Vorrangig das Thema, ob der AG tatsächlich in die Tarifbindung geht. Was ich für die zentrale Frage halte.
Wenn er das nicht tut, sondern einfach das Entgeltsystem des öD tarifungebunden übernehmen will, unterliegt das der Mitbestimmung dws BR bzw verstößt gg die existierende BV zum Entgeltsystem. Er könnte damit individualrechtlich auch nicht Gehälter nach unten schrauben.
Wenn er das tut, stellt sich die Frage, für wen gilt dann der TV? Für Gewerkschaftsmitglieder, klar - außer sie haben einen AV, der besser ist (Günstigkeitsprinzip). Und für AN mit explizitem AV-Verweis auf den TV, klar - außer sie haben einen AV, der in den anderen Klauseln besser ist (Günstigkeitsprinzip). Eh nicht aber für AN, die nicht zu den Vorgenannten gehören. Für einige AN gölte damit das bisherige Entgeltsystem weiter.
Fafina , will der AG das nur für Neueinstellungen? Oder auch für Altverträge?
Man könnte ersteres herauslesen, aber sicher wäre ich mir da nicht. Und selbst wenn dem so wäre, müsste der BR bzgl der Alt-AN aufpassen, denn es gibt AG, die ihren AN bei Vertragsänderungen gerne was unterjubeln ("hier ist wie gewünscht Ihr Teilzeitvertrag, hoppla, da ist eine Klausel zum TVöD reingerutscht").