ich sehe das als grobe Pflichtverletzung und würde über die Abwahl nachdenken
Beiträge von joma
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Dem Mitbestimmungsrecht unterliegen auch die Grundsätze, nach denen die Arbeitnehmer den einzelnen Schichten zugeordnet werden sollen ... (Fitting 2012, Rn 123 zu § 87 BetrVG). Möglicherweise bekommt ihr einen Fuß in die Tür, wenn mehrere Schichtumbesetzungen erfolgen. Kollektiv wirds halt erst ab 2 Personen.
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Zitat von TinaCux:
Es kam doch ein unbefristeter AVertrag zu Stande.
Vermutlich hast du da § 24 BBiG im Kopf - der betrifft allerdings die Weiterarbeit von Auszubildenden im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis. Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage in dem von dir geschilderten Fall ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen wäre.
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Gemäß § 82 Abs. 2 BetrVG kann jede Kollegin und jeder Kollege verlangen, dass ihr bzw. ihm die Berechnung und Zusammensetzung ihres bzw. seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dies gilt natürlich umso mehr, wenn da laufend Fehler zu entdecken sind.
Es müsste eigentlich bei jeder Monatsabrechnung eine Karawane durch den Betrieb in Richtung Personalbüro ziehen. Lenkt diese doch mal an Cheffe`s Büro vorbei ...
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Zitat von Moritz:
... als die Krümelsucherei
danke Moritz für die warmherzigen Worte.
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Zitat von Moritz:
Ich tue mich gerade mit der Frage schwer. Juristisch ist sie einfach zu beantworten. Nein. Notizen eines BRM in Ausübung seiner Funktion sind den Unterlagen des BR zuzuordnen und damit nicht öffentlich.
... dann wäre ja ein vertrauliches Gespräch mit einem Betriebsratsmitglied nicht möglich.
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die angehängte Regelung ist Teil eines Arbeitsvertrages und somit eine gültige Rechtsgrundlage. Erco, wie kommst du darauf, dass es einer BV entstammt?
Kürzungen von Sonderzahlung sind seit Einführung des § 4a EntgFG möglich und zulässig. Allerdings nur bis zu einer definierten Höchstgrenze. Die angehängte Regelung des Arbeitsvertrages ließe aber auch eine weitergehende Kürzung zu, weshalb sie insgesamt rechtsunwirksam sein dürfte.
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Zitat von Steinbeisser:
Nun 3 Monate danach verlangt die GF ein Protokoll !!
mir will da nichts einfallen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Geschäftsführung ein Protokoll beanspruchen kann. Der Wirtschaftsausschuss ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats.
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den Verband zu wechseln ist eine freie Unternehmerentscheidung. Das dürfte schwerlich zu verhindern sein. Sprecht da doch mal mit eurer Gewerkschaft. Den Logistiktarif anzunehemen mit Wirkung auf eure Arbeitsverträge geht so einfach sicher nicht. Ihr seid da über § 87.1.10 BetrVG in der Mitbestimmung. Und auch individualrechtlich dürften Massenänderungskündigungen nicht durchgehen.
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Zitat von Jan_BR:
... schwere Geschütze auffahren
ohne Munition bringt das beste Geschütz nichts.
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Zitat von Sonny_black:
Sie ist gleichgestellt mit einer 50% schwerbehinderten Person.
Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt einbinden und dann sieht man weiter
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Zitat von Moritz:
... die sich abstrakt auf den ganzen Betrieb oder eine Gruppe ArbN ... beziehen.
eine Gruppe sind zwei oder mehr - ergo greift Kollektivrecht insoweit ab dieser Zahl.
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ich sehe eine zahlenmäßige Beschränkung von Beschlüssen im Rahmen eines Tagesordnungspunktes ebenfalls nicht. Im Gegenteil. Oft beantragt der Arbeitgeber irgendwas und im Gremium ergibt sich dann ein Gegenantrag dazu. Und selbstverständlich kann dieser Gegenantrag beschlossen werden, sofern der Arbeitgeberantrag zuvor abgelehnt wurde.
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üblicher Weise sagt man das auch Cheffe, so er es nicht sowieso schon weis.
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kann ich so puaschal nicht sagen. Es kommt wohl darauf an, was genau in den Arbeitsverträgen steht und was in den Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit. Wenn es darin nichts Genaues gibt, greift wohl das Direktionsrecht des Arbeitgebers mit der Folge, dass du ihn Fragen solltest.
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Beschäftigte sind damit vertraglich verpflichtet, 5 angeordnete Mehrstunden über der jeweiligen individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit zu leisten. Die geleisteten Mehrstunden sind gesondert zu vergüten. Es sei denn, im Arbeitsvertrag steht irgendwo konkret, dass sie mit der freiwilligen Zulage abgegolten sind.
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einen rechtlichen Ansatz sehe ich nicht, auch nicht für eine zwingende Mitteilung der Gründe.
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wenn der Ablauf so für euch Beteiligte okay ist, dann würde ich diesen zumindest einmal schriftlich fixieren.
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... ich würde die gleichen Anstrengungen für jeden erwarten.
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Zitat von cookie2015:
Ich habe hier schon ganz viel hin und her recherchiert und immer wieder gelesen, dass es Pflicht des Arbeitgebers ist ...
dann stimmt das wohl auch so. Sagt doch eurem Cheffe, ihr könntet ihm dabei helfen.