Hmm, naja ich bin ausgebildete Sifa, komme gerade von der Weiterbildung zu Gefährdungsbeurteilung bezüglich psychischer Belastung und bin als BRV Mitglied im ASA. Denke doch, dass ich mich mit dem ASA schon das eine oder andere Mal auseinandergesetzt habe. Durchführen MUSS die GBU der AG, der dies aber regelmäßig an geschulte (so hofft man wenigstens) Führungskräfte delegiert. Dass alle im ASA vertretenen an der GBU beteiligt sein sollten, ist völlig richtig und will ich gar nicht bestreiten. Du hast aber argumentiert, es gehöre zu den essentiellen Aufgaben des ASA die GBU durchzuführen. Und das stimmt so nicht.
Bei uns hier ist GBU die gängige Abkürzung für Gefährdungsbeurteilung, sollte ich vielleicht erwähnen.
Zu deiner Broschüre, da gibt es inzwischen bessere und vor allem neuere Sachen.
Empfehlen kann ich die BGHM-Information 102 - da geht es ganz grundsätzlich um Durchführung der GBU, Gefährdungsfaktoren usw. Von der GDA ne super Seite mit Handlungshilfen. Auf GDA-Psyche.de Vor allem, aber nicht nur, die Handlungshilfe "Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" dürfte echt hilfreich sein. auf Download klicken und dann Publikationen. Des weiteren hat die BGHM in den Fachinformationen 0052 - 0054 ganz gute Handlungshilfen zur Verfügung gestellt. Wer sich grad damit beschäftigt sollte mal ein Auge riskieren.
Liebe Grüße
Edit:
Grundsätzlich schließe ich mich den bisherigen Aussagen der Forenmitglieder an. Die Anwesenheitsliste muss geführt aber nicht übergeben werden (kann man aber auch übergeben, schädlich ist das nicht). Ansonsten wird vor dem ArbG die richtige Beschlussfassung mit Nichtwissen bestritten und der Richter fordert Protokoll (und zu dem gehört die Anwesenheitsliste) ein. Spätestens dann hat der AG sowieso Protokoll + Anwesenheitsliste.
Ist aber auch nicht so schlimm, zur nächsten Sitzung kommt der Entsendebeschluss nochmal auf die TO, dieses mal mit Anwesenheitsliste und dann sollte da nichts mehr anbrennen.
Wissen zum Arbeitsschutz ist ganz sicher erforderliches Wissen, ihr seid da in der erzwinbaren Mitbestimmung. Ich hatte schon mit ner Anwältin zu tun, die mit einem BR ein ganzes Einigungsstellenverfahren durchgezogen hat, weil dem BR ein einziger Punkt in einer GBU nicht gepasst hat. Is n teurer Spaß, auf jeden Fall teurer als zwei BRM zum Seminar zu entsenden. Grundsätzlich benötigt aber jedes BRM diese Spezialkenntnisse, insofern seid ihr fast noch lieb, wenn ihr nur zwei BRM zu so etwas entsendet.
So, jetzt ist der Beitrag wenigstens nicht mehr völlig offtopic 