Hallo Rabauke,
gelesen habe ich und auch bei den Schulungen Anwälte befragt, die meiner "Interpretation" zustimmten.
Du hast in diesem Fall eine andere Auffasung von dem, was eine qualifizierte Mehrheit ist. Aber tröste dich, da bist du nicht der der einzige, da es wirklich ein heikles Thema ist.
Das Gesetz sieht sogar vor, das z.B. nur ein BRM eines 5-er BR, wenn 4 BRM verhindert sind (jetzt mal ohne EBRM, da keine vorhanden) in wichtigen Fällen noch allein beschlussfähig ist. Aber den Rücktritt des BR kann dieses BRM nicht beschließen.
Warum läßt du die 6 Ausnahmen (so, wie es im Fitting steht) im obigem Fall nicht zu? Hast du dort wirklich nachgelesen? Hast du, so wie ich Schulungen besucht und dieses Thema dort auch besprochen?
Qualifiziert bedeute hier ordentliches Mitglied, direkt in den BR gewählt, nicht zeitweise nachgerückt. Sollte ein BRM ausscheiden und ein EBRM rückt für immer nach, dann ist dieses selbstverständlich auch qualifiziert!
Gruß, Fantil