Beiträge von Max Mustermann

    Der Arbeitgeber hat mit mir eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich an zwei Tagen meinen Vertrag erfülle und an drei Tagen in der Geschäftsstelle das Büro im Rahmen meiner Freistellung besetze. Damit komme ich auf die Stunden, die ich in den vergangenen Jahren schon gearbeitet habe (ohne Freistellung). Der Arbeitgeber sitzt im büro nebenan und sieht mich auch arbeiten und nimmt auch Kontakn mit mir als Betriebsrat auf.

    Er möchte lediglich meinen Vertrag nicht über die Stundenzahl ausstellen, da die Gelder ja von extern bezogen werden und ich dort ja nur als "regulärer" MA geführt werde und die Kosten leichter abgerechnet werden können.

    Die Kosten für den BR nimmt er aus einem anderen Topf für die Verwaltung.

    Vielleicht ist es so verständlicher augedrückt:

    ich habe seit ettlichen Jahren einen Arbeitsvertrag (unbefristet und befristete Aufstockung mit immer der gleichen Stundenanzahlt). Die Befristung ist nun abgelaufen und sollte wieder erneuert werden. Just zu dem Zeitpunkt wurde ich für den BR frei gestellt. Nun soll die befristete Aufstockung wegfallen (vertraglich). Ich arbeite einen Teil der Stunden (die laut unbefristetem Vertrag) regulär/wie bisher und mache obendrein ohne Vertrag meine Freistellungsstunden.
    Es ergab sich daher für mich die Frage, was passieren würde, wenn ich zum Beispiel aus dem BR austrete. Dann gäbe es ja nur noch den unbefristeten Vertrag mit wenigen Stunden. Daher wollte ich auf einen Vertrag über die restliche Zeit bestehen.

    Da ich aber ja freigestellt bin für die Br-Arbeit, müssten diese Stunden ja als reguläre Arbeitszeit gelten und so gehe ich nun davon aus, dass diese Stunden auch wie bisher gearbeitet würden, wenn ich aus dem BR aussteigen würde. Mein AG sieht mich ja im Büro, führt mit mir Gespräche etc. und schickt mich nicht nach Hause.

    Tatsächlich sind die Befristungen rechtens, da sie einen sachlichen Grund haben.

    Der Zusatzvertrag ist eine befristete Aufstockung über eben die Stunden, die ich dann tatsächlich gearbeitet habe (unbefristeter Vertrag x Stunden, befristeter Jahresvertrag y Stunden = zu arbeitende Stunden).

    Ich schreibe dir mal eine PN, Moritz.

    Zitat von whoepfner:

    So weit hättest Du als BRV auch nicht suchen müssen.

    In jedem einschlägigen Kommentar des BetrVG wärst du bei § 32 auch fündig geworden.

    Im Übrigen sollten in jedem BR-Gremium auch unabhängig von der Existenz einer SBV BR-Mitglieder vertiefte Kenntnisse des SGB IX (nicht IV, das behandelt Formvorschriften) haben, da der BR hier eigenständige Rechte und Pflichten hat. Dafür gibt es auch durchaus einen Schulungsanspruch.

    Wir warten aktuell auf unser neues Buch vom Fitting. Ich konnte da leider auf die Schnelle nicht rein schauen.

    Wir werden sicher auch noch eine Schulung dazu machen. Fast alle von uns sind erst seit 5 Monaten oder weniger im Amt. Die alten Hasen sind alle ausgestiegen. Wir versuchen, was möglich ist, aber wir können uns nicht in allem sofort und umfassend informieren, eine Wahl zur SBV organisieren und gleichzeitig gute Betriebsratsarbeit leisten. Manchmal sind wir einfach noch auf Infos von Außerhalb angewiesen.

    Aber es ist auch müßig, das nun auszudiskutieren. Ich habe meine erhoffte Antwort und kann damit nun weiter arbeiten.

    Hallo,

    ich habe eine persönliche Frage, die eher das individuelle Arbeitsrecht betrifft, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem helfen.

    In unserem Betrieb haben die meisten Mitarbeiter einen auf ein Jahr befristeten Vertrag, der dann jährlich erneuert wird. Einige, wie ich, haben einen unbefristeten Vertrag über einen Teil der Stunden. Für den Rest erhalte ich seit Jahren wie alle anderen unbefristeten Arbeitnehmer einen befristeten Zusatzvertrag, so dass ich auf meine tatsächlich geleisteten Stunden komme.

    Nun ist dieser Zusatzvertrag ausgelaufen und müsste verlängert werden. Da ich jetzt mit mehr Stunden als vorher freigestellt bin, möchte mir der Arbeitgeber keinen Zusatzvertrag geben. Er sagt, dass die Betriebsratsarbeit nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden würden.

    Ich sehe es aber so, dass ich für den Betriebsrat ja von meiner regulären Arbeit freigestellt bin und ich, wenn ich nicht die Stunden im Betriebsratsbüro sitzen würde, diese an meinem regulären Arbeitsplatz sein würde.

