Beiträge von mumpel

    Bei uns gibt es teilweise extra Druckerräume, mit der entsprechenden Lüftung. Da müssen die Büroleute immer hingehen um den Druck abzuholen oder ein Fax zu versendet (Das wird aber eh schon digital über Druck-/Fax-Server versendet, oder einfach per Mail). Wir haben auf unserem kleinen Dienstposten Laserfax. Dabei fällt mir ein, dass ich das noch nicht in die Gefährdungsbeurteilung habe aufnehmen lassen, den Tipp muss ich der Führungskraft noch geben (Falls das erforderlich ist, aber die Prüfung soll die Fachabteilung übernehmen).

    Warum soll ein AN nicht die BVs zuhause

    Er darf sie zuhause haben. Er hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.



    Betriebsvereinbarungen haben m.M.n. nach nichts zu Hause zu suchen, das sind betriebsinterne Dokumente.

    Das ist Deine Meinung. Ich bin anderer Meinung (Wir können GBVen und KBVen indirekt zuhause haben, indem wir das persönliche dienstliche Endgerät mit nachhause nehmen). M.E. muss/sollte auch dem AN die Möglichkeit eingeräumt werden, im Streitfall zuhause auf die Betriebsvereinbarungen zugreifen zu können. Z.B. für eine Klagevorbereitung beim ArbG. Oder soll er sowas auf Arbeit während der Arbeitszeit machen?

    Passend zum aktuellen Weltgeschehen - Etwas zum Nachdenken

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    Soll denn nur online gespeichert werden? Bei uns wird auf Servern in Deutschland gespeichert (m.W. T-Systems), die unter der Kontrolle von DB-Systel stehen. Mit MS wurde ein entsprechender Vertrag geschlossen). Die meisten Daten sind nur von Dienstgeräten zugänglich und durch "F5 Access" gesichert, Zugang von privaten Endgeräten nicht möglich.


    BTW:

    Wenn auch mobile Geräte zum Einsatz kommen, dann als Beispiele folgende Suchbegriffe.


    1. Enterprise Mobile Manager (EMM)

    2. Android Enterprise Recommended

    Der BR hat bei uns nichts mit dem LZK zu tun. Da ist die EVG drin, und die Rechtsabteilungen von Bahn und EVG werden das sicher geprüft haben. ;)

    https://www.evg-online.org/fileadmin/Tarif/Tarifvertraege/Tarifvertraege_DB_Konzern/2022-inkl-FuntionsgruppenTV/22-06-01-2021.10.07_Lzk-TV_2021_zul_geaend_AETV_1_2021_final.pdf


    Wenn es keine Langzeitkonten sind welcher vor der Rente oder einer Altersteilzeit genommen werden sollen/müssen

    Wir können jederzeit aus dem LZK nehmen. Z.B. eine Auszeit, zur Betreuung einer Person, oder was auch immer.

    Bei uns steht das drin:


    Insolvenz ist also gesichert. Und das LZK wird in Geldwert geführt, nicht in Zeitwert. Dumm wenn die Löhne stark steigen, dann sinkt die Anzahl der Stunden. Und es wird der Brutto-Stundenlohn eingeführt/eingezahlt.

    stimmt so pauschal nicht. Es ist eine Frage des Programms bzw. dessen Einstellungen.

    Passt aber trotzdem nicht wenn auf dem LZK nur Geld liegt. Nur wenn auch aufgezeichnet wird, wann das Geld eingezahlt wurde und welchen Wert die Stunde zum Einzahlungszeitpunkt hatte, könnte man die exakte Stundenzahl errechnen. Der Einzahlungszeitpunkt wird i.d.R. erfasst, aber der Stundenwert eher nicht (Und wird auch in den Zeitsystemen nicht unbedingt dauerhaft gespeichert, zumindest nicht über 10 Jahre hinaus).

    einen Geldbetrag in Zeit (zumindest) umrechnen zu können

    Die Systeme kennen aber nur den aktuellen Stundenwert. Steigt der Lohn, hat man automatisch weniger Stunden. Auf unserem LZK gibt es nur einen Geldwert, da die Löhne steigen, entstehen daraus auch weniger Stunden. Da aber die Stundenlöhne nur im Cent-Bereich steigen, dürfte das am Ende nicht allzuviel ausmachen.

    Da schafft man dann attraktive Möglichkeiten Überstunden zu machen und auf das Langzeitkonto zu buchen und muss sich so keine großen Gedanken machen wie man die zeitnah ausgleicht

    Das kann aber verhindert werden, wenn die Übertragung auf das LZK nur auf Antrag des AN erfolgen soll. Sonst gibt man dem AG die Möglichkeit, Überstunden zwangsweise zum Nachteil des AN auf das LZK zu schieben. Dem AN muss/sollte also immer ein Mitspracherecht eingeräumt sein.


    Noch eine kleine Anmerkung:

    Das LZK darf nicht dazu führen, dass der AG das ArbZG unterwandern kann. Z.B. beim Ausgleichstag, dieser sollte weiterhin nur in Freizeit erfolgen, und nicht durch die Möglichkeit des Ausgleichs über Gutschrift auf dem LZK. Man weiss ja nicht, was Arbeitgebern sonst so alles einfallen würde.

    Ihr solltet auch das Thema Home-Office berücksichtigen. Gibt es MA, die von zuhause aus arbeiten? Dann würde ich sagen, dass die Wohung zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehört. Da bei Webcams auch der Hintergrund erfasst werden kann, sollte die Webcam bei Home-Office aus bleiben dürfen.

    Die erste Frage, die sich mir stellt ist: Warum will der AG das und wo sind dann echte Mehrwerte für die Mitarbeitenden?

    Langzeitkonten dienen dazu, Zeit aufzubauen. Die kann man dann z.B. nutzen, um früher in den Ruhestand gehen zu können, oder z.B. für die Pflege eines Angehörigen.


    Und natürlich der Kommunikationsablauf. Wer unterweist wen? AG oder Anbieter (Versicherung)

    I.d.R. schreibt die Versicherung den AN an. Ihr solltet allerdings darüber nachdenken, einen Datenschutz-Passus aufzunehmen. Sonst läuft es so wie bei uns damals (da gab es die DSGVO noch nicht, sondern nur das BDSG), dass der AG das Langzeitkonto zwangsweise einführt und die persönlichen Daten der AN ungefragt an den Versicherer weitergibt.

    Bei uns gibt es das schon ewig und nennt sich Langzeitkonto. Das Konto gehört ausschließlich dem Arbeitnehmer. Der AG darf sich nicht daraus bedienen. Bei Kurzarbeit und Insolvenz bleibt das Langzeitkonto unangetastet, das LZK gehört dem AN. Das Langzeitkonto ist eine Art Versicherung. Ihr solltet darauf achten, dass das Langzeitkonto durch den Wertanlagen-Sicherungsfond geschützt ist, also die Einlagen nicht verloren gehen.


    Ganz wichtig: Das Langzeitkonto darf kein Zwang sein, sondern freiwillig. Der AG sollte Überstunden nicht zwangsweise auf ein Langzeitkonto schieben dürfen.


    Es gibt nur wenige Banken, die sich auf sowas einlassen

    Langzeitkonten laufen i.d.R. nicht über Banken, sondern über Versicherungen.