitsverweigerung sehe ich nicht, da er nur das leisten muss was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Man muss garnichts unterschreiben.
und die Kolleg*Innen mussten auf dem Dokument unterschreiben.
Niemand muss soetwas unterschreiben. Hätten die MA nicht unterschrieben, hätte ihnen kein Nachteil entstehen dürfen.