Beiträge von langhaariger Bombenleger
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Folgende Fachfrage:
Ein Mitarbeiter hilft auf eigenen Wunsch in einem verbundenen Unternehmen des Konzerns aus. Der Zeitraum übersteigt 3 Monate nicht.
Ist das eine Mitbestimmungspflichtige Aktion ?
Beispiel: Ein Mitarbeiter der A-GmbH aus Bayern möchte auf eigenen Wunsch für eine gewisse Zeit bei der B-GmbH in Berlin arbeiten. Beide GmbH gehören zum gleichen Konzern.
Mitbtimmungspflichtig ja/nein ?
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kurzer Nachtrag
Antwort haben wir noch nicht bekommen - nur der Möchtegernemaulkorb kam bisher bei uns an
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Servo zusammen,
hier wird ja fleissig interpretiert.
Paar zusätzliche Fakten:
Ich bin der ehemalige BRV und auch ne gute Zeit lang Stellvertretender BRV gewesen.
Es ging darum, das für die Einführung der Pandemieschicht die Pausenzeiten ganz lässig während der Nachtschichtzuschlagspflichtigen Zeit pauschal gebucht wurden und den MA dadurch ein Nachteil entstanden ist, weil ihnen dadurch täglich 30 Minuten Nachschichtzulage gefehlt haben. Die Pausen finden auch überhaupt nicht im zuschlagspflichtigen Zeitraum statt. In der Telefonkonferenz wurde vom Arbeitgeber kommuniziert man habe das Problem zum 01.06.2020 vorerst gelöst und sehe sich nun die Vergangenheit an. Von den 4 an der TelKo teilnehmenden BRM sind dann 2 losgezogen und haben Mitarbeiter darum gebeten deren Zeitnachweis ansehen zu dürfen. Bei dieser Recherche wurde dann festgestellt das das Problem bereits rückwirkend zum 01.04.2020 gelöst wurde. Daraufhin habe ich die Persoanlleitung und die operative Leitung angeschrieben wie ihr im Anhang sehen könnt.
Ich bin keineswegs in der Oposition oder Einzelgänger, alle 9 BRM sind Gewerkschaftsmitglieder und wir hatten hier auch Persönlichkeitswahl, und die BRV´s wussten auch sehr wohl Bescheid das wir hierzu eine Recherche durchführen.
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Nach meiner Interpretation der Dinge würde das bedeuten das man BR Mitglieder die nicht " auf Spur" mitfahren, z.B. bei der beliebten Listenwahl, Splitterlisten oder Einzelpersonen komplett stummschaltet werden können. In unserer Geschäftsordnung ist so etwas nicht vorgesehen, in § 26 BetrVG finde ich diesbezüglich nichts, ich bin aber sehr wohl Mitglied des Betriebsausschusses, der aber keinerlei Beauftragungen hat.
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Servus zusammen,
folgende Bitte kam eben bei uns reingeschneit.
Hallo *BR Vorsitzende*,
im Auftrag von XXX möchte ich dich Bitten, dass künftig jede Kommunikation des Betriebsrats mit dir abgestimmt und nur über dich oder dem stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt wird.
Die untenstehende Anfrage habe ich erhalten und an XXX weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Frage dazu:
Darf der Arbeitgeber mir als BR Mitglied (nicht Vorsitzender oder Stellvertreter) einen Maulkorb verpassen und verlangen das ich keine direkten Anfragen mehr an die Personalabteilung stellen darf? Es ging um Unstimmigkeiten bezüglich anfallender Schichtzuschläge bei der es Unklarheiten gab. BR Vorsitzende waren natürlich im CC.
Meiner Meinung nach darf der AG das nicht so vorschreiben, ich fühle mich dadurch in der BR Arbeit behindert
vG Bombenleger
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Servus,
sicher habt ihr es auch interessiert gelesen oder gehört.
Hubertus Heil möchte auch nach der Pandemie gerne mehr Home Office etablieren.
https://www.zeit.de/arbeit/202…z-corona-wahlmoeglichkeit
Herr Heil hat scheinbar wenig Berater die abchecken wie kompliziert es ist ein konformes Home Office zu gewährleisten.
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wilde Party = Gangbangparty
Bellen = auf der Party waren nicht nur Menschen
Ich frage mich nur, wie man auf einer Party, mehrmals schwanger werden kann
das kommt quasi auf die Länge der Party an
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und mit Faust grüßen, wenn es denn sein muss
wie gerne ich den Arbeitgeber ab und an mit der faust grüßen würde ...
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mobiles Arbeiten...
mobiles Arbeiten hört sich an wie "mit nem Transporter durch die Gegend fahren und hinterdrin Amphetamine kochen"
ich nenne es weiterhin "alternierende Teleheimarbeit"
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Der Satz an sich ist natürlich richtig, dennoch sollte der Schutz der eigenen Gesundheit (und der der Menschen um einen herum), in diesen Zeiten oberste Priorität haben.
