Beiträge von dakini

    Hallo Kollegen,

    bei uns gibt es zum ersten Mal seit Jahren Listenwahl. Nun ist eine Führungskraft, die sich kurzfristig dafür entschieden hat selber eine Liste aufzustellen, auf die ihm direkt unterstellten MA zugegangen von denen er wußte daß sie bereits auf einer Liste stehen zugegangen und hat Sie gebeten, obwohl er ja wisse daß sie sich schon auf einer anderen Liste als Kanditaten haben aufstellen lassen(Liste BR)nicht doch lieber mit auf seine Liste zu kommen. Die MA haben sich darauf hin, da sie ja zukünftig weiter mit ihrer Führungskraft zusammenarbeiten müssen, von der zuerst gewählten Liste streichen lassen und sind mit auf die Führungskraftliste. Die Führungskraft ging danach noch auf den Listenführer zu und hat sich bei ihm entschuldigt es täte ihm ja leid dass er die MA abgeworben hat.
    Meine Frage: Ist eine Liste die so zustandekommt überhaupt korrekt und darf durch den Wahlvorstand angenommen werden?

    Hallo Augenweide,

    aus gutem Grund wird der BR demokratisch gewählt und nicht per Stellenausschreibung gesucht. Wenn die BRV also wiedergewählt wird müssen doch einige MA der Überzeugung sein, daß sie ihre Arbeit gut macht unabhängig davon ob sie die Freundin vom Chef ist.
    Außerdem hat sie im Gremium auch nur eine Stimme. Dort jedoch entscheidet die Mehrheit. Sie kann also alleine gar nichts durchsetzten.
    Worin genau siehst Du hier einen Interessenskonflikt?

    Hallo Tjorven,

    vielen Dank für die prompte Antwort. Jetzt weiß ich für die Zukunft bescheid. Ich war der irrigen Meinung daß bereits die Tatsache das bei Einstellung das AV befristet wird, hierin die 1te Befristung zu sehen ist.

    Beste Grüsse und ein schönes Wochenende
    Dakini

    Hallo Kollegen,

    hier meine Frage:

    Ein MA wird am 01.01.2008 bis 30.06.2008 befristet (Projektarbeit)eingestellt. Der AV wird dann befristet verlängert bis 31.12.2008 danach nochmals verlängert bis 31.07.2009 und soll nochmal bis 31.12.09 verlängert werden.
    Meiner Meinung nach ist dies die 4 Befristung des AV und somit nicht mehr zulässig?! Oder was meint Ihr:idea: ?

    Für schnelle Beantwortung bin ich dankbar, da dies zur Kenntnisnahme bereits bei uns eingereicht ist.

    Kollegiale Grüsse

    Hallo Kollegen,

    wir sind ein Dienstleister auf dem Kreditkartensektor und behandeln telefonisch Kundenanfragen in allen Bereichen rund um dieses Thema . Da unsere Qualität angeblich stettig sinkt soll nun als qualitätssteigernde Maßnahme ein Coaching sozusagen "rund um die Uhr" stattfinden.Dies wird mit einer speziellen Software erreicht, die es ermöglicht, daß sich z.B. Trainer, Teamleiter oder Coaches direkt in ein Gespräch einlogen und somit das ganze Gespräch nicht nur mithören sondern auch noch die Tätigkeiten die auf den Bildschirmen erfolgen (Prozessbearbeitung)verfolgen und bewerten, ohne daß dies dem MA in irgendeiner Form angezeigt wird. Anschließend wird eine Information zum vorangegangenen Gespräch durch die Coaches oder Teamleiter an den Mitarbeiter weitergegeben.. Das Gespräch kann nochmal abgehört werden, Bewertung findet dann zeitnah statt.
    Da dies sicher eine Möglichkeit ist die Qualität zu steigern, gleichzeitig aber auch soetwas wie den "gläsernen Mitarbeiter" abbildet, ist meine Bitte:
    - wer von Euch arbeitet bereits mit solch einer Software und welche Erfahrungen wurden damit gemacht? (gibt es nachweißlich eine Qualitätssteigerung oder wirkt sich dies eher demotivierend auf die Kollegen aus)

    - wie wirkt sich die Gewissheit der "latenten Beobachtung" auf die Kollegen aus?
    (mehr gefühlten Stress oder Leistungsdruck, usw.)

    Für Informationen rund um dieses Thema wäre ich wirklich dankbar, da es bei uns im Gremium doch sehr kontrovers diskutiert wird und natürlich dazu eine BV erstellt werden muss.