Gab es hier nicht vor Kurzem erst einen Thread zum Thema? Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil sie weniger als die männlichen Kollegen verdiente. Bekommen jetzt Neueinsteiger mehr, und die Altgedienten bekommen es mit, könnten die Altgedienten auf die Idee kommen zu klagen. Sollte ein BR dem nicht vorbeugen können?
Beiträge von mumpel
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Kein Wunder, dass ich den nicht kenne. Sowas schaue ich nicht an.
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Absolut und 100%ig richtig! Diabetes ist absolut keine Bagatelle
Vor allem bei uns im Betriebsdienst, bei Bus- und Taxifahrern auch. Diabetes kann zu Betriebsdienstuntauglichkeit führen, bei Busfahrern zu "Fahrunfähigkeit im Personentransport".
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Ich bin schon ältert, kenne den Film dazu aber auch nicht. Muss man den kennen?
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Meiner Erfahrung nach spricht man bei diesem Thema gegen kilometer-dicke Wände. Vielleicht kann man junge Kollegen noch überzeugen, solange sie noch keine 25 sind. Aber bei den Alten kann man sich die Mühe sparen. Wenn die Medien dann noch Arbeitgeberfreundlich berichten und gegen Gewerkschaften hetzen, wie gerade bei uns (EVG), wird man kaum eine Chance auf Mitgliederwerbung haben (nach dem Motto "Man sieht doch an Gewerkschaft XY, dass eh nichts vernünftiges rauskommt").
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Eine Geheimvereinbarung die alle MA betrifft? Wie soll sich der MA an etwas halten was er nicht kennt?
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Bei uns steht das im TV. Die Ruhezeitregeln bleiben natürlich.
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Frei heißt bei uns frei, ohne wenn und aber.
Es kann aber mal jemand erkranken. Stell Dir mal vor bei uns würde jeder so denken. Dann würden öfters mal alle Züge auf Befehl fahren müssen.
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oder erst nach den darauf folgenden mindestens 4 freien Tagen.
Theoretisch hat das aber den Nachteil, dass man geholt werden kann, denn man hat ja noch keinen Urlaub.
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Denn im Tarifvertrag steht ja, dass die Arbeitszeit der Nachtschichten immer dem Tag zuzurechnen ist, an dem die Schicht begonnen wurde
(Also wer Mo auf Di Nachtschicht hat schreibt die komplette AZ auf Mo und wer ab Di Urlaub hat - Pech).
Bei uns hat man eine solche Abrechnungsmethode schon Anfang der 1990er Jahre abgeschafft. Unser damaliger Betriebsrat (das war noch ein richtiger Kämpfer für das Arbeitsrecht) ist erfolgreich dagegen vorgegangen. Wer in den Dienstag reinarbeitet, hat am Dienstag Ruhe, und nicht Urlaub.
Der damalige BR hatte sogar dafür gesorgt, dass Ruhetage geblieben sind. Wer also am Sonntag noch Spätschicht hatte (diese ging in den Montag hinein) und den Montag und Dienstag planmäßig Ruhe, hatte diese Ruhetage behalten (musste also keine Urlaubstage für den Montag und den Dienstag opfern). Leider gibt es das heute nicht mehr.
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Herr Müller macht einfach das was im Arbeitsvertrag steht. Mehr muss er nicht machen. Neue Aufgaben erfordern einen Änderungsvertrag, mit der entsprechenden Neueingruppierung. Was sagt denn der Betriebsrat? Gibt es einen BR, dann kann Herr Müller diesen einbeziehen. Arbeitsverweigerung sehe ich nicht, da er nur das leisten muss was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
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Man muss garnichts unterschreiben.
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und die Kolleg*Innen mussten auf dem Dokument unterschreiben.
Niemand muss soetwas unterschreiben. Hätten die MA nicht unterschrieben, hätte ihnen kein Nachteil entstehen dürfen.
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einen einheitlichen Nachtzuschlag und zusätzlich einen "Flexibilitätszuschlag" (o.ä.)
Du meinst so ähnlich wie bei uns.
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Das darf der AG nicht. Urlaub ist ein gesetzlicher Anspruch. Irgendwelche Voraussetzungen sieht das BUrlG nicht vor. Auch übergesetzlicher Urlaub darf m.E. nicht an Bedingungen gekoppelt werden (ausgenommen Schichturlaub, da können wieder andere, meist tarifvertragliche Bedingungen greifen).
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dann könnte Amazon seine logistischen Ziele also im Großen und Ganzen auch erreichen, ohne dass die gesammelten Daten auf einzelne AN rückführbar wären?
Natürlich wäre das möglich.
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Nichts anderes verbirgt sich hinter der Datenerfassung und -verarbeitung um auf Schwankungen in Prozesspfaden reagieren zu können.
Dagegen spricht ja auch nichts. Aber wenn die Daten dazu genutzt werden, dem Mitarbeiter zu sagen "Du bist zu langsam. Deshalb bekommst Du die Kündigung", spricht einiges dagegen.
Das hier, denke ich, ist der Punkt, an dem wir alle am meisten zu knabbern haben.
Eben.
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Ich kenne auch einen Chef, der die Mitarbeiter*Innen per GPS überwacht hat (Offiziell zur Standortüberwachung. Inoffiziell zur Mitarbeiterüberwachung, damit sich die Mitarbeiter*Innen auch ja nicht länger am Arbeitsort aufhalten als sie laut Reinigungsplan dürfen). Da dies nicht mein Zuständigkeitsbereich ist, kann/konnte ich nichts dagegen machen. Jetzt gibt es einen neuen "GPS-Dienstleister", und der lässt den AG/Chef nicht mehr so einfach rein (der AG bekommt nurnoch im Notfall die Standortdaten des Fahrzeuges). Der neue Dienstleister macht also alles richtig.
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Allein schon deshalb, weil es immer hilfreich ist wenn man dem AG aufgrund aktueller Rechtsprechung glaubhaft und überzeugend vermitteln kann
Mach das mal beim Bewerbungsgespräch. Welches Argument der AG wohl nennen wird um Dich nicht nehmen zu müssen?
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Ich bin bei denen die der Ansicht sind das dieses Urteil schon was bringt
Aber m.E. nicht automatisch. Die AG in DE werden doch jetzt nicht allen Frauen freiwillig den Männer-Lohn zahlen, nur um einer Klage zu entgehen. "Wo kein Kläger, da kein Richter". Das Urteil bringt nur denen etwas, die auch klagen.