Beiträge von Hasi

    da wäre die Zeit des Fassöffnens gewesen


    Iiiihhh... das würde dann aber bedeuten, dass ihr dem AG jetzt an die Karre fahren wollt, weil er (endlich) die BV richtig umsetzt... auch wenn ich Euren Grell verstehe - taktisch gäbe es sicher bessere Gelegenheiten ihm "ein Hörnchen zu ziehen".

    Das bedeutet, dass Ihr es bisher versäumt habt, dem AG auf die Füße zu steigen.


    Und nun stellt der AG schlicht den rechtmäßigen Zustand her und beachtet Eure BV.


    Die Zeit des Fassaufmachens ist also vorbei.

    Ja, meine Lieben, so sieht es aus.

    Leider hat damals nicht das ganze Gremium zur Sache gestanden, ansonsten wäre ein Fass aufgemacht worden.

    wurde in der BV zur Erfassung der ArbZ der Geltungsbereich definiert?

    Ja, wurde er.

    Waren die AN mit Vertrauens-ArbZ inkludiert oder nicht?

    Da gab es noch keine MA mit Vertrauens-AZ.

    Aber irgendwann kam es dann ans Licht, dass die GL mit einigen MA einfach eine Vertrauens-AZ ausgemacht hat.......also ohne BR :(


    Inhaltlich würde ich da kein Fass aufmachen

    Vielleicht sollten wir wirklich die Füße still halten......

    Aber wisst ihr denn schon, wo ihr hinwollt? Wollt ihr nur grundsätzlich einen Streit führen, weil ihr vorher nicht gefragt worden seid, kämt aber eigentlich zum gleichen Ergebnis? Oder habt ihr andere Ideen, die ihr gerne umgesetzt hättet?

    Hier geht es um`s Prinzip.

    Unser AG hat schon öfters unser Mitspracherecht ignoriert.

    Man muss ihm einfach immer wieder den Weg leuchten, damit er nicht vergisst, dass ein BR existiert.

    Du hast nach einer Einschätzung gefragt. Die hast du bekommen.

    Dafür bin ich auch dankbar.


    Dass dir die Einschätzung, die deiner Meinung näher ist, sympathischer ist, verstehe ich.

    Ich glaube nicht, dass ich da alleine stehe. So ist der Mensch eben.

    Aber trotzdem "Danke " an alle, die mich mit ihren Beiträgen zum Nachdenken gebracht haben. ;)

    Aber wie pflegt unser Anwalt in solchen Fällen immer zu sagen: Genau dazu sind doch die Gerichte da. Wenn wir nicht einer Meinung sind, sollen die entscheiden, wie das richtig ist. Also ab dafür...

    Warum gleich an´s Gericht wenden?

    Zuerst spricht man das bei der GL an und aufgrund deren Reaktion kann man dann immer noch entscheiden, wie man weiter macht.

    grundsätzlicher Umgang ist für mich das Entscheidende

    Genau auf das wollte ich hinaus.

    Hallo zusammen,


    bei uns in der Firma besteht schon seit Jahren eine elektronische Zeiterfassung. Allerdings gibt es ein paar Mitarbeiter, die eine Vertrauensarbeitszeit haben und nicht über das Zeiterfassungssystem erfasst sind.

    Durch das aktuelle Urteil vom September 2022, dass eine Zeiterfassungspflicht besteht, veranlasste nun unser AG ein Schreiben an die betroffenen Mitarbeiter.

    Darin stand, dass die Geschäftsleitung entschieden hat, dass nun wieder alle Beschäftigten ihre täglichen Arbeitszeiten über das Zeiterfassungsterminal erfassen müssen.

    Nun zu meiner Frage:

    Kann die Geschäftsleitung einfach ohne Betriebsrat bestimmen, dass nun wieder alle (auch die mit Vertrauensarbeitszeit) "stempeln" müssen.

