Kurz und knapp gesagt: Nach dieser Beschreibung habt Ihr keinen Widerspruchsgrund.
Ergänzung: Nicht nur kann man rechtlich nicht mit der Störung des Betriebsfriedens argumentieren, vielmehr wäre es darüber hinaus ggü dem/der beztoffenen Mitabeiter:in eine himmelschreiende Ungerechtigkeit bis hin zur Rufschädigung, ihn/sie wg Teamkonflikten in einen Topf zu werfen mit gesetzwidrigem Verhalten und Rassismus. Ich fände das unfassbar daneben.
(Abgesehen davon, Ihr vertretet auch diese:n AN)
(Fortsetzung folgt)
Ihr könnt als BR aber einen Beschluss des Inhaltes fassen, dass es zwar keine Widerspruchsgründe nach dem Gesetz gibt, Ihr aber aus folgenden Gründen vom Vollzug der personellen Maßnahme abraten... Das bindet den AG nicht, aber Ihr habt ein Statement abgegeben.
Angesichts der bisherigen Schilderung würde ich persönlich im BR auch gg dieses Vorgehen stimmen:
Der Kollege würde von seinen Mitarbeitern nicht als Führungskraft akzeptiert werden und Probleme innerhalb des Teams welches er leiten soll wären bereits vorprogrammiert.
Natürlich fehlen hier die Details, vllt lieferst Du die nach.
1. Offensichtlich gibt es in diesem Team bereits gravierende Konflikte (auch jenseits der konkreten personellen Maßnahme), die ungelöst sind, und für die der BR jetzt instrumentalisiert wird (und das munter mit sich geschehen lässt).
2. Wie dieser Konflikt sich künftig entwickelt, wenn die personelle Maßnahme durchgeführt wird oder nicht, ist reine Spekulation.
3. Die Leitungstruktur des AG wird nicht demokratisch oder herrschaftsfrei erstellt. Ein Arbeitsverhältnis ist kein Wunschkonzert. AN, deren Nichtakzeptanz der Leitung Ausdruck im Verhalten am Arbeitsplatz, in der Leistung oder on der Nichtbefolgung von Weisungen findet, werden disziplinarisch gehandhabt.
(Ich gebe zudem zu bedenken, dass auch dieses Vorgehen, also das Äußern informellen Bedenken, den/die Betroffenen beschädigen kann)
(Fortsetzung folgt)
Fazit wäre für mich: Äußerungsfrist verstreichen lassen.