Hallo,
Ich weiß, ich rutsche etwas in’s Individualrecht ab, weiß aber nicht genau, wie wir als BR damit umgehen können.
Hintergrund:
Eine Mitarbeiterin ist bei uns beschäftigt, deren aktueller Vertrag befristet ist. Die Befristung ist für uns aus mehrere Gesichtspunkten ungültig, die GF scheint das aber nicht bemerkt zu haben:
- sämtliche Befristungen ohne sachlichen Grund!!! -
1. Beschäftigung: Praktikum (02.05.06 - 31.05.06 )
2. Beschäftigung: Aushilfe ab 01.09.06 befristet für 6 Wochen
3. Beschäftigung: TZ (22,5h) (01.11.06 - 30.10.08 )
dazu: seit 01.04.07 auf Vollzeit aufgestockt.
Die Mitarbeiterin hat in der Vergangenheit durchweg gut bis sehr gut gearbeitet, was auch ihre Zeugnisse/Zwischenzeugnisse aus Ihrer Zeit bei uns bezeugen.
Seit einer Umstrukturierung sitzt sie in einem Team, in dem Sie nicht zurecht kommt. Eine Kollegin ist ein "Besen" [...sorry für die Wertung...]. Die Kollegin selber ist zurückhaltend und schüchtern, und kann sich dort nicht durchsetzen. Fühlt sich entsprechend auch nicht wohl.
Die Vorgesetzt hat Ihr nun mitgeteilt, das man mit Ihrer Arbeit nicht zufrieden sei. Die Stelle nicht mehr benötigt wird, und daher der AV am 30.10.08 ausläuft (keine Entfristung stattfinden wird).
Weitere Infos:
Es gibt derzeit eine interne Stellenausschreibung, die die Arbeit der Kollegin komplett abdeckt. Jedoch wieder nur befristet auf 24 Monate.
Wir haben der Kollegin jetzt erst mal zur Bewerbung auf diese Stelle geraten, sowie eine Rechtsschutzversicherung empfohlen.
Nach unserer Ansicht war mindestens die 3. Beschäftigung eine unbefristet Einstellung, weil weiter 24 Monate befristet, nach bereits abgelaufener 6 Woche-Befristung. Außerdem keine Verlängerung, sondern eine Neueinstellung, weil Pause dazwischen, und ein anderer Arbeitsvertrag.
Evtl. war sogar die Befristung nach Beschäftigung 2 ungültig, weil die MA ja bereits ein Praktikum bei uns absolvierte, hier sind wir uns nicht sicher.
Wie sollen wir hier auf die GF zugehen, um die MA vor dem Gang zu Arbeitsgericht zu schützen. Ich glaube, das würde sie nicht durchstehen. Sie kam mir heute im Gespräch sehr labil rüber.
Wie würdet ihr vorgehen? Eine direkte Konfrontation des AGs, mit seinen Fehlern führt bei ihm im Normalfall zu Sturheit. Das würde sich noch schlechter Auswirken. Auf der anderen Seite ist es ja eigentlich wie gesagt Individualrecht. Oder haben wir hier als BR irgendeine konkrete Handhabung?
Danke Euch und Gruß
Garcon