Beiträge von Die Eule

    Vielen Dank , hatte ich mir eigentlich so auch gedacht , wollte nur mal wissen was Ihr so denkt, da 1 Man Betriebsrat sehr Neu für mich ist und es darüber nicht viel zu lesen gibt. Wenn bei einem 3,5,7 Betriebsrat der Vorsitz seinen Posten aufgibt ist auch nur der Stelv. bis zur Neu Wahl des Vorsitzenden im Gremium der Vorsitzende und dann wird dieser Vorsitzende Neu Gewählt. Da ich kein Gremium habe , hatte ich bedenken, dass dann der Nachrücker (Ersatzmitglied) nicht gleich Vorsitzender ist.


    Gruß

    Die Eule

    Moin zusammen,


    Der Arbeitnehmer hat auf Wunsch reduziert und die Reduzierung soll jetzt ein GFB machen der aber auch keine Nachtschicht macht. Die beiden sollen sich selber absprechen. Ich vermute leider , dass dies nicht so klappt wie man es sich denkt. Das ich dort nicht informiert werde verstehe ich ein wenig. Da aber zur Zeit es eh spannend ist die Schichten zu besetzen, hätte ich den Wunsch gehabt, dass der AG mich dort informiert hätte um zu sagen im Dienstplan sieht es dann so und so aus. Das meinte ich mit einer Vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber nichts sagen, außer das ist so ist für mich keine Zusammenarbeit . Vielleicht bin ich da auch ein wenig auf dem Holzweg. Deshalb habe ich mal hier nachgefragt was Ihr so denkt


    Gruß


    Die Eule


    Der Mitarbeiter bekommt die volle Ausbildung mit Anlage 3 . Na kann man schon Typisch nennen, für den Fahrdienst wurde er untauglich geschrieben von den Ärzten. Durch die Rentenkasse wird diese Ausbildung bezahlt .


    Gruß

    Die Eule

    Moin zusammen,


    es geht darum, dass der Geschäftsführer meint, wenn der Abteilungsleiter mit mir spricht es als Information der Geschäftsführung sieht. Wenn der Abteilungsleiter sagt " XY wird ab jetzt auf 80 % reduziert und XY die in Elternzeit ist übernimmt die Dienste zu 20% !


    Mitteilung davor gab es nie an den BR , dass dies angedacht oder nachgefragt wurde.


    Der Geschäftsführer gab nie ein Info heraus an den BR. Nur durch sprechen mit dem Abteilungsleiter ist dieses genannt worden und das dies jetzt so ist .


    Ich persönlich sehe dies nicht als Information geschweige zur Vertrauensvolle Zusammenarbeit, dies habe ich den AG auch so geschrieben. Der meinte, dass dies mich nix angehen würde und er mich darüber auch nicht informieren müsste.


    Auch wenn der Abteilungsleiter mir etwas sagt, dass dies als Information der GF gilt. Wie seht ihr das? Muss ich mir das schriftlich geben lassen , wen der Abteilungsleiter was sagt , dies als Information der GF gilt ?


    Auch wurde ein Mitarbeiter vom DRK Rettungsdienst wegen Gesundheitlichen Problemen auf die Integrierte Leitstelle "versetzt" Der Mitarbeiter macht gerade eine Ausbildung als Disponent. Auf Nachfrage zu welchem BR dieser Mitarbeiter jetzt gehört wurde mit gesagt, er gehört nicht zum Betrieb der Leitstelle da dieser sich noch in der Ausbildung befindet und deshalb zum BR des DRK gehört und nicht zum BR der Leitstelle.


    Auch wurde hier nicht der BR informiert, dass jemand aus dem Rettungsdienst zur Leitstelle versetzt wird auch wurde nie gesagt was diese Person machen soll, da alle Stellen vom DRK auf der Leitstelle besetzt sind.


    Achja auch dort sagt der GF des DRK, dass mich das als 1 Mann BR nichts angeht .



