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der BR ist für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich. Dazu gehört, zu prüfen, ob die Schichtpläne dem entsprechen. Das kann jeder BR einzeln nachprüfen. Wird ein Verstoß festgestellt, teilt man das dem entsprechenden Vorgesetzten mit. Da braucht es keinen Beschluss. Der BR muss nicht festlegen oder beschließen, wer das macht. Die Mitteilung muss im Zweifelsfall der BRV machen, da er Ansprechpartner des AG ist. Aber es kann auch jeder andere z.B. beim Monatsgespräch machen. Das zeigt dem AG auch, dass hier ein Gremium arbeitet und kein Alleinunterhalter.
das kommt ganz darauf an, was du willst. Wenn ihr Mitarbeiter beschäftigen wollt, dann sei froh und hoffe, dass sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Willst Du Deinen AG erziehen, dass er sich an Absprachen hält, dann teile deinem Rechtsanwalt den Sachverhalt mit. Er soll dem AG schreiben, dass, wenn er eure Mitbestimmung ignoriert ihr das dann gerichtlich klären werdet. Spätestens, wenn das Schreiben kommt und somit dem AG die ersten Kosten entstehen, weiß er, wo es langgeht. Also viel Spaß im neuen Jahr!
warum nicht die Sache umdrehen? Der BR beschließt, den sparwütigen Kollegen zu einer Schulung über Betriebswirtschaft für BR zu entsenden. Wenn er sich dagegen verschließt, dann Behinderung der BR Arbeit §23. Ansonsten werden die ihm dort schon zeigen, wie sich die Verschwendung von Einnahmen des Unternehmens verteilt. Vielleicht gefällt ihm dann auch mal so ein Seminar?
als die Frage ist, "Betriebsausschüsse?" In DEN Betriebsratsausschuss nicht, aber in andere vom BR beschlossene Ausschüsse (z.B. Personal) kann der BR einen Nachrücker beschließen, wenn der z.B. als Nachrücker für einen Langzeiterkranktes BRM nachrückt und dringender Bedarf dort ist.
die Kosten für den RA sind dem AG mitzuteilen, da es sich nicht um Beratung handelt, sondern um "Kosten und Sachmittel" nach §40 BetrVG hat der AG sie zu übernehmen. Ihr müsst alles nur fein beschließen, begründen und aufschreiben! Da wird euch der RA aber schon helfen. Wichtig ist, dass ihr euch als Gremium einig seid! Bei solchen Vorgehen sucht sich der AG verbündete, die den BR dann untergraben! Und was das persönliche angeht, dann zeigt ihm, dass ihr euch nicht auf diese "kindische" Ebene herunter ziehen lasst. Immer sachlich bleiben und KONSEQUENT euren Weg gehen. Das ist eben bei uns schief gelaufen. Da waren auch BRM die meinten, die GL ist doch ein Mann mit dem man reden kann. Haben es erst zu spät bemerkt, dass die nur ein falsches Spiel gemacht haben und sind darauf reingefallen. Bier trinken geht auch nach der Arbeit!
der Satz ist aus meiner Sicht gesetzeskonform. Er spricht sich gegen Diskriminierung aus. Natürlich fehlt der Wortlaut, dass Schwerbehinderte bevorzugt werden sollen. Aber auch der Begriff Schwerbehindert kann durch Menschen mit Handicap ersetzt werden. Wie oft wird jetzt alles mit modischen englischen Wörtern ausgedrückt. Letztlich ist die Frage für mich, ob der AG dann bei der Einstellung sich auch an die Regelungen hält. Hier muss dann geschaut werden, ob gesetzeswidrig gehandelt wird.
das Verschieben oder Unterbrechen der Sitzung fände ich an dieser Stelle nicht sinnvoll. Um der BR freien Zeit zu entgehen, sollte einfach jemand seinen Kopf hinhalten und notfalls nach ein, zwei Monaten noch einmal ein neuer Vorsitz und Stellvertreter gewählt werden. Vielleicht zeigt sich, dass es gar nicht so schwer ist. Die Freistellung muss ja nicht gleich am ersten Tag voll gemacht werden. Ein Hinweis an den Chef, ich probiere es mal für einen Monat, es kann sein ich komme dann zurück. Peinlich nur für die BRM die als Listeführer keinen Arsch in der Hose oder nur Schmalz im Hirn haben!
Hallo Kieselheu(l)erin,
da frag doch euren BR auf seiner nächsten Betriebsversammlung, warum er nichts unternimmt! Vielleicht entdecken dann auch andere Kollegen, das da was faul ist. Wie verhält sich denn die Gewerkschaft in der Situation? Die hat doch die Tarifverträge unterschrieben. Was wird, wenn Du die "Mehr-"arbeit nicht mehr machst? Für eine Abmahnung müsste der AG das ausführlich begründen können, geht aber nur, wenn es in deinem AV drin steht oder in der Stellenbeschreibung.Damit könntest du dann den Nachweis für die höhere Vergütung verlangen.
wir hatten von uns aus den Vorschlag einer BV zum Thema LA gemacht, wo der AG einen "Freibrief" für den kurzfristigen Einsatz von LA hätte (z.B. Krankvertretung). Aber der AG wollte viel mehr! (wir hatten max. 5%der AN für max 1 Monat) aber er will alles über LA abdecken. Da aber der BR hier nicht stark genug ist (mit gut Zureden erreicht man nichts) machen wir weiter wie bisher. Der AG teilt uns immer wieder nach §100 BetrVG mit, dass er jemand bräuchte. Einige BRM sagen, wir kriegen ja sonst niemand und wir sollen froh sein, wenn jemand die Arbeit macht. Naja, die sind nicht betroffen. LA ist eben bequem. Personalplanung gibt es bei uns nicht. Wenn ihr euch bewusst seid, was ihr könnt und wollt, geht vieles, aber erst nach einem Gang vor das Arbeitsgericht.
