Das Problemchen ist für mich tatsächlich sehr aktuell, da wir ein ähnliches, fast identisches, System haben und ich gerade dabei bin dieses "niederzubrennen".
Solche "Eigenkreationen" von Arbeitszeitmodellen entstehen ja meistens aus der Not heraus, weil die üblichen und bekannten Modelle wie Rufbereitschaft, Bereitschaft, Arbeit auf Abruf usw. allesamt nicht so recht das leisten, was man benötigt.
In unserem Fall ist die Notwendigkeit eine gesetzliche Betriebspflicht und das Fehlen der Möglichkeit dieser nachzukommen, sobald nur ein MA ausfällt. (Die personelle Besetzung eines Rettungswagens ist gesetzlich geregelt und sobald einer fehlt, kann der Rettungswagen nicht in Betrieb gehen). D.h. wir benötigen die Möglichkeit kurzfristige Ausfälle schnell zu kompensieren, allerdings geht es dabei dann ja nicht um kurze Arbeitseinsätze, sondern um Dienste bis zu 12 Stunden.
Entsprechend müssen die MA bei solchen "Rufdiensten" entweder morgens oder Abends für 3 Stunden erreichbar sein, um bei Bedarf kurzfristig einspringen zu können. Ruft innerhalb dieser 3 Stunden niemand an, haben sie den Rest des Tages frei.
In Ermangelung einer besseren Bezeichnung hat man das dann irgendwann mal "Rufbereitschaft" genannt, obwohl es natürlich offensichtlich keine ist.
Das Problem, bzw. die Herausforderung ist nun, dass wir das System genau so brauchen und nun eine Möglichkeit finden müssen dieses gesetzes- und tarifvertragskonform darzustellen und umzusetzen.
Grundsätzlich muss dem AG natürlich erstmal vermittelt werden, dass er nicht nur den Zeitraum der Erreichbarkeit zu vergüten hat, sondern den gesamten Zeitraum, den ein MA sich freihalten muss, um bei Bedarf einzuspringen. Das ist erstmal der wichtigste Punkt.
Mein "Zwischenstand" bei diesen Verhandlungen ist derzeit, dass zukünftig der gesamte Zeitraum vergütet wird (und zwar deutlich besser, als das tarifvertraglich bei Rufbereitschaft der Fall wäre), auch weiterhin keine durchgängige Erreichbarkeit verlangt wird (über den genauen Zeitraum verhandeln wir noch) und das diese Vergütung eine fixe Zulage für diese Dienste ist, die unabhängig davon ob man abgerufen wurde oder nicht, gezahlt wird.