BTW:
Gibt es bezüglich Bank und religiöses Symbol nicht schon ein Urteil? Irgendwas habe ich da im Hinterkopf.
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Ihr ifb-Team
BTW:
Gibt es bezüglich Bank und religiöses Symbol nicht schon ein Urteil? Irgendwas habe ich da im Hinterkopf.
Würden Arbeitsgerichte genauso borniert urteilen,
M.E. ja. Stichwort Betriebsordnung. M.E. könnte die Bank im Sinne der Außenwirkung auch andere sichtbare religiöse Symbole untersagen, wenn sich Kunden davon gestört fühlen könn(t)en. Das Kreuz z.B. müsste dann unterm Hemd getragen werden.
M.E. ja, er könnte es m.E. auch unter Betriebsordnung subsumieren. Weshalb vergessen die MA so häufig ihre Flaschen, können sie keine Ordnung halten?
Eine Pause ist doch gesetzlich vorgeschrieben. Wie kann die wegfallen oder "verkauft werden"`?
nicht die passende Arbeitsqualität erbringt
Was bedeutet dies? Was steht dazu im AV? Und welche Tätigkeiten?
Kann mir nicht vorstellen, dass die Programme heutzutage so etwas nicht in irgendeiner Form nachhalten.
Unser Abrechnungsprogramm (PAISY) hat überhaupt keinen Zugang von außen. Der PEP muss die Nachweise ausdrucken. Neu bei uns ist allerdings, dass es die Zeitnachweise neuerdings nur digital gibt. Dafür werden die Mitarbeiter aber wieder gezwungen, dass dienstliche Tablet mit nachhause zu nehmen, um es dort abzurufen und ggf. ausdrucken zu können. Es gibt nicht auf allen Betriebsstellen einen Drucker. Und dadurch, dass es zuhause ausgedruckt werden muss, verstößt der AG gegen seine eigene KoRil, nach welcher das Ausdrucken von dienstlichen Unterlagen auf privaten Druckern untersagt ist (Der AG hat angst, dass sich ein Trojaner auf dem Drucker befinden könnte, der die Dokumente abfischt). Aber wie ich sehe, gibt es in Deutschland noch mehr Arbeitgeber mit solche dummen Ideen.
damit kann man ggfls ja überwachen wer von wo oder mit welcher Mail-Adresse etwas abruft.
Und das ist m.E. ein Datenschutzverstoß. Wenn ein MA zum Abruf seine private Emailadresse nutzt, geht das dem AG m.E. nichts an.
siehe dieses LAG-Urteil
Danke dafür. Das kann ich gerade brauchen.
BTW:
Ein Hochzeitsanzug passt wohl kaum auf eine Messe, die "typischen Hochzeitsfarben" passen m.E. nicht auf eine Messe. Und zur Hochzeit trägt der Mann nicht unbedingt Krawatte, die meisten tragen eine Fliege. Daher dürften die MA in diesem Fall hier wohl kaum etwas passendes im Kleiderschrank haben.
sondern um einen simplen "Dresscode" wie ihn jede popelige Kreissparkassenfiliale hat
Der AG schreibt aber "Elegant" vor. Das kann man mit der "Standardbekleidung von der Stange" nicht unbedingt erreichen. Es gibt auch "Billige Anzüge von der Stange". Aber das sieht man denen auch manchmal an. Und ob das dem AG gefällt, möchte ich ein wenig bezweifeln.
Herren:
Anzug
Elegantes Schuhwerk keine Turnschuhe
Farbe: idealerweise passend zur farbigen Krawatte (Hemd)
Und wer zahlt den Modeberater?
Schuhfarbe passend zur Krawatte? Ich trage schwarz oder braun. Eine andere Schuhfarbe kommt mir nicht zum Anzug. Oder habe ich das mit der Farbe falsch verstanden?
Will sagen: Wenn der Chef mich für repräsentationstauglich hält, fahre ich gerne zur Messe. Aber entweder er gibt sich mit meiner Kleiderwahl zufrieden, oder er soll halt jemand anderen hinschicken.