    Mir ist bewusst, dass Arbeitgeber bereits kraft Gesetzes verpflichtet sind, ein entsprechendes System einzuführen. Und der Betriebsrat somit kein Initiativrecht diesbezüglich hat.

    Nur wie schon erwähnt, existiert bei uns schon seit Jahren ein System, dies aber nicht von jedem (aufgrund Vertrauensarbeitszeit u.ä.) genutzt wurde.

    Ich weiß auch, dass der Betriebsrat bei der Ausgestaltung, also dem "Wie" ein Mitbestimmungsrecht hat. Aber trifft das auch in unserem Fall zu, da ja ein System schon besteht, das nun eben von allen Mitarbeitern genutzt werden soll.

    Oder heißt in diesem Fall die Mitbestimmung, wie die betroffenen Mitarbeiter jetzt ihre Zeit erfassen müssen? (Also am Terminal, oder schriftlich usw.)

    Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen und dass mir irgendeiner eine hilfreiche Antwort geben kann.

    Hallo zusammen,


    uns erreichte kürzlich eine Mail, die einen vorformulierten Text für die Abwesenheitsassistenz beinhaltete.

    Alle Mitarbeiter sollen ab sofort diesen Text als Abwesenheitsnotiz verwenden.

    Ich stelle mir jetzt die Frage, ob der Arbeitgeber das so einfach vorschreiben darf, oder ob das nicht schon in den § 87 (1) Nr. 1 BetrVG fällt.

    Hat mir hierzu jemand eine vernünftige und aussagekräftige Antwort?

    Aber wenn doch die Kollegen, die sich bereit erklärt haben, den Wahlvorstand zu mimen, mal einen Blick in die Unterlagen werfen wollen, damit sie das Rad nicht komplett neu erfinden müssen (was vermutlich der Hauptantriebsgrund sein dürfte), macht es dann Sinn ihnen da Steine in den Weg zu legen?


    Genau das war die Begründung.

    Hallo zusammen,


    Im Mai 2022 steht bei uns die nächste BR-Wahl an. Als wir uns in 2018 konstituiert hatten, übergab uns der Wahlvorstand die Wahlunterlagen, so wie sich das auch gehört. Diese müssen wir ja bis zu unserem Amtsende, also bis Mai 2022, aufbewahren.

    Inzwischen wurde von uns der neue Wahlvorstand für die Wahlen in 2022 bestellt. Dieser würde gerne die alten Wahlunterlagen zur Einsicht haben.

    Dürfen wir als Betriebsrat diese Unterlagen aus der Hand geben? Hat der neue Wahlvorstand ein Recht darauf?

    Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon.


    Grüße

    Hasi

    Hallo zusammen,

    unser Gremium möchte eine sinnvolle Regelung zum Austausch von Leiharbeitern treffen.

    Wir hatten bis vor kurzem noch die Regelung, dass beim Austausch von Leiharbeitern (unabhängig von der Einsatzdauer) nur eine schriftliche Information an den BR geht, d.h., es gibt keinen neuen Einstellungsantrag wie nach § 99 BetrVG vorgegeben.

    Hier hatten wir eigentlich hauptsächlich diejenigen im Sinn, die nach ein oder zwei Tagen nicht mehr kommen und somit ausgetauscht werden müssen. Dies hielt den Papierkram in der Personalabteilung sowie auch im BR in Grenzen und die Personalabteilung konnte schnell für Ersatz sorgen, ohne beim BR einen neuen Antrag zu stellen und auf dessen Genehmigung zu warten.

    Nun wurde aber nach 15 Monaten ein LAN von heute auf morgen ausgetauscht und der BR bekam natürlich wieder nur einen schriftliche Info darüber. Keine Angaben von Gründen usw. Es hieß lediglich das LAN X ausgeschieden ist und durch LAN Y ersetzt wird.

    Ich hatte aber auch aus eigener Recherche in Erfahrung gebracht, dass LAN X sich Hoffnung machte, übernommen zu werden. Hat auch gute Leistung gebracht. Als er erfuhr, dass er nicht mehr Kommen darf, hat er natürlich Rotz und Wasser geheult.