    Gruß


    Die Eule

    Die Eule: lass mich raten, Integrierte Leitstelle, MA vom DRK mit DRK-Reformtarifvertrag, und MA der Feuerwehr mit TVÖD, sowohl im angestellten, als auch im Beamtenverhältnis, frisch in eine Leitstellen gGmbH ausgegliedert.

    ...oder so ähnlich?

    Nein ist keine gGmbH , es ist ein Betrieb im Betrieb . Feuerwehr mit TVÖD im Angestelltenverhältnis und DRK Mitarbeiter im DRK Reformtarifvertrag.


    Gruß

    Die Eule

    Darf man fragen, warum der BR so etwas überhaupt zugestimmt hat?

    Moin Fried,


    es gibt für diesen Betrieb noch überhaupt keine BV´s. Dieser Betrieb ist Neu im TVÖD und der BR wurde im November 2021 erst gegründet. Ist ein 1 Mann Betriebsrat. Auch hatte der jetzige AG vorher nix mit dem Betrieb (Leitstelle) zu tun, dies ist auch Neu. Man muss alles von vorne neu regeln und als 1 Mann Betriebsrat ist dies nicht so einfach, zudem es für diesen Betrieb 2 verschiedene TV gibt ( Welche arbeiten beim DRK also DRK Reformtarif und andere beim Landkreis also TVÖD VKA)

    Deshalb frage ich so viel :).


    Gruß


    Die Eule

    Verstehe ich das richtig

    Es handelt sich um Einbringschichten, die benötigt werden, um auf die durchschnittliche Arbeitszeit zu kommen?

    Unter Rufbereitschaft ist bei uns im Betrieb etwas anderes definiert.

    Ja genau , die Schichten müssten eigentlich erbracht werden um auf die Sollzeit zu kommen . Wenn ich jetzt bei dieser Schicht nicht gerufen werde bekomme ich zwar Geld aber natürlich keine AZ . Dies bedeutet dann, dass man schnell ins Minuskonto fällt und beim TVÖD verfallen diese Minusstunden ja nicht nach dem Ausgleichzeitraum.


    Gruß

    Die Eule

    Moin zusammen,


    erstmal vielen Dank , dass ich darauf so viele Antworten bekomme.


    Hatte heute mit dem AG darüber gesprochen, dass er die Mitarbeiter bei einem Rufdienst klein 05-17 nicht für Spät oder Nachtschicht einteilen kann


    O-Ton AG :

    Ok, dann mach ich halt den Rufdienst von 05 - nächsten Tag 05 Uhr . Da die Nachtschicht ja bis 06 geht, mach ich dann halt 06 - nächsten Tag 06 Uhr raus also ein 24 Stunden Rufdienst.

    So einfach geht das ?


    Euch zur Info , es gibt eine Woche wo man nicht eingeteilt ist also eine sogenannte "Springerwoche" Dort wird vorher eingeteilt eine von den 3 Schichten wenn man weis, dass diese Ausfallen wegen Krankheit oder Urlaub oder Fortbildung.

    Diese Rufbereitschaft wird nur genommen , wenn der AG nicht weis was er mit dir machen soll.



    Gruß

    Die Eule

    Hallo zusammen,


    Es geht hier um einen TV Vertrag vom TVÖD (VKA) , es gibt dazu noch keine BV. Also ist derzeit nur der reine TVÖD zu nehmen.


    Es gibt zwei Schichten . RFB klein der ist 12 Stunden ( also von 05-17 Uhr) oder die RFB 24 Stunden die geht von 05 - 05 nächsten Tag.

    Die RFB ist natürlich ohne Arbeitszeit (Ruhezeit) bis man gerufen wird dann ist es Arbeitszeit und wird nochmals mit 135% bezahlt .

