Hallo zusammen,
bei uns in der Firma besteht schon seit Jahren eine elektronische Zeiterfassung. Allerdings gibt es ein paar Mitarbeiter, die eine Vertrauensarbeitszeit haben und nicht über das Zeiterfassungssystem erfasst sind.
Durch das aktuelle Urteil vom September 2022, dass eine Zeiterfassungspflicht besteht, veranlasste nun unser AG ein Schreiben an die betroffenen Mitarbeiter.
Darin stand, dass die Geschäftsleitung entschieden hat, dass nun wieder alle Beschäftigten ihre täglichen Arbeitszeiten über das Zeiterfassungsterminal erfassen müssen.
Nun zu meiner Frage:
Kann die Geschäftsleitung einfach ohne Betriebsrat bestimmen, dass nun wieder alle (auch die mit Vertrauensarbeitszeit) "stempeln" müssen.
Mir ist bewusst, dass Arbeitgeber bereits kraft Gesetzes verpflichtet sind, ein entsprechendes System einzuführen. Und der Betriebsrat somit kein Initiativrecht diesbezüglich hat.
Nur wie schon erwähnt, existiert bei uns schon seit Jahren ein System, dies aber nicht von jedem (aufgrund Vertrauensarbeitszeit u.ä.) genutzt wurde.
Ich weiß auch, dass der Betriebsrat bei der Ausgestaltung, also dem "Wie" ein Mitbestimmungsrecht hat. Aber trifft das auch in unserem Fall zu, da ja ein System schon besteht, das nun eben von allen Mitarbeitern genutzt werden soll.
Oder heißt in diesem Fall die Mitbestimmung, wie die betroffenen Mitarbeiter jetzt ihre Zeit erfassen müssen? (Also am Terminal, oder schriftlich usw.)
Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen und dass mir irgendeiner eine hilfreiche Antwort geben kann.