    Ich arbeite auch schon so, dass ich auf meine bisherigen Stunden (mit regulärer Arbeit und Betriebsratsarbeit) komme, ohne dass ich aktuell einen Vertrag darüber hätte.

    Muss mein AG mir einen Vertrag über genau diese Stunden geben, wovon ich ausgehe? Wäre das überhaupt von Vorteil?

    Pro Zusatzvertrag: sollte ich aus irgendeinem Grund aus der Betriebsratsarbeit aussteigen, hätte ich einen Vertrag über die Gesamtstunden und hätte daher ein Anrecht auf diese Stunden.

    Contra Zusatzvertrag: Ich arbeite meine bisherigen Stunden und verdiene auch gleich. Habe ich aber keinen befristeten Vertrag über alle Stunden, gilt dieser doch als unbefristeter Vertrag in der Höhe der Gesamtstunden (was ich dann sicher einklagen müsste), oder?

    Tatsächlich schaue ich als noch nicht lange im Amt tätigerBetriebsratsvorsitzender (und nicht Schwerbehindertenvertretung) eher in das BetrVG als in das SGB IV. Und da steht es im §32 nicht genau drin. Aber ich hätte schon noch weiter suchen können, da hast du recht.

    Wir wollten uns nur nun öfter mit dem Betriebsausschuss und Personalausschuss treffen und dafür nicht mehr so oft mit dem Betriebsrat. Aber wir wollten unsere Schwerbehindertenvertretung unbedingt dabei haben.

    Unsere Schwerbehindertenvertretung ist erst 6 Wochen im Amt und davon war sie drei Wochen im Urlaub (vorher gab es hier keine). Daher wusste sie es auf Anhieb auch nicht genau. Ich habe hier nur nachgefragt, weil wir in der Sitzung saßen und es beschließen wollten und unsere Schwerbehindertenvertretung hier noch nicht angemeldet war.

    Die Schwerbehindertenvertretung hat ja das recht an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen.

    Nun stellt scih die Frage, ob mit allen Sitzungen nur die des Gesamtbetriebsrats gemeint sind oder ob auch die Sitzungen eines Teils des Betriebsrats (Sitzung Personalausschuss, Wirtschaftsausschuss und Betriebsaussschuss) gemeint sind.

    In unserem Betrieb arbeiten viele Menschen auf Außenarbeitsplätzen (in einem anderen Betrieb), in denen zwar Toiletten und Pausenräume vorhanden sind, die aber nicht für unsere Mitarbeiter erreichbar sind, da sie abgeschlossen sind.

    Den Schlüssel dafür könnten unsere Mitarbeiter auch bekommen, jedoch ist dieser nicht versichert und da sie zu einer Schließanlage gehören, würde ein Verlieren sehr teuer werden.

    Immer danach fragen, ob jemand mal das Klo aufschließen kann, ist auch nicht immer in der Kürze der Dringlichkeit möglich.

    Unser Arbeitgeber weist die Verantwortung von sich, mit der Begründung, dass er dem anderen Betrieb nicht das Abschließen vorschreiben kann. Wir sehen aber die Verantwortung ganz klar bei unserem Arbeitgeber, da wir keine Leiharbeiter sind.


    Wer ist nun zuständig? Muss unser Arbeitgeber für einen ungehinderten Zugang sorgen? Muss er die Schlüssel versichern, wenn die Räume nach wie vor abgeschlossen bleiben und unsere Mitarbeiter einen Schlüssel brauchen?

    Ich nehme es ja auch schon lange hin, da ich keine Kollegen verpfeifen möchte.


    Ich denke, ich werde nochmal ein klärendes Gespräch mit ihm suchen und ihm auch sagen, in was für einen Gewissenskonflikt er mich bringt und dass ich kein Mitwisser sein möchte, wenn er zum Beispiel seinen Arbeitsplatz verlässt und uns die Arbeit überlässt, sich aber die Zeit als gearbeitet aufschreibt.

    Ich bin ja Betriebsratsvorsitzender, aber auch ein normaler Arbeitnehmer.


    Nun habe ich schon mehrfach im Rahmen meiner "normalen" Arbeit einen Kollegen dabei "erwischt" (bzw. er hat es mir gesagt), dass er sich falsche Arbeitsszeiten aufgeschrieben hat und seinen Dienst nicht machte. Zudem hat er sich wissentlich nicht an Anweisungen des Arbeitgebers gehalten. Er äußerte mir gegenüber als ich ihn darauf an sprach, dass ich ja ein loyaler Kollege sei und ihn daher nicht verpfeifen würde.

    Ich stehe nun in einem Gewissenskonflikt, denn ich möchte ihn wirklich ungerne verpfeifen (gerade als jemand im Betriebsrat ist man ja eine Vertrauensperson), aber ich muss auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn raus kommt, dass ich das Verhalten gedeckelt habe (ich war zu dem Zeitpunkt nicht im Dienst des Betriebsrats unterwegs).

    Zudem erlebe ich, dass Verträge von anderen Arbeitnehmern nicht verlängert werden, wegen viel kleineren Vergehen und auch Abmahnungen wegen viel weniger ausgesprochen werden.


    Daher meine Frage, wie ich mich richtig verhalten soll.


