Hallo,
ich habe eine persönliche Frage, die eher das individuelle Arbeitsrecht betrifft, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem helfen.
In unserem Betrieb haben die meisten Mitarbeiter einen auf ein Jahr befristeten Vertrag, der dann jährlich erneuert wird. Einige, wie ich, haben einen unbefristeten Vertrag über einen Teil der Stunden. Für den Rest erhalte ich seit Jahren wie alle anderen unbefristeten Arbeitnehmer einen befristeten Zusatzvertrag, so dass ich auf meine tatsächlich geleisteten Stunden komme.
Nun ist dieser Zusatzvertrag ausgelaufen und müsste verlängert werden. Da ich jetzt mit mehr Stunden als vorher freigestellt bin, möchte mir der Arbeitgeber keinen Zusatzvertrag geben. Er sagt, dass die Betriebsratsarbeit nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden würden.
Ich sehe es aber so, dass ich für den Betriebsrat ja von meiner regulären Arbeit freigestellt bin und ich, wenn ich nicht die Stunden im Betriebsratsbüro sitzen würde, diese an meinem regulären Arbeitsplatz sein würde.
Ich arbeite auch schon so, dass ich auf meine bisherigen Stunden (mit regulärer Arbeit und Betriebsratsarbeit) komme, ohne dass ich aktuell einen Vertrag darüber hätte.
Muss mein AG mir einen Vertrag über genau diese Stunden geben, wovon ich ausgehe? Wäre das überhaupt von Vorteil?
Pro Zusatzvertrag: sollte ich aus irgendeinem Grund aus der Betriebsratsarbeit aussteigen, hätte ich einen Vertrag über die Gesamtstunden und hätte daher ein Anrecht auf diese Stunden.
Contra Zusatzvertrag: Ich arbeite meine bisherigen Stunden und verdiene auch gleich. Habe ich aber keinen befristeten Vertrag über alle Stunden, gilt dieser doch als unbefristeter Vertrag in der Höhe der Gesamtstunden (was ich dann sicher einklagen müsste), oder?