Beiträge von Hasi

    Hallo zusammen,

    ich benötige mal eure fachmännische Hilfe.

    Nach der letzten WiA -Sitzung weigerte sich unser GF, dass der WiA in die BWA Einblick nehmen darf.

    Nach Meinung bzw. Wissen unseres WiA, ist aber der GF verpflichtet dem WiA die BWA nach Aufforderung sogar monatlich vorzulegen.

    Was meint ihr dazu?

    Ist der GF dazu verpflichtet, oder nicht?

    Wenn "Ja", was kann man tun, wenn er sich weigert?

    Hallo,

    Zitat von Der Nordfriese

    schau dier mal den Link an https://www.hensche.de/Ueberst…eberstunden.html#tocitem2 da wird der Unterschie zwischen Überstunden und Mehrarbeit gut erklärt.

    Den Unterschied kenne ich sehr wohl.

    Zitat von Der Nordfriese

    Ich bin da bei Lexipedia es entsteht hier keine Mehrarbeit, es verringert sich auch die Wochenarbeitszeit nicht.

    Natürlich verringert sich die Arbeitszeit und zwar von 40 Stunden auf 38 Stunden.

    Irgendeiner steht hier auf dem Schlauch :lol:

    Eben.......sie wird unterschritten.

    Wie verhält sich das aber mit einer vertraglich vereinbarten 40 Stunden/Woche, wenn der Schwerbehinderte durch seine Freistellung nur auf 38 Stunden kommt.

    Was passiert mit den fehlenden Stunden?

    Bekommt er diese einfach vom Lohn abgezogen?

    Geht er dadurch einfach ins Minus?

    Geht das überhaupt?

    Hallo zusammen,

    zur Zeit haben wir eine 40 Stunden/Woche mit 5 Tage x 8 Stunden.

    Dieses soll sich nun aber ändern. Es sind weiterhin 40 Stunden, nur wird die tägliche Arbeitszeit geändert.

    Mo. - Do. mit 8,5 Stunden und Fr. mit 6 Stunden.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Wie handhabt dies ein Schwerbehinderter, der eine Freistellung der Mehrarbeit hat.

    Wenn er von Mo. - Do. nur 8 Stunden arbeitet und dann am Fr. 6 Stunden, hätte er ja bei einer 40 Stunden/Woche ein Defizit von 2 Stunden wöchentlich.

    Das kann ja auch nicht sein, oder?

    Alter Schwede :lol: , da hättest Du mich aber beinahe an den Löffeln gepackt.

    Aber es steht geschrieben, dass andere Personen, insb. Ersatzmitglieder, soweit sie nicht nach §25 in den BR nachgerückt sind, grundsätzlich nicht teilnehmen dürfen.

    Jedoch ist die Heranziehung einer Schreibkraft zur Unterstützung des Schriftführeres zulässig.

    Aber Sirkaki soll selbst Schriftführer werden, er wäre dann wohl die unterstützende Schreibkraft von sich selbst.:lol:

    Hallo,

    ich sehe das als Bedenklich an.

    Du bist Ersatzmitglied und wirst nur zum vollwertigen Mitglied, wenn das Gremium nicht vollständig ist.

    Ersatzmitglieder sind nicht gewählte Wahlbewerber. Geregelt ist dies in § 25 BetrVG.

    Du hast nur eine Anwartschaft darauf.

    Als Schriftführer müsstes Du aber bei allen Sitzungen oder Meetings teilnehmen, auch wenn das Gremium mit den vollwertigen Mitgliedern besetzt ist.

    Die Betriebsratssitzung ist nicht-öffentlich (§ 30 BetrVG). Nehmen also Personen teil, die nicht teilnahmeberechtigt sind, sind die Beschlüsse der Versammlung nichtig!

    Werden Ersatzmitglieder zu den regulären Sitzungen als Teilnehmer zugelassen, stellt dies einen Verstoß gegen das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit dar.

    Hallo baayii,

    ich wüsste nicht, dass man eine Betriebsversammlung nicht verschieben kann.

    Ich kenne auch kein Gesetz dazu.

    Ob dies nun eine normale Betreibsversammlung oder eine Versammlung für die Wahl des Wahlvorstandes ist, spielt m.E. keine Rolle.

    Hallo whoepfner,

    danke erstmal für Deine Antwort.

    Zitat von whoepfner

    es ist ja nett, daß ihr Euch offensichtlich den Kopf des AGs zerbrecht. Macht Euch stattdessen lieber Gedanken, ob Ihr denn ohne Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes überhaupt psychische Gefährdungen vollständig erkennen und beurteilen könnt.

    Da habe ich mich wohl nicht richtg ausgedrückt.

    Der Vorschlag das Ganze betriebsintern zu regeln um Kosten zu sparen, kam seitens Arbeitgeber.

    Der BR ist der gleichen Meinung wie Du. Genau das war auch unsere Überlegung...wer will das nachher auswerten und beurteilen?

    Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb steht das Thema Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen gerade zur Debatte.

    Es soll über Fragebögen ermittelt und dann ausgewertet werden. Diese Aktion soll über den BAD laufen.

