inspiriert durch einen Thread von dmmdl
Mir haben sie kürzlich den Führerschein weggenommen. Ich bin einem Geisterfahrer zu dicht aufgefahren...
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Ihr ifb-Team
inspiriert durch einen Thread von dmmdl
Mir haben sie kürzlich den Führerschein weggenommen. Ich bin einem Geisterfahrer zu dicht aufgefahren...
Ein BR hat sich den Mitgliedern auch anzupassen. Wir haben zum Beispiel jetzt festgelegt, dass die BR Sitzungen (und auch das Monatsgespräch) immer um 13 Uhr stattfinden, da dann alle die in der Früh- bzw. Spätschicht sehr einfach teilnehmen können (Schichtwechsel ist 14 Uhr).
Eine Möglichkeit (für den Threadersteller) wäre die Sitzungen nicht zu endlos langen Sitzungen ausarten zu lassen. Lieber öfter und dafür kürzer.
Ich denke, dass der BR Baujahr70 sich (wie auch oft bei uns) die Probleme des AG auf den BR überträgt. Dann kommt der Satz bei der BRSitzung: "Da haben wir ein Problem".
Dieses Problem ist vom BR nicht zu lösen sondern nur vom AG. Weil es der BR einfach nicht kann, da er nicht über Mittel (Geld, Weisungsbefugnis, Einstellungsbefugnis etc.) verfügt.
Ich verweise mal auf den Beitrag von Paragrafenreiter
der 22igste Beitrag
Gefällt mir sehr gut und läßt sich auch denke ich hier anwenden.
Ich mache jetzt mal eine Rechnung, die zeigt, dass das System Durchschnitt keinen benachteiligt:
Annahme 5h AZ die WocheRegelung
Mitarbeiter arbeitet immer Montags 4h und Dienstag 1h.
Jetzt ist viel Arbeit da und er arbeitet jeden Tag +1h. Das macht er 6 Wochen (Der BR hats abgenickt....) und hat damit 12 Überstunden.
Urlaub haben die normalen 30 Tage und er anteilig 12.
Dannach will er Urlaub: Er nimmt jeweils am Montag Urlaub und bleibt am Dienstag wegen Überstunden daheim. Jetzt hat er 12 Wochen frei....
Der Chef sagt so geht das doch nicht. Er solle doch am Montag Überstunden abbauen und Dienstag Urlaub nehmen...
Jetzt mal das Gleiche mit Schnitt (Schnitt pro Tag 1h):
Mo 5h also +4h, Di 2h also +1, Mi 0h also -1, Do 0h also -1, Fr 0h also -1 Summe: +2h Die Summe ist schon gleich.
So jetzt Urlaub (30 Tage)
Mo Überstundenabbau (-1h) Di Urlaub Mi Urlaub Do Urlaub Fr Urlaub
Dann hat er kein Problem und der Chef auch nicht.
Oha, das ist eine arbeitgeberfreundliche Reform des Kalenders...
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Danach kommt aber ein langes Wochenende mit 20 Tagen....
Das mit Sa und So hatte ich überlesen. Sonntag würde ich auch ausschließen. Dann gehts genauso mit einer 6-Tage Woche. Kommt, wie immer dasselbe raus (Naja, fast da die meisten Feiertage von Montag bis Freitag sind. Das ist aber eine sehr kleine Abweichung bezogen aufs Jahr).
2027 ist der 1. Mai am Samstag da wärs dann mit 6 Tage Woche besser (habe jetzt nicht alle Feiertage da angeschaut).
Der Urlaub muss sich natürlich auch demensprechend verändern (4 Wochen oder 6 oder....).
Man kanns natürlich auch wie unser Straßenbahnführer (auch "Erleuchteter am Steuer") machen...
Easy....
Man nehme einfach eine 5 Tage Woche und teile die Stunden auf (Durchschnitt).
Bsp 20h Woche:
Wenn Sie am Montag 8h macht dann hat sie 4h normal gearbeitet und 4 plus. Dienstag das gleiche 8h also +4.
Mittwoch hat sie 4h gearbeitet also +-0. Donnerstag 2h gearbeitet also -2h. Freitag frei also -4.
Ergebnis +2h
Wenn Sie am Montag 8h macht dann hat sie 4h normal gearbeitet und 4 plus. Dienstag war sie krank also +-0.
Mittwoch hat sie 4h gearbeitet also +-0. Donnerstag 2h gearbeitet also -2h. Freitag frei also -4.
