Dann würde ich beim AG mal offiziell und schriftlich anfragen, ob die Zielvorgabe so zu verstehen ist, dass die MA zuerst 100 Stühle auf die Terrasse tragen sollen, anschließend wieder zurück tragen und dann alle 200 Stühle endgültig auf die Terrasse zu tragen, damit die Zielvorgabe erreicht wird. Scheinbar scheint es ja wichtiger zu sein, dass eine gewisse Anzahl an Stühlen in einer gewissen Zeit herum zu tragen ist, als dass die Terrasse bestuhlt wird. Wenn der AG die Dödel-Abmahnungen nicht zurückzieht, muß er zumindest die Stellungnahme des BR der Personalakte hinzufügen. Sollte dann in einem Gerichtsverfahren mal so eine Abmahnung mal als Beweismittel vorgelegt werden, wird der Juristenstammtisch noch Jahre später etwas zu lachen haben.
Äh, ich hatte das mit den Stühlen nur zur Verdeutlichung angeführt, es geht hier nicht konkret um das Tragen von Stühlen. Ich wollte nur sagen, dass die Anforderungen des Arbeitgebers nicht erfüllbar waren. Und die Abgemahnten haben natürlich alle eine Gegendarstellung geschrieben. Aber mir ging es darum, was wir als BR machen können, um dem AG, der hier bewusst ein falsches Spiel spielt wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, so dass die Abgemahnten und auch alle anderen in der Abteilung das mitbekommen.
solange das nicht 1 oder 2 AN individuell betrifft, sondern kollektiv die ganze Abteilung, würde ich die Abmahnungen in die "Mannschaft gespielt wie Flasche leer"-Kategorie einsortieren.
Manchmal lässt eine Kritik eher Rückschlüsse auf das Niveau der Kritisierenden als der Kritisierten zu.
Es betrifft nicht nur 1 oder 2 AN, aber auch nicht die ganze Abteilung.
Unabhängig von dem hier bereits geschriebenen würde ich mir die BV dazu mal genau anschauen.
Wenn hier exakt aufgeführt ist, was der AN machen muss "Anzahl x im Zeitraum Z1", dann sollte hier auch exakt aufgeführt sein, dass sich der AG verpflichtet "Anzahl x im Zeitraum Z1" zur Verfügung zu stellen.
Wenn also der AG nicht ausreichend Arbeit zur Verfügung stellt, obwohl er sich dazu gem. BV verpflichtet hat, würde ich ihn spasseshalber mal an die Einhaltung der BV erinnern.
Eine Abmahnung des AN wg. Nichteinhaltung der BV auszusprechen, sich selber aber nicht daran halten, interessante Logik.
Danke stehipp für deine Einlassung.
In der BV stehen nur Grundsätze: Ziel muss erreichbar, realistisch, selbst beeinflussbar usw. sein und im Voraus bekannt sein.
D.h. die genaue Anzahl steht nicht in der BV, sondern in den Zielvereinbarungen der einzelnen Beschäftigten.
Wir könnten argumentieren, dass das Ziel in der Zielvereinbarung sich nicht an SMART Kriterien orientiert. Allerdings sagt hier die BV: Wenn Ziel nicht smart, dann Beurteilung = voll erreicht. Das hilft einem vom Prinzip immer erst am Ende der Beurteilungsperiode. Aber wer sagt, dass wir es nicht genau so machen wie du sagst: Wir erinnern den Arbeitgeber an die BV zur Personalbeurteilung und fordern ihn auf diese BV in dieser Abteilung einzuhalten und die nicht-smarten Ziele jetzt schon umzustellen oder rauszunehmen.
Dann gehe ich mal davon aus, dass in absehbarer Zeit eine Betriebsversammlung stattfindet. die natürlich tagsüber. Hier kann man so ein Verhalten, natürlich ohne Namen zu nennen und komplett theoretisch, mal thematisieren.
Na bevor wir das öffentlich breittreten (eine allgemeinen Vortrag zum Thema Abmahnung hatten wir schon auf einer Betriebsversammlung), würden wir natürlich gern erst mal den Arbeitgeber, z.B. auf einem Monatsgespräch, konfrontieren.
Verstößt der AG aus Sicht des BR konkret gg
oder nicht? Bzw missachtet er generell die Mitbestimmung des BR - ich denke da an §§ 87 (1) Nr 6, 10 und 11, ggf auch 1, zudem wg Beurteilungsgrundsätzen an 94 (2)...
Wenn ja, inwiefern?
Was einseitig vorgegeben ist, kann keine Vereinbarung sein. Sagt Eure BV nichts über das Zustandekommen der Vereinbarungen? Sind Zielvorgaben überhaupt statthaft.
Hallo Fried, das werde ich noch alles prüfen, vielen Dank für die hilfreichen Fragen!
Hängen an den Vorgaben Gehaltsbestandteile, bzw was sind sonst vereinbarte Konsequenzen im Positiven wie im Negativen?
Also in der BV zur Personalbeurteilung steht da nichts, aber der Arbeitgeber hat im Hintergrund ein Konzept wie er bei welchem Grad der Zielerreichung entweder Geld oder Leistungsverbesserungspläne verteilt.
Dass wir bei dem Geld in der Mitbestimmung wären ist zwar richtig, aber derzeit aus Ressourcengründen noch nicht umgesetzt.