Beiträge von Cartouche

    Ich möchte noch etwas ergänzen: es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass ich etwas gegen Meinungsfreiheit habe, schon gar nicht, was die betrieblichen Angelegenheiten des BR betrifft. Das ist eine der wichtigen demokratischen Grundlagen. Und da bin ich bei dem eigentlichen Punkt, der mich beschäftigt. Mir scheint es eine steigende Anzahl derer zu geben, die der Demokratie und unserem Staat ablehnend gegenüberstehen und das auch unverblümt äußern, siehe z.B. die „Hygienedemos“. Unser Kollege hat u.a. das Q-Symbol der QAnon-Bewegung im Profilbild und postet täglich irgendwelche Verschwörungs“fakten“, bezieht sich dabei auch auf „Gateway Pundit“, die sich durch Verbreitung von Falschnachrichten mit rechtsextremem Hintergrund auszeichnen. Ich denke durch Facebook und Co. sind wir da noch nicht am Ende der Fahnenstange. Unserem Kollegen einen Aluhut basteln und dann gemeinsam drüber lachen wird nicht funktionieren, dazu ist er viel zu überzeugt von seiner Sache. Alle anderen (Mitmenschen, BR-Mitglieder, Institutionen, Regierungen, etc.) sitzen falschen Informationen auf bzw. produzieren diese, nur er und der künftige Weltenretter Trump kennen die Wahrheit. Mich interessiert, ob jemand anderes vielleicht auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

    Hallo zusammen,

    zurzeit beschäftigt den größten Teil unserer Betriebsratsmitglieder ein Thema, dem zuerst keine sonderliche Bedeutung beigemessen wurde, welches aber zunehmend gefährlicher eingestuft wird. Ein BR-Mitglied (seit zwei Jahren dabei) fällt in erster Linie dadurch auf, stets eine Meinung gegen die Mehrheitsmeinung zu vertreten, scheinbar ungeachtet der jeweiligen Inhalte. Wechselt auch mal innerhalb von drei Wochen die Position, wenn es sein muss (Mund-Nasen-Bedeckungen Pro bzw. Contra). In seinem WhatsApp-Status fallen seit einiger Zeit täglich verschwörungstheoretische Äußerungen auf, insbesondere in Sachen Corona-Leugnung, untermauert in die rechte Richtung (rechtsextreme US-amerikanische Netzwerke, QAnon, pro-Trump-Äußerungen etc.). Gibt es bei Euch ähnliche Vorgänge oder hat jemand Tipps, wie wir als Betriebsrat damit umgehen könnten?

    Grüße, Cartouche

    Hallo Markus,

    ja die Sache mit Arbeitspflicht/Amtspflicht ist wirklich sehr kompliziert und vielschichtig. Man kann als BR-Vorsitzender in diesen Fällen nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Im Zweifel muss das dann eben das Arbeitsgericht überprüfen. Aber im Prinzip ja meistens auch nur, wenn z.B. der AG einen Beschluss auf Grund falscher BR-Zusammensetzung anfechten will.

    Gruß, Cartouche

    Hallo Markus,

    diese Thematik hatten wir seinerzeit mal auf einem Grundlagenseminar besprochen.Dann habe ich noch folgendes gefunden bei www.bzo-wissen.de :

    "§ 25 Abs. 1+2 BetrVG

    Ersatzmitglieder einladen

    Der Betriebsratsvorsitzende ist vielleicht nicht immer konkret zuständig für die Einladungen zu den Betriebsratssitzungen (sondern z.B. der Schriftführer), aber er ist immer dafür verantwortlich (§ 29 BetrVG). Dazu gehört es auch sicherzustellen, dass der Betriebsrat immer so vollständig wie möglich seine Arbeit tut. Das gilt nicht nur, aber doch vor allem für die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen.

    Wenn ein Betriebsratsmitglied an einer Betriebsratssitzung nicht teilnehmen kann (und wenn der Vorsitzende dies weiß oder hätte wissen können), dann muss für dieses verhinderte Betriebsratsmitglied ein Ersatzmitglied eingeladen werden - notfalls auch ganz kurzfristig!

    Aber:

    Das gilt aber nur, wenn der vorliegende Grund das Betriebsratsmitglied objektiv betrachtet tatsächlich daran hindert, zur Sitzung zu kommen. Dies sind z.B.