Ansonsten heiter weiter,
Phil
Ich sitze alleine in einem 6 Personen Büro, die anderen 5 sind im zuhause bei der alternierenden Teleheimarbeit
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Alternierende Teleheimarbeit - ich habe abgelehnt - als BR gehöre ich vor Ort
aber zugegeben es ist etwas langweilig - versuche die Kollegen durch Memes aufzumuntern
einer muss die Moral ja hochhalten
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Hallo Moritz, das ist das Argument der GL (oder wahrscheinlich eher der Rechtsabteilung). Unsere BV enthält den Passus, dass leitende Angestellte nach BetrVG von der Kurzarbeit ausgenommen sind. Ein Anwalt hat Prokura - somit ist der raus. Aber wie sind die anderen vier zu betrachten? Wir bauen hier eigentlich auf den Sinn der Gleichgerechtigkeit und benötigen ein schlagfertiges Argument (§) um auch diesen Personenkreis zu integrieren.
Argument gewünscht ? Bitteschön:
Wie verhält es sich denn bei BR Wahlen mit den MA der "Rechtsabteilung" ? Sind die da auch raus? Glaube ich nicht.
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Ihr seid doch voll bewaffnet !
Versetzung ohne vorherige Anhörung des SBV http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
Versetzung ohne Anhörung des BR https://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html
Da nehmt ihr euch jetzt mal bissl Mut zusammen, schreibt einen guten Arbeitsrechtler an und lasst dem Ag eine feine Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung zukommen und verlangt eine Unterlassungserklärung für die Zukunft. Mit der Abmahnung könnt ihr auch einen Schutzschirm über die betroffene Mitarbeiterin spannen, bei weiteren Verstößen gleich die zweite Abmahnung hinterher. Geht ja zu wie im Wilden Westen bei euch.
Und warum sitzt euer BR beim Arbeitgeber als Beisitzer ? !? statt dem AN zur Seite zu stehen?!?
Leute ihr seid die Arbeitnehmervertretung! Schoon mal https://dejure.org/gesetze/BetrVG/80.html durchgelesen? wenigstens einmal ?
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Wir haben eine tägliche Telefonkonferenz mit dem Arbeitgeber, Maßnahmen werden besprochen, deren Wirkungsgrad wird kontrolliert, Maßnahmen werden verbessert, Krankheitskurve der Belegschaft wird besprochen, Einsatzsicherheit wird durchgesprochen
Teilnehmer: Fachkraft für Arbeitssicherheit, HR Abteilung, Operative leitung und Betriebsrat
einmal wöchentlich BR Sitzung
täglicher Austausch über unsere Whats App Gruppe der BR Mitglieder intern
tägliche Newsletter und direkte beratung durch die IGMetall Zentrale Frankfurt
derzeit wöchentlicher Newsletter unserer sehr guten Anwaltskanzlei zu den "Krisenupdates" der Regierung
Homeoffice haben wir als BR ohne Aufforderung für die Dauer der Pandemie genehmigt, Unterrichtungen für Versetzungen nach §100 BetrVG haben wir in beidseitigen Einvernehmen "gelockert" (da hat unser AG schon 2 Abmahnungen von uns stecken) Schichtsystem der Firma wurde auf 2 Schicht für die ganze Butze durch BR ohne Aufforderung freigegeben um die Belegschaft in 2 Gruppen trennen zu können.
Mitarbeiter, die durch das Schichtsystem nicht auf ihre Sollstunden kommen wurde mit dem Arbeitgeber als Annahmeverzug geregelt, durch die Schicht darf niemand in Zeitkontoprobleme oder Geldprobleme geraten.Situation bei uns: zu viel Arbeit für die verbliebenen ca. 77% der Belegschaft
Shut Down unmöglich, an unserem Logistikzentrum hängt die Ersatzteilversorgung fast aller deutschen und vieler internationalen behördlichen Hubschrauber und Rettungshubschrauber, wir sind wie der Lebensmitteleinzelhandel zum Durchhalten verdammt.
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§47 BetrVG https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__47.html
Da steht ein GBR ist zu errichten, da steht nicht er hat permanent zu tagen oder 100erte von Beschlüssen zu fassen und dutzende von GBV´s zu verabschieden.
Mein AG bibbert davor das wir einen GBR errichten (wie und warum das dauert hier zu lange, hat was mit § 613a BGB Übergangsmandat usw. zu tun)
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??? Schichtzulage gibt es auf den Stundenlohn
letzte Spalte ankucken dort stehen die Schichtzuschläge 50 % zwischen 20 Uhr und 6 Uhr
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Wir haben das folgendermaßen gelöst - siehe Dateianhang - wir waren vorher aber schon im Schichtbetrieb unterwegs