Hallo zusammen,
ich habe gerade eure Diskussion mit Interesse gelesen, aber bin kein bißchen schlauer geworden :lol:
Vielleicht bin ich auch nur zu blöd das Ganze zu verstehen :oops:
Wir haben 2018 wieder Wahlen und so wie es momentan aussieht, muss der Betriebsrat selbst den Wahlvorstand machen, da keiner Bock hat auf dieses Amt.
Inzwischen raucht mir schon der Kopf, weil ich mich jeden Tag mit diesem Thema befasse.
Was mir nicht einleuchtet ist, wann ich eine Mehrheitswahl und wann eine Listenwahl mache. Ich weiß, dass das genau vorgeschrieben ist und die Mehrheits- oder Personenwahl nur beim vereinfachten Wahlverfahren zur Anwendung kommt.
Allerdings kommt bei uns das normale Wahlverfahren zur Anwendung und ich habe gelesen, dass ausnahmsweise die Mehrheitswahl auch bei der normalen Betriebsratswahl stattfinden kann, nämlich dann, wenn es nur eine einzige gültige Vorschlagsliste gibt.
Ist mir fast schon peinlich zu fragen, aber wie lang darf denn eine solche Vorschlagsliste sein?:oops:
Wer bestimmt denn, wie viele Vorschlagslisten, mit wie vielen Vorschlägen es geben darf?
Darf nicht jeder "Wählbare" sich selbst als Kandidat auf der Vorschlagsliste eintragen, oder dürfen auch andere mich auf die Vorschlagsliste stellen?
Und wie ist es mit den Stützunterschriften?
Zählt da jede Unterschrift für eine Person?
Beispiel:
Ich habe 15 Personen auf einer Vorschlagsliste, jeder der 15 Kandidaten hat sich selbst eingetragen und unterschrieben.
Jetzt kommt eine Person und möchte nicht alle 15 Personen mit einer Stützunterschrift, sondern nur eine Person auf der Vorschlagsliste damit stützen.
Geht das, oder wie funktioniert das?
Ich bin ziemlich verwirrt :roll: vielleicht kann einer Licht ins Dunkle bringen.
Vorab schon einmal "DANKE".