Danke für eure Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen. Für mich klingt es auch logischer, einfach den Bewerber mit den zweitmeisten Stimmen zum Stellvertreter zu machen. Aber ich fand dazu im Internet an mindestens zwei Stellen die Aussage, dass diese zwei Stellen eben getrennt gewählt werden sollen. Im Gesetz konnte ich dazu nichts finden. Also werden wir es auch nicht so machen.
Mir ist noch eine Frage eingefallen. Und zwar müssen wir ja ins Wahlausschreiben einen Zeitpunkt für die Wahlversammlung und für die öffentliche Stimmauszählung schreiben. Wir wissen aber noch nicht, ob jemand von der schriftlichen Stimmabgabe gebrauch machen wird. Darf man auch schreiben: Wahlversammlung mit öffentlicher Stimmauszählung am xx, im Falle von schriftlicher Stimmabgabe findet die Stimmabzählung jedoch erst am xy statt?