Man kann (und soll m.E. unbedingt auch) speziell für dieses System oder besser in einer Rahmen-IT-Vereinbarung ein Verbot jeglicher personenbezogener Auswertung von Daten, die zur Erfassung und Bewertung von Verhalten und Leistung dienen können, vereinbaren. Und auch jede Generierung und Auswertung solcher Daten für kleine Gruppen von AN (Erlaubnis z.B. ab Gruppengröße von 10).
Ansonsten gibt es eben keine Zustimmung des BR. Punkt.
Und das gerade dann, wenn seitens des AG so dermaßen bescheuert argumentiert wird:
Die Personalerin argumentiert, dass MA die viel Zeit für Selbstschulunegn aufwendeten sich vor ihrer Arbeit drücken wollten.
Auch mir stellt sich die Frage, warum Ihr da erst im Nachhinein draufkommt? Ich hoffe, Ihr habt Eure Mitbestimmung bzgl des Systems nicht bereits abschließend wahrgenommen?
Habt Ihr eine Rahmen-IT-BV? Wenn nicht, dann macht die dringend.