Ergebnis -2h
Montag Feiertag +-0. Dienstag 8h also +4. Mittwoch bis Freitag krank also +-0.
Ergebnis +4
Es ist zu beachten, dass man auch für freie Tage Krankmeldungen einreichen muss und der Urlaub (gleiche wie 5-Tage Woche) auch an "freien Tagen" genommen werden muss.
Habe das mal mit einer angenommenen 20 Tage Woche durchgerechnet und es stimmte auch.
Hier ist keiner betrogen (nicht der AN und nicht der AG).
Er war ja ned nur in Budapest....
Zum Thema: Als Betriebsrat muss man auf die EInhaltung der Gesetze achten.
Also:
Meinereiner hat auch als Wahlvorstand schon 3 Wahlen ohne Wahlschulung durchgeführt. Wahrscheinlich war was falsch, aber da keine Anfechtung stattgefunden hat waren alle 3 erfolgreich.
Wenn der AG auf die Idee kommt die Wahl anzufechten und erfolgreich ist, dann macht man das halt nach einer Schulung noch einmal. Es kostet nicht mein Geld sondern nur das vom AG
Bezüglich FUD: IHA (Ich hasse Abkürzungen)
Wenn das Beschäftigenverhältnis nahtlos ist, ja.
War da nicht letztes Jahr was mit einem Briefträger in England?
Ne a Müllmann wars: https://www.watson.ch/internat…-mit-kilt-gegen-behoerden
Nun ja. Evtl. ist es wirklich so gelaufen wie BMG gesagt hat. Es hat sich keiner gefunden der BRV werden wollte und dann hat man einfach den genommen der krank zu Hause war (richtiges Ersatzmitglied war geladen).
Bei uns hat der Insolvenzverwalter sogar einen Anwalt für den BR empfohlen. Wir haben dann bei der zuständigen Gewerkschaft auch mal gefragt und die haben uns den gleichen empfohlen...
Glaube es gibt auch gute Insolvenzverwalter.
Ich verstehe das so, dass in der BV Homeoffice erlaubt ist, falls keine Sitzung, Fortbildung oder Dienstgespräch ist. Bei dieser Sitzung meint die BV eine Präsenssitzung, eine Präsensfortbildung und ein Präsensdienstgespräch mit irgendwem.... usw.
Jetzt interpretiert das wer, dass du ja eine Sitzung hast. Diese muss aber laut GO des BR nicht in Präsens stattfinden.
Für mich stellt das durch die Anwesenheitspflicht eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.
hmm mal ne Idee:
Die Firma und damit auch der BR sollte doch herauszufinden sein. Wenn du die mal frägst ob die ein ähnliches Problem bei ihren Betriebsversammlungen haben.
Ich persönlich finde es löblich, dass du an die denkst, die kein Deutsch sprechen. Wo da allerdings da die Grenze ist, ist fraglich. Wir haben bei uns sehr viele, die nicht gut deutsch sprechen und auch nicht alles verstehen. Allerdings hat meine Firma hier ein babylonische Sprachenwirrwarr (mind. 25 Sprachen bei 260 Mitarbeiter), so dass wir viele Übersetzer bräuchten.
Bei der BR Wahl ist das zu beachten:Quelle: https://www.brwahl.de/wahlvors…erfahren/wahlausschreiben
Bisserl weiter unten.
Wenn der AG die Meldung nach §105 abgibt der/die MArin ist jetzt leitender Angestellter so ist dies natürlich nicht unbedingt zwingend (z.B. für den Wahlvorstand) kann aber ein Indiz sein.
Bei obigen Fall schließe ich mich Fried einfach an.
Wie bewertet ihr dies ?
Also die Frage verstehe ich schon. Was allerdings im ersten Satz steht eher weniger.
Was wird erstattet und was nicht? Beispiele von Fragen:
Angenommen ich habe eine Dienstreise von Nürnberg nach Hamburg. Muss ich dann mit den RE und dem Dticket umhergondeln (Beispiel 10h bei sehr kurzen Anschlusszeiten)?
Wenn ich sowieso ein Dticket habe muss mir der AG was ersetzen, wenn ich mein Dticket auch beruflich nutze?
usw.
Mit nur eine solchen Unterschrift ist man (oder Frau) noch lange nicht leitend.
Wenn es eine Änderung von nicht leitend nach leitend geben würde so muss der AG dies dem BR anzeigen.
Ich würde entspannt an die Sache rangehen. Meist lernt eine AG Seite auch was BR kann und darf. Nachher ist die AG Seite froh, dass der BR nicht alles macht was er kann und darf...