    Da das Ganze aber mit Kosten verbunden ist, war die Überlegung, ob man so etwas nicht betriebsintern lösen könnte, ohne den Einsatz des BAD.

    Mich würde interessieren, wie das bei euch in der Firma umgesetzt wurde.

    Vielleicht hat einer einen guten Vorschlag, damit das Ganze nicht kostenmäßig explodiert.

    Für gute Vorschläge wäre ich sehr dankbar.

    Hallo zusammen,

    ich benötige dringendst und schnellstens eure Hilfe.

    Wir haben morgen um 9:30 Uhr unsere BR-Sitzung.

    Heute hat sich ein geladenes Ersatzmitglied krank gemeldet. Jetzt muss ich das nächste Erstzmitglied laden.

    Dieses Ersatzmitglied hat aber Spätschicht, d.h., es fängt erst um 13:00 Uhr an und hört um 21:00 Uhr auf.

    Nun meine Fragen:

    1. Muss das Ersatzmitglied zur Sitzung erscheinen? Wenn "nein", dann darf ich doch kein anderes Ersatzmitglied laden, richtig?

    2. Wenn das Ersatzmitglied zur Sitzung kommt, wie wird dann die Zeit bewertet? Ist das dann Mehrarbeit, die auch vergütet wird? Das wären dann aber insgesamt 11 1/2 Stunden --> von 9:30 Uhr bis 21:00 Uhr. 10 Stunden sind aber die gesetzliche Höchstarbeitszeit.

    Heißt das jetzt, dass das Ersatzmitglied seine Spätschicht diese 3 1/2 Stunden verkürzen (insgesamt 8 Stunden) und schon um 17:30 Uhr Feierabend machen muss, oder kann er die max.10 Stunden arbeiten und macht um 19:30 Uhr Feierabend?

    Über eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

    Hallo BR2018Neu,

    Zitat von BR2018 Neu

    :?: Und ergänzend noch nachgefragt:

    Die konstituierende Sitzung des neuen BR kann in unserem Fall doch gar nicht vor dem Ende der Amtszeit des alten BR's liegen, da diese ja mit Aushang der endgültigen Wahlergebnisses endet, oder?

    Doch, die konstituierende kann schon erfolgen, das ändert aber nichts an der Amtszeit des alten BR.

    Zitat von BR2018 Neu

    Dennoch ist uns nicht klar, inwiefern der AG den neuen BR nicht beteiligen muss. Es gibt doch ein Gremium im Amt, was jedoch nur noch nicht handlungsfähig ist. Daher die Bitte, wo wir das nachlesen können, dass der BR mangels Ansprechpartner nicht zu beteiligen ist.

    Die Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben eines mehrköpfigen Betriebsrats. Ein Verstoß hiergegen kann ein Grund zur gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats nach § 23 Abs. 1 BetrVG sein. Bedeutsamer ist jedoch, dass der Betriebsrat handlungsunfähig ist, solange kein Vorsitzender gewählt ist, da er in diesem Fall keinen gesetzlichen Vertreter hat. Der Arbeitgeber braucht in solchen Fällen den Betriebsrat nicht zu beteiligen (BAG, Urteil v. 23.8.1984, 6 AZR 520/82) und mit der Durchführung von beteiligungspflichtigen Maßnahmen auch nicht zu warten, bis der Betriebsrat einen Vorsitzenden gewählt hat.

    Hallo zusammen,

    ich habe mitbekommen, dass unser GF auf der Betriebsversammlung den BR beschuldigen will.

    Folgendes:

    Eigentlich sollte es dieses Jahr Lohnerhöhungen geben, aber daraus wird wohl nichts, da der BR demnächst vor die Einigungsstelle gehen wird.

    Jetzt hat unser GF vor, dies so in der Betriebsversammlung der Belegschaft bekannt zu geben.

    Wie können wir uns als BR dagegen wehren?

    Ich meine, ich hätte auch irgendwo einmal gelesen, dass das ein Verstoß ist (= Straftat)

    Vielleicht hat mir einer von euch einen Rat.

    Danke im Voraus.

    Hallo zusammen,

    wie wird es eigentlich richtig gehandhabt, wenn durch die Betriebsratstätigkeit unvorhergesehene Überstunden entstehen?

    Müssen diese Überstunden noch nachträglich genehmigt werden?

    Wir haben nämlich gerade so einen Fall. Wir hatten ein Gespräch mit der GL, die aber länger als die tägliche Sollarbeitszeit ging. War aber nicht absehbar.

    Muss das nun uns,d.h. dem BR nachträglich vorgelegt und genehmigt werden, oder nicht?

    :oops: Ich wusste ja nicht, was für ein Stein ich hier ins Rollen bringe :oops:

    Schwede 12: Unser BR möchte das ändern, da es einige Mitarbeiter gibt, die haupsächlich die Gleitzeitentnahme "zweckentfremden".

    So war die Überlegung, ob wir die negative Entnahme halbieren sollen.

    @all: Inzwischen hat sich herausgestellt, dass in den Arbeitsverträgen auf die Arbeitszeitregelung hingewiesen wird und ein fester Bestandteil des Vertrages ist.