Hallo,
es muss mittlerweile in allen Bereichen eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die für den Arbeitgeber verpflichtend ist.
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 1996-08-07 ).Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und - wenn erforderlich - Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten.
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung muss dokumentiert sein für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht, siehe
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2004_081
Und hier wäre auch die Gefährdung durch die sog. "Alleinarbeit" zu klären und die Massnahmen dass die Gefährdung minimiert wird.