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Normalerweise ist die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit und zurück Freizeit. Das gilt dann auch für BR-Sitzungen. Bei einer BR-Wahl ist das anders (oder kann es anders sein), da könnte der Wähler die Fahrt als Arbeitszeit schreiben lassen (So ist das jedenfalls bei uns. Ich bekomme die Fahrt zum Wahlort und nachhause als Arbeitszeit geschrieben.).
, weil er neben seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben mit der BR-Tätigkeit vielleicht "überfordert" ist.
Dann sollte er die BR-Arbeit einstellen, oder sich freistellen lassen. Wenn ich Mist baue, kann ich mich auch nicht mit "Gewerkschaftsarbeit hat mich überfordert".
Da muss man aber auch wieder differenzieren. Ein Busfahrer z.B. dürfte bei der Konkurrenz fahren (beim Haupt-AG z.B. im Nahverkehr, bei der Konkurrenz z.B. im Ausflugsverkehr).
der AG darf sehr wohl eine Nebentätigkeit untersagen, wenn der AN dadurch seine AV-Pflichten nicht mehr erfüllt
So gesehen dürfte kaum ein AN einen Nebenjob oder ein Ehrenamt haben, da ja immer irgendwie gegen das ArbZG verstoßen wird (39-Stunden-Woche plus Nebenjob, da ist man schnell über den 48 Stunden). Bei uns wäre es sogar noch schlimmer, da dann unsere 55-Stunden-Regel und Ruhezeit-Regel umgangen wird.
Weil hier gilt ja für den Schwerbehinderten Mitarbeiter, wie für alle anderen Mitarbeiter ja auch, das Arbeitszeitgesetz.
Das hat m.E. aber nur für den Arbeitgeber eine Bedeutung, wenn er selber in seinem Betrieb nicht mehr als 8 Stunden arbeiten lässt ist er fein raus. Was der AN dann anderswo noch macht ist für den Haupt-AG m.E. bedeutungslos. Der AN muss schon selber dafür sorgen, dass er nicht mehr arbeitet als erlaubt.
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Bei uns sind alle Personalnummer für jeden Kollegen der mit einem PC umgehen kann (und das sind bei uns alle) einsehbar. [...] daher erfolgen Schriftverkehr/Informationsweitergaben usw. auch nie durch die Legitimation mittels der Personalnummer. [...]
Bei uns kannst Du das nicht machen. Wir haben sogar eine IT-Vorschrift (KoRil 114).
Aber dennoch kann man korrekterweise höchstens sagen "Die Personalnummer unterliegt dem Datenschutz, wenn..."
M.E. immer. Denn wenn die Personalnummer "in falsche Hände gerät" kann das Folgen haben. Z.B. ein böswilliger Kollege stellt mit der Personalnummer Anfragen und treibt mit den Antworten Schindluder. https://www.lexoffice.de/lohn/…schutz-dsgvo-mitarbeiter/
Ich seh da ein Problem. Was geht die Wähler die Personalnummern an? Statt der Personalnummer kann man auch den Arbeitsort und den Arbeitsplatz angeben. Und die Personalnummer alleine identifiziert die Mitarbeiter auch nicht.
Rufbereitschaft bringt aber nicht viel ein. Auf die 3 oder 4 Euro Brutto, die in den meisten Betrieben nur gezahlt werden, ist m.E. gepfiffen, dafür das man "Gewehr bei Fuß" am Telefon hocken muss.
Wenn ich mit einem Signaturpad unterschreibe ist die Unterschrift original. Nach eIDAS erfüllen digitale Signaturen die Anforderung an eine originale Unterschrift, m.W.
. Die Unterschriften müssen im Original vorliegen.
Wenn die Unterschriften per Signaturpad in Verbindung mit einem dem Unterzeichnenden zugeordneten eIDAS-konformen Zertifikat geleistet wird, würde ich kein Problem sehen.
ArbZG greift m.E. nicht solange es nicht zu einem Arbeitseinsatz kommt, da Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist. Anders als Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst bei dem man sich an einem von AG bestimmten Ort aufhalten und/oder schnell reagieren muss.