    Die Vergütung am Wochentag ist das 2 Fache des Stundenlohnes, die Vergütung am Wochenende oder Feiertag ist das 4 Fache des Stundenlohnes. Daher gibt es eine Pauschale für den Dienst.


    Es geht aber nicht in meiner Frage um die Vergütung , sondern um den Dienst allgemein. Bei einem Rufdienst von 24 Stunden ist mir klar das man jede Schicht machen kann. Also ich könnte bei einen Rufdienst 24 Stunden jede 3 Schichten gerufen werden, aber wenn der 24 Stunden Rufdienst 05 beginnt und endet nächsten Tag um 5 Uhr kann ich eigentlich die Nachtschicht auch nicht machen , da diese um 6 Uhr endet .


    Bei einem Rufdienst klein 05 -17 Uhr ( So im Dienstplan hinterlegt) meinte der AG er könne die Mitarbeiter dort auch für die Spätschicht von 14-22 einteilen oder für die Nacht von 22-06 .


    Das halte ich für nicht möglich da dieser Rufdienst von 05- 17 geht. Er könnte den Arbeitnehmer in der Spätschicht nehmen von 14-17 Uhr aber länger nicht nach meinem Verständnis. Also wen er während des Rufdienstes anruft sag mal gegen 12 Uhr und sagt man müsse jetzt einen Dienst übernehmen von 14-22 Uhr .


    Und ganz wichtig : Es hat nix mit Bereitschaftszeit zu tun , die ist klar Arbeitszeit.


    Hoffe konnte es erklären !


    Gruß


    Die Eule


    Und bei Uns ist es nicht der Rettungswagen sondern die Leitstelle


    Es geht ja da noch weiter :


    Wenn man schon zwischen zwei Rufbereitschaften wählt kann es ja nicht sein das beide das gleiche Ergebnis haben, dass man zu allen Schichten eingesetzt werden kann.

    Moin zusammen ,


    habe mal eine Frage zur Rufbereitschaft.

    Wir haben ein 3 Schichtsystem also Früh, Spät und Nacht. Nun haben wir eine Rufbereitschaft von 05 - 17 Uhr bekommen.


    Habe schon gesucht ob ich was finde im Netz aber finde darauf nichts


    Zur Frage:

    Kann man jetzt in diesen Rufdienst zur einer Spätschicht 14 -22 herangezogen werden? Oder zur einer Nachtschicht von 22 - 06 Uhr ?

    Der AG meint das wenn er innerhalb des Rufdienstes anruft und sagt jetzt ist eine Spätschicht oder Nachtschicht ausgefallen, dass man diese dann übernehmen muss.


    Ist das so? Oder habt Ihr mir da ein paar Tipps wie das rechtlich ist.


    Gruß


    Die Eule

    Hallo zusammen:


    Wir sind 2 Betriebe in einem Betrieb und daher 2 Betriebsräte : Der Mitarbeiter gehört zum Betriebsrat A und ich bin Betriebsratsvorsitzender vom Betriebsrat B als 1 Mann BR wo der Mitarbeiter hin soll.

    Folgender Fall: Ein Mitarbeiter kann in seinem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten aus Gesundheitlichen Gründen. Jetzt wird er auf eine andere Stelle Versetzt wo auch mehr Voraussetzungen gelten und wird eingearbeitet wo der Mitarbeiter noch überhaupt keine Qualifikation hat (muss mehrere weiterführende Ausbildung machen) auch laut Stellenschlüssel ist kein Platz auf der zu Versetzen Stelle.


    Finde ich erstmal auch OK, da man damit den Mitarbeiter weiter beschäftigen könnte.


    Jetzt zur Frage:


    Ich als 1 Mann Betriebsrat wurde darüber nie informiert. Habe es nur mitbekommen, da ich diesen Mitarbeiter dann gesehen habe.


    Muss der AG mich als 1 Mann Betriebsrat darüber vorher informieren und bin ich trotz §99 BetrVG Abs. 1 dort Mitbestimmungspflichtig ?