    • Urlaub
    • Krankheit
    • Seminarbesuch


    "Zu wenig Zeit wegen Arbeitsüberlastung" ist hingegen kein tatsächlicher Hinderungsgrund (da ja Betriebsratsmitglieder ohne "wenn und aber" vom Arbeitgeber für ihre Betriebsratsarbeit freizustellen sind (siehe§ 37 BetrVG).
    Mehr zu dem Thema Verhinderung und Ersatzmitglieder siehe § 29 Abs. 2 BetrVG.

    Liegt nicht wirklich ein Verhinderungsgrund vor, gilt das Fernbleiben des Betriebsratsmitglieds als "unentschuldigt" und es darf nicht durch ein Ersatzmitglied ersetzt werden!"

    Grüße, Cartouche

    Hallo Wolf-A,

    das Versäumnis eines Mitglieds, sich rechtzeitig abzumelden, ist kein Grund für die Nachladung eines Ersatzmitglieds, ebensowenig, wenn jemand nicht erscheint, weil er keine Lust hat. In dem Fall findet die Sitzung mit einem Mitglied weniger statt. Ersatzmitglieder müssen geladen werden bei einer bekannten tatsächlichen Verhinderung, z.B. bei Urlaub, Krankheit.

    Hallo,

    das ifb-Lexikon gibt im letzten Absatz folgendes her:

    Der Unternehmer hat rechtzeitig vor der Bestellung, Abberufung, Festlegung der Anzahl und Zuteilung der Sicherheitsbeauftragten auf ihre Zuständigkeitsbereiche den Betriebsrat anzuhören und die vorgesehenen Entscheidungen mit ihm zu beraten, soweit dies in der Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 nicht abschließend geregelt ist (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB VII).

    Hallo,

    genau vor der gleichen Problematik standen wir vor einigen Jahren.

    Unsere unverrückbare Hauptforderung war, dass man seine Regelarbeitszeit, egal ob 40 oder 37,5 oder wieviel Stunden auch immer, in der Zeit von Montag 6:00 h bis Samstag 6:00 h abarbeiten können muss. Also nichts mit 2,5 Wochenstunden am Samstag nacharbeiten oder so. Wochenendstunden müssen immer freiwillig sein und zusätzlich zur Regelarbeitszeit anfallen.

    Ein weiteres Anliegen war natürlich, möglichst keine oder wenig Lohneinbußen hinnehmen zu müssen. Aber vor dem Hintergrund der Dreischichtigkeit, also jeweils 8-Stunden-Schichten, während der eine halbe Stunde Pause vorgeschrieben ist und auch umgesetzt werden sollte, kam man nur auf eine reguläre Arbeitszeit von 37,5 Stunden in der Woche.

    Nach langen Verhandlungen mit der GL hatten wir die Kuh vom Eis: es wurde eine neue Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden vereinbart und gleichzeitig wurden die Nachtschichtzuschläge von 25 auf 40 % erhöht.

    Auf Grund der Tatsache, dass diese Zuschläge erhöht wurden und zudem steuer- und sozialabgabenfrei sind (in gewissem Rahmen), wurde sowohl der 2,5 stündige Lohnverlust großteils kompensiert und auch für den AG ergab sich ein gewisser Rechenvorteil (Einsparung des AG-Anteils an der Sozialversicherung). Und: alle haben jetzt regulär ihre halbstündige Pause und müssen ihr Brot nicht mehr an der laufenden Maschine in sich reinstopfen.

    Hallo zusammen,

    in unserem Betrieb werden für die Produktionsmitarbeiter Stempelkarten zur Zeiterfassung eingesetzt. Nun ist vor einiger Zeit ein elektronisches Tür-Schließsystem installiert worden, um betriebsfremden Personen den Zugang zu erschweren (Datenschutz, Geheimhaltungspflichten). Die Stempelkarten dienen auch als Tür-Öffner unter anderem auch um innerhalb des Betriebes Türen oder Tore zu öffnen. Jetzt hat sich bei Mitarbeitern, die diese oft am Tag nutzen müssen und deshalb ständig bei sich tragen, z.B. im Portemonnaie, ein erhöhter Verschleiß an Karten ergeben. Der Arbeitgeber verlangt für die Aushändigung einer neuen Stempelkarte als Ersatz für eine defekte zehn Euro Erstattung. Sind die Mitarbeiter erstattungspflichtig, wer hat ‘ne Idee?