Mein AG müsste mir Unternehmenskleidung stellen, wenn ich ihn würdig repräsentieren soll.
als AG darf man in gewissem Umfang durchaus einen Dresscode für die AN erlassen
Aber wenn der AG die Farbe vorschreibt, muss der AG m.E. dafür aufkommen. Denn das trägt der AN ganz sicher nie wieder, zumindest nicht in seiner Freizeit. Wenn schon Anzug, dann so wie ihn der AN sonst auch tragen würde.
Ein nettes Vorbild.
Und die Sitzung zu verschieben ist nicht möglich?
Hallo!
Was steht dazu im AV? Oder gibt es eine entsprechende BV? Oder gilt ein TV?
Gruß, René
Ich bezweifle auch ganz stark, dass es heutzutage überhaupt Monitore ohne Kamera und Rechner ohne Mikros gibt.
Bei mir gibt es das. Die Webcam, da ist auch das Mikrofon drin, schalte ich nur zu wenn ich sie brauche, sonst wird sie per USB-Schalter deaktiviert. Das funktioniert auch zuverlässig.
Woher weiß ich denn, dass da keine Fernzugriffssofware drauf installiert ist und heimlich mitgehört wird?
Wenn sich MA über etwas unterhalten was nur sie wissen, und später eine andere Abteilung genau damit kommt, ist doch wohl der Nachweis erbracht.
Bei uns gibt es teilweise extra Druckerräume, mit der entsprechenden Lüftung. Da müssen die Büroleute immer hingehen um den Druck abzuholen oder ein Fax zu versendet (Das wird aber eh schon digital über Druck-/Fax-Server versendet, oder einfach per Mail). Wir haben auf unserem kleinen Dienstposten Laserfax. Dabei fällt mir ein, dass ich das noch nicht in die Gefährdungsbeurteilung habe aufnehmen lassen, den Tipp muss ich der Führungskraft noch geben (Falls das erforderlich ist, aber die Prüfung soll die Fachabteilung übernehmen).
Wenn auch der BR nicht hilft, bleibt Dir nur der Klageweg. Das kannst Du auch über die Gewerkschaft machen. Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft? Gilt ein TV, wenn ja welcher?
mach die Aufgabe des AG nicht zu deinem Problem
Es wird aber zum Problem des BR wenn MA ihn danach fragen.
Warum soll ein AN nicht die BVs zuhause
Er darf sie zuhause haben. Er hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Betriebsvereinbarungen haben m.M.n. nach nichts zu Hause zu suchen, das sind betriebsinterne Dokumente.
Das ist Deine Meinung. Ich bin anderer Meinung (Wir können GBVen und KBVen indirekt zuhause haben, indem wir das persönliche dienstliche Endgerät mit nachhause nehmen). M.E. muss/sollte auch dem AN die Möglichkeit eingeräumt werden, im Streitfall zuhause auf die Betriebsvereinbarungen zugreifen zu können. Z.B. für eine Klagevorbereitung beim ArbG. Oder soll er sowas auf Arbeit während der Arbeitszeit machen?
Hallo!
Zu 2.: Frei ist frei. Ein AN muss in seiner Freizeit nichts tun was mit der Arbeit zu tun hat.
Zu 1.: Betriebsvereinbarungen müssen auf Arbeit an geeigneter Stelle ausgelegt sein. Sie muss nicht jedem Mitarbeiter persönlich ausgehändigt werden. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG. https://www.betriebsrat.de/bet…n/br/betriebsvereinbarung
Gruß, René
Passend zum aktuellen Weltgeschehen - Etwas zum Nachdenken
Ich weiß ja selbst noch nicht, was genau allles Mitbestimmungspflichtig ist.
Wie Paragraphenreiter schon schrieb, besteht eine grundsätzliche Mitbestimmung. Ich verstehe das so, dass der BR schon in die Erstellung eingebunden sein sollte.