Fragt mich jetzt bitte nicht nach Kreuzchen mit Haken. Das und auch die weitere Diskussion sollte in einem anderen Thread geklärt werden (wenns denn jemand will).
Dies ist ein verbotenes Zeichen und somit wäre der Stimmzettel ungültig!
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Fragt mich jetzt bitte nicht nach Kreuzchen mit Haken. Das und auch die weitere Diskussion sollte in einem anderen Thread geklärt werden (wenns denn jemand will).
Dies ist ein verbotenes Zeichen und somit wäre der Stimmzettel ungültig!
Letztlich ist doch hauptsächlich das Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses wichtig für den "Amtsantrittstermin" des neuen BR und das sollte ohnehin durch Aushang bekannt sein.
Aus dem Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ergibt sich nicht der Amtsantrittstermin!
Stehpinkler (m/w/d)
Sitzpinkler (m/w/d)
In die Stehpinkler (m/w/d) Toilette kommen dann nur Urinale und in die Sitzpinkler (m/w/d) Toilette nur Kloschüsseln. Dazu ein allgemeiner Hygienehinweis, das nicht in die Urinale gekackt werden darf und die Frage wo man dazu hingehen soll ist auch schon geklärt.
Ist (m/w/d) denn überhaupt noch erlaubt?
Man kann es doch sehr leicht mit (männlich/weiß/deutsch) vewechseln!
Das was der §§reiter schreibt hat Hand und Fuß und ist durchaus zu verstehen und nachzuvollziehen.
Das ein EBRM bei Verhinderung eines BRM vollautomatisch nachrückt, sollte wirklich bekannt sein, siehe § 25 BetrVG.
Die daraus resultierenden Ereignisse (Kündigungsschutz für EBRM, zeitweilig oder nachwirkend) sind also davon abhängig ob ein Beschluss gefasst wurde (-> Verhinderung da Schulung) oder eben nicht.
Die Sturheit einiger hier erschreckt mich zu tiefst!
Hallo Moritz, ich verstehe was du schreibst und dies ergibt ja auch einen Sinn, aber mein oberer Beitrag war erst nicht editierbar (Beton schon hart)
und jetzt ist er immernoch editierbar (Beton wieder weich)
Der Beton wurde erst weich, nachdem Caro9 geantwortet hatte.
Komischer Beton ;-).
Ich danke dir.
Dieser Button "Bearbeiten" ist hier bei mir erst nach deinem Beitrag aufgetaucht.
Aber bei einem Anderen Beitrag von mir zu einem Thema welches nicht von mir ist, gibt es diesen Button nicht und ich verstehe nicht warum?
Gut, auf den anderen Beitrag hat auch noch niemand geantwortet.
Vielleicht ist eine erste Antwort von Nöten, um editieren zu können.
Ich sehe immer wieder das einige User ihren Beitrag editieren können.
Aber wie geht das? Ich versuche jetzt schon seit einiger Zeit es irgendwie intuitiv hin zu bekommen, aber ein Editieren meines Beitrages ist für mich nicht möglich.
Meine Frage: "Wie macht ihr das?"
§ 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG
1Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.
Fantil: ich habe mal hervorgehoben, weshalb deine etwas zu pauschale Annahme der Unzulässigkeit nicht passt
Ja, Scheeks und genau das meinte ich!
Bei einer Abmahnung ist es dem AG durchaus zuzumuten mit dem BRM weiterhin zusammen zu arbeiten (als Arbeitnehmer)
Eine weitere Abmahnung kann nur zu einer ordentlichen Kündigung führen, welches aber für ein BRM unzulässig ist!
Den hier im Thread dann konstruierten Fall das es mit dem Fehlferhalten immer weiter geht also eine
dritte Abmahnung usw, fällig wird, ist bei meiner Aussage nicht zu betrachten.
Beim Thread-Start ging es um eine Abmahnung, nicht um mehrere.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch eine zweite Abmahnung nicht zur ordentlichen Küntigung eines BRM führen kann, nur weil es ein BRM ist, also ein Fall, wo es bei einem nicht BRM zu einer ordentlichen Kündigung kommen würde.
Und was du hervorgehonen hast, gibt mir doch Recht, ein BRM kann nur außerordentlich gekündigt werden!
Eine Abmahnung stellt doch die Vorstufe zu einer ordentlichen Kündigung dar.
Eine ordentliche Kündigung ist aber für BRM nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG unzulässig!
Damit ist eine Abmahnung (egal wofür) für ein BRM doch sowieso für den Papierkorb, oder sehe ich das falsch?
§ 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG
1Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.