    Oder gilt der § 95 BetrVG ?


    Grund der Frage:


    Ich finde es ja toll , dass man diesen Mitarbeiter damit eine Chance gibt. Was mich nur nachdenklich macht, ob der AG dies nicht vorher an den Betriebsrat A und B mitteilen hätte müssen.


    Ich möchte schon wissen, wie er diese Stelle besetzen will da eigentlich alle Stellen auf der zu Versetzen Stelle besetzt sind und ob ich da überhaupt eine Mitbestimmung habe seine Planung zu erfahren wegen den §99 Abs 1 BetrVG


    Hoffe konnte es einigermaßen erklären und bedanke mich schon mal für Eure Hilfe / Tipps / Erfahrungen


    Gruß


    Die Eule

    Die Wählerliste wird klar aktualisiert. Das ist ja auch kürzlich in der Wahlordnung geändert worden.
    Aber es wird sich nicht die Zahl der Sitze des Betriebsratsgremium ändern.

    Naja kommt darauf an . Wählbar als BR könnte ich mir auch nicht vorstellen ,aber je nach dem Wahlberechtigt will ich nicht sagen, das geht nicht. Muss dann direkt vor Ort geklärt werden.


    Es gilt , der Stichtag der Wahl zur Wahlberechtigung

    Ja aber Änderungen vom Tag des Wahlausschreibens bis zum Tag der Wahl haben haben keinen Einfluss auf die Größe. Die Größe und die Zahl der Betriebsratsmitglieder wird mit dem Wahlausschreiben festgelegt.

    Ja aber wenn perspektivisch vom aktuellen Stand wieder über 700 reicht mit unbefristeten Ausschreibungen reicht über die Wahlperiode dann würde ich von über 700 ausgehen. Es geht nicht um knapp 800 wenn 100 abgebaut worden sind. Sondern nur ob es über 700 in der Regel für die Zukunft sind.

    Moin Suppenkasper,


    sehe ich auch anders, vom Wahlausschreiben bis zur Wahl , kann sich das ändern , deshalb gehört die Liste immer aktualisiert und das ist die Aufgabe des Wahlvorstandes.


    Gruß

    Die Eule

    Im §9 BetrVG steht
    Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel ...

    Und in der Regel ist es zum Stichtag xy des Wahlausschreiben.

    Und der Arbeitgeber wird ja nicht einfach so zum Spass Stellen ausschrieben. Deshalb kann man das schon so machen wie Markus Weber geschrieben hat.

    Sehe ich völlig anders,


    der AG muss dem Wahlvorstand eine Liste geben von den jetzigen Mitarbeitern und nicht von den zu erwarteten Mitarbeitern


    Sollte sich bis zur Wahl was verändern , muss der Wahlvorstand natürlich seine Liste immer auf dem laufenden halten


    Gruß

    Die Eule

    Moin zusammen ,


    ich sehe das ein bissel anders.


    Natürlich kann man es sehen wie in einer Firma , die Ihre Abrechnungen machen muss für die Leistungen der erbrachten Mitarbeiter.


    Sehe es daher bissel anders, da ich aus einem Bereich komme wo der Kunde keine Rechnung bekommt , sondern ich meine Aufgaben mache um ein System aufrecht zuhalten. Es bekommt also keiner über meine Tätigkeit eine Rechnung.


    Ich mach eine Arbeit um dieses System immer besser zu machen.


    Und jetzt soll ich , meinem AG genau aufschreiben , was ich an diesen Tag gemacht habe, welches keine Relevanz auf Firmen hat sondern nur um die Statistik zu geben , welche Arbeitszeit brauch welche Stunden.

    Was brauch ich für XY

    Was brauch ich für Xy


    Das halte ich für Problematisch, dass ist für mich eine Überwachung des Mitarbeiters.


    Gruß

    Die Eule