Hallo,
wir haben eine GBV "Gesundheitsmanagment". Die Regelungen des BEM werden von den regionalen Betrieben angehangen. So steht es ausdrücklich drin.
LG Lisa
Liebe Nutzer,
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo,
wir haben eine GBV "Gesundheitsmanagment". Die Regelungen des BEM werden von den regionalen Betrieben angehangen. So steht es ausdrücklich drin.
LG Lisa
Hallo Idref,
wenn Ihr alle die Schulungen benötigt und davon gehe ich nach diesem Tread aus, kommt vielleicht eine Inhouse Schulung in Frage. Da habt Ihr gemeinsam eine indivudelle Schulung. Diese bietet auch der IFB an.
Gruß Lisa
Ja auch von mir:
Allen IFB Mitarbeitern und allen freiberuflichen Seminarleitern und Referenten, ein beschaulisches Weihnachtsfest und für daas neue Jahr Gesundheit, Humor und ganz viel Glück.
Liebe Grüße Lisa
Hallo Buddi,
zur Einrichtung einer SBV benötigt man 5 schwerbehinderte und/oder gleichgestellte AN. Aber es macht natürlich immer Sinn, wenn keine SBV gewählt werden kann, ein BRM mit mehr Informationen zum Thema auszubilden.
Liebe Grüße Lisa
Hallo Micha,
danke, ja darauf wird es wohl hinauslaufen. Wie gesagt, es ging halt auch ums Prinzip.
Liebe Grüße Lisa
Hallo Michael,
Du hast Recht. Aber eine rechtzeitige Info wäre zu geben. Dabei zählt die Info in der BR Sitzung nicht!
udo: Ja - das kenne ich. Dies hatte ich zum Anfang auch. Aber mittlerweile klappt es meistens
Nicht aufgeben, liebe Grüße Lisa
Hallo Udo,
natürlich hat der AG eine Informationspflicht an den SBV. Schau mal in SGB IX
Liebe Grüße Lisa
Hallo Müllmann,
ja - Euer Kollege hat Recht. Wenn er auf Grund seiner Behinderung einen höheren Platzbedarf hat, sollte man sich beim IFD genau erkundigen.
Zum Beispiel haben auch Menschen die sich kathetern müssen, den Anspruch das Behinderten-WC zu nutzen. Daher dürfte dies auch für einen künstlichen Darmausgang gelten.
Aber, wie gesagt, ich würde mcih mal beim IFD melden. U.U. gibt es dafür auch Hilfen und Gelder.
Liebe Grüße Lisa
Hallo Ergo,
es ist dem SB freigestellt ob er seine SB dem neuen AG mitteilt oder nciht. Die einzige Einschränkung gibt es wenn er auf Grund seiner Behinderung für den Job ungeeignet ist.
Aber zur Frage zurück: Er kann jederzeit seine SB melden, hat aber keine rückwirkenden Ansprüche. Ob irgendeine Firma unter der Hand irgendwelche Informationen weitergibt kann Dir niemand beantworten.
Allein die Behauptung durch einen künstlichen Darmausgang nicht eingeschränkt zu sein, lässt mcih über Euer Klima nachdenken.
Der Mann hat immer seine Arbeit gemacht. Also ist er für den AG ein willkommenden AN. Die SB verändert dies erst mal nciht. Und Respessalien wegen der SB wirst Du als SBV ja wohl zu verhindern wissen.
Liebe Grüße Lisa
Hallo DaWyg,
die Wahl einer GSBV kannst Du initiieren oder Du nimmst das Intergrationsamt mit ins Boot. Du kannst an Eurem dritten Standort den BR fragen, ob er eine SBV hat, bzw. ausreichend SB für eine SBV. Diese SBV muss ja auch dem IA gemeldet werden, viellicht hilft auch die NAchfrage da.
Wenn er keine SBV hat, warum auch immer, wählen die beiden SBV der bekannten Standorte ihre GSBV und vertretende GSBV.
An der GBR Sitzunh kann immer nur der GSBV teilnehmen. Nur wenn diese/r verhindert ist - Achtung Verhinderungsgründe! - kann der Vertreter an der Sitzung teilnehmen.
Eine Teilnahme der örtlichen SBV ist nicht zulässig. Hätte auch wenig Sinn. Denn eine kontinuirliche Teilnahme macht ja auch wegen vorgeführter Themen mehr Sinn.
Viel Glück und unbedingt ein entsprechendes Seminar besuchen
Lisa
Hallo,
bei uns wird tatsächlich nach Eignung eingestellt. Vielleicht liegt dies auch am Leistungsbeweis der vorhanden SB.
Prinzipiell könnte der SBV Einblick in alle Unterlagen verlangen. Und Kontakt zur ARGE aufnehmen, um zu erfahren, wenn sich SB bewerben.
Liebe Grüße Lisa
Hallo Konstantin,
Smoky hat natürlich vollkommen recht. Aber hier ein Tip für die Rehacare 2013:
Einige Seminaranbieter bieten im Rahmen Vorträge oder Seminare an. So war ich in diesem Jahr beinm LVR zum Vortrag.
Danach kann man in aller Ruhe die Messe besichtigen. Dann ist auch die Relevanz ausser Frage.
Ansonsten kann man natürlich immer mit ergonomischen Möbeln, Arbeitshilfsmittel u.s.w. argumeintieren.
