Hallo zusammen,
Ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber, mit der Begründung der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus, die Duschräume in der Arbeitsstätte für die Mitarbeiter geschlossen hat?
Aktuell haben wir im Unternehmen eine erhöhte Anzahl an MA die selbst infiziert sind bzw. die sich aktuell in Quarantäne befinden. Zum Schutz vor weiteren Ansteckungen innerhalb der Belegschaft, hat der AG veranlasst, alle Duschen zu schließen.
Überlegung war nur eine pro Umkleide geöffnet zu lassen, die Realität hat leider gezeigt, dass die Kollegen dann - ohne MNB - Schlange standen ...
Kennt hierzu jemand den rechtlichen Hintergrund und kann uns hierzu als BR weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus