Beiträge von JaNeeIsKlar

    Vielleicht auch einfach mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen. Die sollten die auf Arbeitnehmervertretung spezialisierten Rechtsanwälte ganz gut kennen.

    Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    der Fall ist für die SBV in § 179 Abs. 6 SGB IX geregelt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__179.html

    Allerdings hat Euch das bei der Ladung grundsätzlich nicht zu interessieren, es ist Sache der SBV als eigenständiger Vertretung, wie sie ihren Mandatsaufwand mit dem AG abrechnet.

    Super, vielen Dank für die Quelle.

    Da hast Du natürlich Recht. Die SBV ist bei uns noch recht frisch im Amt und hatte sich ratsuchend an mich gewandt.

    Hallo zusammen,

    ich bin BRV und habe folgende Frage, die sich bei der Ladung der SBV zur BR-Sitzung ergeben hat:

    Unsere SBV hat Urlaub, daher habe ich deren einzige Stellvertreterin zur BR-Sitzung eingeladen. Sie teilt mir nun mit, dass sie am Tag der Sitzung frei habe, aber dennoch an der Sitzung teilnehmen möchte.

    Wie das ganze bei einem BRM geregelt ist, ist mir bekannt. Ist das für die SBV analog geregelt?

    Danke vorab. :)

    Zitat von Bernd_47:

    Teilt doch dem AG mit dass Ihr die beiden Erhöhungen als einen Vorgang seht und Ihr daher euer Mitbestimmungsrecht verletzt seht und Ihr davon ausgeht das es aufgrund dieser Massnahme in nächster Zeit zu keiner betriebsbedingten Kündigung kommt.

    Das ist ja der eigentliche Kern meiner Frage. Ich finde nichts dazu, ob darin eine Verletzung unseres MBR zu sehen ist oder der AG hier legal das MBR "umgangen" ist.

    Also meines Erachtens ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit um mindestens 10 Stunden nach BAG-Rechtssprechung als erneute Einstellung zu betrachten und somit anhörungspflichtig.

    Die MAin war damit einverstanden und die Erhöhung ging wahrscheinlich auch von ihr aus.

    Abgelehnt haben wir, weil aufgrund der aktuellen Auftragslage die Gefahr von Kündigungen für Bestandsmitarbeiter besteht.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, bei der ich irgendwie nicht weiterkomme.

    Wir hatten eine Anhörung nach § 99 BetrVG zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer MAin von 30 auf 40 Stunden, die wir abgelehnt haben.

    Jetzt haben wir festgestellt, dass bei dieser MAin nach unserer verweigerten zustimmung zunächst eine Anhebung auf 38 Stunden vorgenommen wurde. Und nach etwa vier Wochen nochmals eine Anhebung von 38 auf 40 Stunden.

    Kann man das MBR des BR wirklich so einfach legal umgehen?

    Hallo zusammen,

    ich bin seit 01.06. BRV und stehe vor einer Herausforderung hinsichtlich der Nachladung.

    Situation:

    Wir sind ein 9er Gremium. Minderheitengeschlecht sind die Männer. 4 Männer müssen vertreten sein. 5 Männer sind ordentliche BRM.

    Nun sind zwei Männer aufgrund von Krankheit und Urlaub verhindert. Somit muss ich mindestens einen Mann nachladen, um das Minderheitengeschlecht ausreichend zu berücksichtigen. Beide BRM stehen auf unterschiedlichen Listen. Bei beiden folgt jeweils eine Frau, danach folgen auf den Listen jeweils auch Männer.

    Wonach entscheide ich, auf welcher Liste ich die Frau "überspringe" und auf welcher nicht?

    Ich hoffe, ich habe es verständlich geschildert und Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Danke vorab. :)