Hallo liebe Forumskollegen (m/w/d),
ich habe folgenden Fall, wo ich euer Schwarmwissen brauche: In der nächsten Sitzung behandeln wir eine Beschwerde nach §85 BetrVG. Beschwert hat sich ein Kollege, dass bei einer Bewerbung für eine Versetzung auf eine bessere Position ein anderer Kollege ihm vorgezogen wurde, obwohl er nach seiner Ansicht die besseren Voraussetzungen in fachlicher und persönlicher Hinsicht mitbringt. Es geht um eine interne Ausschreibung, Auswahlrichtlinien nach §95 existieren nicht, ebenso keine weiteren Bindungen (TV, BV o.ä.). Nach meiner persönlichen Auffassung spricht viel dafür, dass die Beschwerde berechtigt ist.
Mein "Problem" ist, dass eine der Vorgesetzten, die über die Versetzung zu befinden hatten, reguläres Mitglied des BR ist. Ist dieses BRM dadurch persönlich verhindert, d.h. muss ich für diesen TOP dann nachladen? Was ist, wenn das BRM selbst erklärt, hier befangen zu sein, und an diesem TOP nicht teilnehmen zu wollen? Wie sieht es dann mit Nachladung aus?
Vielen Dank schonmal für eure Kommentare!