Das ist schon mal gut, das sieht das BetrVG nämlich auch so (§ 26 Abs. 2). Ein "normales" BRM kann höchstens "Postbote" spielen, aber als beim BR eingegangen gilt etwas erst, wenn es der BRV (oder im Falle seiner Verhinderung der Stellv.) entgegengenommen hat. D.h. die HR kann Freitags Nachmittags jedem BRM geben was sie will, als beim BR eingegangen gilt es erst am Montag morgen wenn der BRV (od. Stellv.) wieder da ist. Also gegebenen Falls beginnen dann auch irgendwelche Fristen erst am Montag zu laufen. (fett von mir)
Hallo Paragraphenreiter,
die Frist beginnt doch aber dann erst am Dienstag zu laufen, da ja ein Ereignis (die Übergabe der Papiere) vorrausgeht.
wie lange kann ein Ersatzmitglied ein BR-Mitglied vertreten, wenn das BR-Mitglied seine BR-Sitz weder niedergelegt hat noch ausgeschieden ist?
ist das fehlende BRM denn wirklich verhindert?
Eines der Kriterien zum Gesundheitsschutz ist, dass sich nicht zu viele Menschen auf einer bestimmten Fläche aufhalten. Um das zu kontrollieren, müssten die Läden jetzt entweder Menschen hinstellen zum zählen, Technik aufbauen, die das Zählen übernimmt (habe ich auch schon gesehen), oder eben die Anzahl der Einkaufswagen beschränken, damit nur genau X Personen den Laden betreten können.
Ja daran habe ich auch gedacht, nur komme ich aus Niedersachsen und hier scheint diese PersonenAnzahlRegel nicht mehr zu gelten, denn schon kurze Zeit nachdem die Einkaufswagenzahl begrenzt wurde, standen wieder mehr Einkaufswagen als gebraucht wurden zur Verfügung. In Flensburg gibt es z.B. gar keine Einkaufswagenpflicht (vor einer Woche zu Besuch dort gewesen).
Bei diesem Regelkaos blickt ja sowieso keiner mehr durch und das Virus wird ja auch erst nach der Sperrstunde aktiv .
Solange unsere Gesundheitssysteme dann mit den Kosten nicht belastet werden wäre mir das sogar ......egal, aber leider müssen wir alle dafür zahlen, dass hier wissentlich einigen ihre Geundheit aufs Spiel setzen.
Das müssen wir auch bei den Rauchern und Trinkern und Risikosportlern und....
Was mir tierisch auf den Sack geht ist, dass man mir nicht zutraut 1,5 Meter (vor der Kasse auf dem Fußboden stehend) bzw. 2 Meter (auf dem Schild an der Kasse hängend) auch ohne Einkaufswagen einzuhalten. Ich bin doch kein Kleinkind mehr.
Auch, wenn ich im Einkaufsmarkt am Regal (das Haltbarkeitsdatum der Sahne suchend) stehe und mir der Herr mit Maske (ich wollte nur mal die Butter!) über die Schulter greift, könnte ich ausrasten, da dieser grad belehrend auf eine Dame eingeredet hat, die seiner Meinung nach, die Abstandsregel nicht eingehalten hat.
Was mich aber sehr interessieren würde ist, wie sich unser Gesundheitsminister Jens Span angesteckt hat.
Entweder hat er sich nicht an die Regen gehalten (Seine Fahrstuhlfahrt sollte ihm doch zu denken gegeben haben), oder Abstand und Maske nützen nichts.
Vielleicht sorgt die Presse da mal für Aufklärung, anstatt nur Panik zu verbreiten.
Weiterhin bedeutet dass dann auch, da 2,5% der Fälle statistisch mit dem Leben bezahlt werden, das wir bis Ende Juni 2021 in Summe ca. 2 Mio Bundesbürger weniger sind.
Im Jahr sterben in Deutschland auch ohne Corona ca. 950.000 Menschen, auch diese Zahl ist vielen nicht bewust,
das sind 2600 Menschen pro Tag! Die bisherigen Corona Opfer gehen in der Statistik unter.
Und um es klar zu sagen, auch ich bin kein Corona Leugner.
Auch die Grippe leugne ich nicht, auch wenn ich in den Jahren vor Corona nie eine Maske getragen habe...
(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(2) 1Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. 2Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. 3Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. 4Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. 5§ 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
Mit der rechte Maustaste auf den Namen des Users klicken,
direkt links neben dem Beitrag,
dann kann einfach blockiert werden.
Sieht aus wie ein Sperschild.
Mir wurde auf einem Seminar auch erzählt, das man auf die Salvatorische Klausel verzichten kann und verwies mich auf § 139 BGB, der dieses ja schon hergibt.
§ 139 BGB Teilnichtigkeit
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
Also ich dachte immer Kündigungen sollte man als BR in 99,99 der Fälle nicht zustimmen und Frist verstreichen lassen ist fasst wie zustimmen (übrigens bei allen Beschlussfassungen auch so, Stimmenthaltung ist de fakto Zustimmung). So kenne ich es zumindest und wir haben bisher auch noch nie einer Kündigung zugestimmt.
Nein, es ist genau umgekehrt Loghead!
Moritz, "Dunning-Kruger-Effekt" sehr schön, kannte ich noch nicht.
Was man hier alles so lehrnen kann...
Ein sehr guter Vorschlag des Paragraphenreiters!