Hallo zusammen,
wir haben ein Problem mit einer Personellen Einzelmaßnahme.
Wir sind ein Betrieb der an den TV-V gebunden ist und somit eine höhergruppierung nur zulässt mit der gleichen Stufe.Hier umgeht die GL dies indem Sie mit der Leistungszulage sich im laufe der Jahre an die nächtshöhere Gehaltsstufe herantastet.
Eine MItarbeiterin soll am 01.02.19 in Entgeldgruppe 7/6 +Leistungszulage 160€/Monat einguppiert werden und dann am 01.01.23 eine erhöhung der Leistungszulage auf 340 €/Monat und dann am 01.01.27 neu in die Entgeltgruppe 8/6 ohne Leistungszulage eingruppiert werden.
Das wäre eigentlich nicht schlecht.
Nun kommt das was uns sehr zu denken gibt und zwar:
Falls in der angegebenen Zeit unbezahlter Urlaub und Elternzeit auftritt verlängert sich die Frist um den jeweiligen Zeitraum in der Gehaltsentwicklung laut der Persönlichen Einzelmaßnahme.
Nun sind wir als Betriebsrat der Meinung das sowas eigentlich diskriminierend gegen Frauen ist und ein Versteckter Hinweis ist das einen Schwangerschaft zu vermeiden ist.
Wie ist hier zu entscheiden ?
Liebe Grüße von
Hakoschatz