    Das hat uns zum Nachdenken gebracht.

    Mich würde interessieren, wie ihr den Austauch von LAN geregelt habt.

    Würde mich über ein paar Ideen freuen.

    Der Prämienlohn darf nie mehr als ein netter Bonus sein und der Grundlohn muss immer ausreichen um vernünftig davon leben zu können.

    Der Bonus ist weder nett, noch kannst Du mit dem Grundlohn vernünftig leben X(


    In unserer Fertigung ist die Prämie auch von der Qualität abhängig.

    Bei uns ist auch Qualität gefragt, aber die Quantität hat doch noch Vorrang.


    Grüße

    Hasi

    Hallo zusammen,


    unsere Fertigungsmitarbeiter bekommen zum Grundlohn noch einen Prämienlohn, der sich je nach erbrachter Leistung variabel gestaltet. Das heißt, dass das monatliche Einkommen nie gleich ist. Hinzu kommt noch der Zeitdruck (Stress), weil man einen gewissen Leistungsgrad erreichen möchte. Dadurch entstehen wiederum mehrere Fehler in jeglicher Art.

    Nun war die Überlegung, ob man den Prämienlohn abschafft und somit auch den Stress nimmt und die Fehler minimiert.

    Damit unser MA keinen finanziellen Nachteil erleiden, würde man den Durchschnitt des Prämienlohns von einem Jahr nehmen und auf den Grundlohn legen. Somit hätte man schon einmal jeden Monat immer das gleiche Einkommen.

    Unsere GL hätte nichts dagegen, aber möchte gleichzeitig eine Absicherung der Ausbringung haben. Die GL ist der Meinung, dass die Leistung der Fertigungsmitarbeiter bei Abschaffung der Prämie in den Keller geht und mit ihr auch die Ausbringung.

    Nun zu meiner Frage:

    Welche Möglichkeiten gibt es, dass die Ausbringung so halbwegs garantiert ist?

    Vielleicht habt ihr auch ganz andere Vorschläge, würde mich auf jeden Fall darüber freuen.


    Gruß

    Hasi

    Nicht aus dem Zusammenhang reißen.


    "Wird man aber nur aus Vorsorge isoliert, dann greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

    Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, lässt sich dieses aber vom Gesundheitsamt erstatten".


    Gruß

    Hasi

    Hasi wenn die Möglichkeit besteht, dass der AN im Homeoffice arbeitet bekommt der AG kein Geld durch das Gesundheitsamt.

    Habe ich auch nicht behauptet.


    Ich sagte, dass er also seine Arbeitsmittel dabei hat und somit auch dazu verpflichtet ist, seiner Arbeit nachzukommen.


    Gruß

    Hasi

    ein Kollege wurde vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, da seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde. Er hat auch Test - aber negativ.

    In diesem Fall hat das Gesundheitsamt entschieden, dass der Kollege zuhause isoliert wird.

    D.h., dass er zwar gesund ist, sich aber in Quarantäne befindet.

    der AG hat Ihm den Arbeitsplatz eingerichtet, er war schon mehrfach im Homeoffice - dieses Jahr

    Er hat also seine Arbeitsmittel dabei und ist somit auch dazu verpflichtet, seiner Arbeit nachzukommen.

    Befindet man sich in Quarantäne und ist auch erkrankt, bekommt man seinen Lohn weiter ausgezahlt.

    Wird man aber nur aus Vorsorge isoliert, dann greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

    Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, lässt sich dieses aber vom Gesundheitsamt erstatten.


    Gruß

    Hasi

    Also mit GBR habe ich keine Erfahrung, aber in unserem 7er Gremium ist es so geregelt, dass jedes Mitglied mit seiner eigenen Signatur Mails versendet.

    Wenn es nicht gerade BRV oder Stellvertreter ist, dann steht einfach noch unter dem Namen -> Betriebsratsmitglied


    Gruß

    Hasi