Überigends ich wollte mal beim IFB das Seminar bei der Rehacare machen. Mein AG hat mich höflich (ja tatsächlich!) gebeten, davon Abstand zu nehmen. Da habe ich gesagt: Okay - aber einen Tag gehe ich alternativ auf die Messe. Das war dann i.O.
Liebe Grüße Lisa
Zitat von QuestionsAsked:Jedoch stellt sich mir seit einiger Zeit folgende Frage:
Bin ich eigentlich im korrekten ERA Niveau eingestuft?
Du kannst Dich, wenn Du Mitglied in der Gewerkschaft bist dort über die TArife erkundigen.
Was soll ich tun? Ich traue mich nicht mich an den Betriebsrat zu wenden, da ich mir meine Chancen im Unternehmen nicht verbauen will. Wie gesagt freue ich mich sehr über die Arbeitsstelle und kann mir vorstellen längere Zeit in dem Unternehmen zu bleiben. Dabei will ich gerne Karriere machen. Das will ich mir alles nicht verbauen.
Also ich finde es ziemlich schäbig, sich nicht zum BR zu trauen, aber in einem BR Forum um Hilfe zu bitten.
Wer mehr Geld haben möchte, muss sich darum kümmern. Und wer so einen wichtigen Job hat, sollte dies auch können. (Und ich finde bei Kokomiko weder eine Zusagen, doch eine Absage zur Einstufung)
Meinst Du, es wäre für Deine Karriere förderlich, wenn Du jetzt mit höheren Ansprüchen kommst?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder Du kümmerst Dich um den Tariflohn und forderst ihn gegebenenfalls mit Hilfe des BR und der Gewerkschaft ein.
oder Du hälst die Füße still und wartest auf eine Karriere.
Viel Glück
Lisa
Hallo Erco,
das ist nicht richtig. Aus meiner Schulung "Psych. Belastung Teil 2" habe ich gelernt:
Nach Arbeitsschutzgesetz §§2,3 und dem Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII, §§1,14,21) sind AG nicht nur verpflichtet Unfälle und Berufskrankheiten, sondern auch "arbeitsbedingte Gesundheitsfragen" zu ermitteln..
Somit ist die Bewertung psychischer Fehlbelastungen in die Pflicht der Gefährdungsbeurteilung mit eingeschlossen (§5 ArbeitsSchG)
Über Pflichten klärt auch die EU Rahmen Rihtlinie 89/391/EWG, Art. 6 Abs. 1 und 2 auf.
Diese Schulungen (Teil1 und 2) kann ich nur empfehlen.
liebe Grüße
Lisa
Hallo Müllmann
Die Grundlagenseminare sind unbedingt in kürzester Zeit zu besuchen. Und Deine Begründung (Urlaub) ist doch nachvollziehbar. Die Schulung in 2013 ist auf jeden Fall zu spät. Dann musst Du die nächsten wichtigen Schulungen besuchen.
Vielleicht will Dein AG nur sehen, wie weit er Dich an der Leine führen kann? Lass Dich nicht unterkriegen.
Hast Du ein gutes Verhältniss zum BR? Vielleicht bekommst Du da Rückendeckung? Obwohl ich für mich und meinen Vetreter die Schulungen selber bestimme, gab es schon einmal die Situation, wo der BRV als Außenstehender auf die Sachlage hingewiesen hat. Jetzt klappt alles reibungslos.
Liebe Grüße
Lisa
Zitat von Funaro:Uneingeladen zur Sitzung zu erscheinen, kommt für mich nicht in Frage. Da die Betriebsratsvorsitzende im BR-Büro Hausrecht hat, will ich mir den dann entstehenden Krawall nicht antun. Ich hätte dann auch noch keine Tagesordnung und ob man mir die Gelegenheit geben würde, mich in die Anwesenheistliste einzutragen, ist mehr als fraglich.
Mmmh, meinst Du der Krawall ist weiger, wenn Du gegen den BR vor Gericht gehst? Was machst Du, wenn der Richter Dich fragt, warum Du nicht uneingeladen zur Sitzung gehst? :shock:
Denn wie meine Vorredner geschrieben haben, kommt es nicht auf die Ladung an.
Sobald Du von Deiner Vertretung erfährst, stehst Du auf der Matte. Wenn sie Dich wieder weg schicken, hast Du gute Gründe dagegen anzugehen.
Viel Glück
Lisa
Ja- das sehe ich so wie Rolf.
Bisher habe ich beim IFB nur gute Referenten erlebt. Wenn Einer davon meinen AG vertreten würde, glaube ich nicht, das dieser Informationen aus der Schulung verwendet.
Das wäre unfachmännig. Und die Referenten die ich kennengelernt habe, waren meiner Meinung nach Fachleute.
Es kann Dir im Leben immer passieren, das Du Menschen auf "zwei Seiten" antriffst.
Meine Schulungen mache ich alle beim IFB und bin damit mehr als zufrieden. Wenn die Gewerkschaft ein interessantes Thema anbietet, nutze ich dies zusätzlich.
LiebeGrüße
Lisa
Hallo zusammen,
also ich kenne dies von unseret MV im Verein. Wir geben ca. 15 Sekunden vor. Wie Rolf schon schreibt, diese sind gar nicht so kurz wie man meint.
Liebe Grüße
Lisa
:lol:
Danke
Lisa