    Halte ich meine Klappe gegenüber dem Arbeitgeber und muss so weiter hin nehmen, dass der Kollege mich zum Mitwisser macht, was sich negativ auf mein Arbeitsverhältnis auswirken kann? Oder sage ich dem Arbeitgeber bescheid, was dann vielleicht arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer nach sich zieht und womit ich vielleicht das Vertrauensverhältnis zu den Kollegen zerstöre, aber im Sinne der Gleichberechtigung und der aus seinem Fehlverhalten resultierende Mehrarbeit für die anderen Kollegen gerecht wäre?

    Vielen Dank für deine Antwort. Ich vermute, sie wird dem AN nicht gefallen, denn das Vertrauensverhältnis zur GL ist in dem Fall recht gestört.

    Aber es bleibt ja die Möglichkeit, die GL zu bitten, dass jemand von uns dazu kommen kann, wenn er möchte.

    Lieben Gruß,

    Max

    Vielen Dank für die Antwort. Du meinst sicher die Frist, in der normalerweise gewählt wird. Dies gilt für uns nicht, da es ja bisher keine Schwerbehindertenvertretung gibt und so auch außerhalb dieser Frist die Wahl stattfinden kann.

    Für unseren Betrieb gilt das vereinfachte Wahlverfahren.

    Hallo,

    ein Angestellter unseres Betriebes hat bald ein Gespräch mit unserem Arbeitgeber. Er möchte, dass ein Betriebsratsmitglied an diesem teil nimmt, weil er Befürchtungen hat. Es geht um keine Personellen Maßnahmen, sondern um eine Sachbeschädigung an dem Eigentum des Arbeitnehmers durch Dritte am Arbeitsplatz.

    Der Arbeitgeber sieht es nicht für nötig, dass ein Betriebsratsmitglied bei dem Gespräch anwesend ist.

    Hat der Arbeitgeber das Recht dazu, dass das Gespräch ohne Betriebsrat stattfindet?

    Oder hat der Arbeitnehmer das Recht, eine ihm vertraute Person mitzunehmen?

    Hallo,

    ich habe heute den Weg zu euch gefunden, da ich seit noch nicht langer Zeit bei uns im Betriebsrat bin und durch den Wegfall aller langfristig im Betriebsrat vertretenden Mitglieder sogleich als Vorsitzende gewählt wurde.

    Eine erste Fortbildung zur BetrVG haben wir alle schon hinter uns, aber unser Wissen ist sicher noch sehr ausbaufähig. Daher hoffe ich, dass ihr mir im Bedarfsfall die ein oder andere Frage beantworten könnt.

    Hallo,

    da ich keine Schwerbehindertenvertretung bin, habe ich das Thema schon bei den allgemeinen Themen eingestellt, denke aber inzwischen, dass ich hier vielleicht eher eine Antwort bekomme. daher hier nochmal ;)

    Hallo,

    unsere Betriebsratsmitglieder sind, durch Austritt der alten Mitglieder, alle noch recht frisch im Amt. Eine Fortbildung zu den Grundlagen des BetrVG hatten wir bereits, allerdings noch nicht mehr.

    Wir würden gerne, da wir noch keine Schwerbehindertenvertretung haben, obwohl wir mehr als 5 Stimmberechtigte haben, eine Wahl ins Leben rufen.

    Dazu möchten wir nun alle Wahlberechtigten zu einer Versammlung einladen, um einen Wahlvorstand zu bilden.

    Nun haben wir bisher überall gelesen, dass Wahlberechtigt alle im Betrieb angestellten Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellte sind. Nun stellt sich für uns die Frage, ob die Geschäftsführung ebenfalls stimmberechtigt ist, wenn diese schwerbehindert ist und im Betrieb angestellt ist.

    Bei der Wahl des Betriebsrats ist dies natürlich ausgeschlossen, aber da steht es auch eindeutig im Gesetz. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung haben wir im Gesetz nichts Explizites dazu gelesen oder wie haben es überlesen.

    Hallo,

    unsere Betriebsratsmitglieder sind, durch Austritt der alten Mitglieder, alle noch recht frisch im Amt. Eine Fortbildung zu den Grundlagen des BetrVG hatten wir bereits, allerdings noch nicht mehr.

    Wir würden gerne, da wir noch keine Schwerbehindertenvertretung haben, obwohl wir mehr als 5 Stimmberechtigte haben, eine Wahl ins Leben rufen.

    Dazu möchten wir nun alle Wahlberechtigten zu einer Versammlung einladen, um einen Wahlvorstand zu bilden.

    Nun haben wir bisher überall gelesen, dass Wahlberechtigt alle im Betrieb angestellten Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellte sind. Nun stellt sich für uns die Frage, ob die Geschäftsführung ebenfalls stimmberechtigt ist, wenn diese schwerbehindert ist und im Betrieb angestellt ist.

    Bei der Wahl des Betriebsrats ist dies natürlich ausgeschlossen, aber da steht es auch eindeutig im Gesetz. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung haben wir im Gesetz nichts Explizites dazu gelesen oder wie haben es überlesen.