jeder Betrieb bekommt den Betriebsrat, den er verdient! Wenn sich also keine "vernünftigen" Kandidaten zur Wahl stellen lassen, und nur zwischen Pest und Cholera gewählt werden kann, braucht sich die Belegschaft auch im Nachhinein nicht zu wundern, wenn es genau so (schlecht) weitergeht wie bisher. Wird wohl auch bei uns so sein. Da hätte mal an der Basis bisschen mehr "Wahlkampf" gemacht werden müssen, damit ein neues selbstbewusstes Gremium neue Wege geht. Als einzelner wirst du dich nur aufreiben. Entweder die Belegschaft macht dem BR mal Feuer unterm Hintern (glaub ich eher nicht) oder du kannst einzelne BR stärken (da helfen auch Schulungen). Der Gegenwind vom AG wird aber erst einmal heftiger, wenn das Gremium seinen Kurs ändern wird. Trotzdem, Kopf hoch und mutig voran!
also wenn Teilfreistellung, dann beginnt die Arbeitszeit am Arbeitsplatz. Der Weg zum BR Büro währe dann ein "Dienstgang" und im Rahmen der BR Arbeit wie Arbeitszeit zu behandeln. Auf dem Rückweg wieder genau das gleiche. Wenn dem AG dazu noch die Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden (evtl. Dienstwagen?) Dann sollte geprüft werden, ob die BR Standortzeit nicht halbiert auf beide Betriebsteile aufgeteilt wird. Der Versuch einer gütigen Einigung mit starken Argumenten hilft.
hat die Kollegin einen Nachweis, dass sie den Antrag / Mitteilung über den Bildungsurlaub beim AG abgegeben hat? Wenn ja, dann könnte der AG sie nur bitten, die Weiterbildung abzusagen, müsste aber die notwendigen Stornokosten tragen. Wenn nein, womit will sie notfalls vor Gericht beweisen, dass sie rechtzeitig den AG informiert bzw. angefragt hat? Gibt es einen BR? Ist der informiert?
da bei uns die meisten der 9 BRM im 3-Schichtsystem arbeiten, versuchen wir die Sitzungen über den Schichtwechsel zu legen, dass die meisten können. Manche kommen aus der Nachtschicht dann auch nachmittags. Einige wohnen allerdings so weit weg, dass der Aufwand zu groß ist. Lt. BetrVG hat natürlich der AG das BRM dafür frei zu stellen (inkl. 11h Ruhezeit), aber wie so oft in der Praxis machen da die Kollegen lieber ihren Nachtdienst und bleiben der BR Sitzung fern. Hat sich leider so seit der Zeit vor mir eingeschliffen. Da wir jede Woche Sitzung machen, dauern sie meist nur 1-2h. Da müsst ihr bei euch mal schauen, ob das Schichtwechsel möglich sind, oder eine flexiblere BR Sitzungszeit.
das ist auch bei uns so gängige Praxis, das Aufgaben der höheren Ebenen auf die niederen abgewälzt werden. Da es hier aber um Aufgaben geht, die zu den Arbeitsinhalten einzelner AN gehören, sind sie somit dem Direktionsrecht unterlegen. Da muss wirklich genau geschaut werden, ob sich damit das Argument der betrieblichen Ordnung nachweisen lässt. Für mich klingt es nach Arbeitsaufgabe, dass eben einzelne Kollegen diesen "Telefonabhördienst" mit übernehmen müssen. Bei uns ist das auch am Wochenende so, dass da ein Schichtverantwortlicher benannt wird, der dann als Meisterersatz sich um die Belange kümmern soll. Hier kann dann nur der einzelne sich dagegen wehren, wenn ihm Aufgaben übertragen werden, die nicht seinem Arbeitsvertrag entsprechen. Eine Mitbestimmung durch den BR gibt es nur dann, wenn die Aufgaben immer den gleichen MA übertragen werden und nicht nach billigem Ermessen, sonst besteht ja eine Benachteiligung einzelner.
wenn die zwei Wochen berücksichtig werden, innerhalb der AG dem widersprechen kann, also sollte das vorher schon beim Gespräch mit dem AG geklärt werden. Es gibt Fachkräfte, da fände es der AG gut, wenn sich ein Nachfolger erst einarbeiten kann (und wenn es zwei Wochen sind), auch das ist für mich vertrauensvolle Zusammenarbeit.
der WV ist nicht für das Erstellen der Kandidatenlisten zuständig, er darf es auch nicht in seinen Sprechstunden und seiner Funktion mit übernehmen. Aber genau das wird mit dem Aushang den MA so vermittelt. Der WV darf nur (vollständige) Listen entgegennehmen. Somit ist die Trennung von BR und WV zwar nicht räumlich, aber sachlich und zeitlich klar zu unterscheiden. Ein schnelles "mal die andere Mütze aufsetzen" reicht da nicht aus. Aber wie fast immer, wo kein Kläger,...
wie will man den beide Umschläge vernichten, wenn der eine in der Urne unter den anderen vermischt ist. Es steht doch kein Name drauf! Also wer Briefwahlunterlagen angefordert hat, kann m.E. nicht mehr am Wahltag neue Unterlagen bekommen.
ist ja schade, ich dachte ihr hättet alle von euren Chefs so schöne Spielsachen bekommen, damit ihr euren Chefs auch bei SEINER Arbeit helfen könnt. Also mein Porsche steht noch in Stuttgart. Aber dafür habe ich das gleiche Diensthandy, so eins von avaya, funktioniert aber nur auf dem Betriebsgelände